Transport von verunfallten Mitarbeitern

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    • Offizieller Beitrag

    Tach zusammen,

    Arbeitsunfall - wie kommt der Verletzte zum D-Arzt?

    Bitte mal alle "Schwerverletzungen" außen vor, ist klar das da der Notarzt kommt.

    Eher so: Finger geschnitten, muß vielleicht genäht werden...
    Hab hierzu eben in unserer Besprechung einige abenteuerliche Aussagen gehört:

    - der kann ja selbst noch fahren
    - oder Taxi, doch wer bezahlt das?
    - Kollege muß eh auf die Baustelle, kann ihn schnell absetzen
    - ich ruf immer den Notarzt

    Dem will ich jetzt doch mal auf den Grund gehen!
    Wie ist es bei euch geregelt? Gesetzlich würde mir jetzt nix einfallen, dass es geregelt ist bzw. irgendwo steht!
    Was ist, wenn sich der Zustand während dem Transport verschlechtert..., wenn nur der Kollege als Fahrer nebendran sitzt - auch Versicherungstechnisch...?

    Hab mir dazu noch nie Gedanken gemacht, aber doch ein interessantes Thema, hoffe auf aufschlußreiche Antworten bzw. Diskussion...

    Gruß
    Chris

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  • Hallo Chris,

    interessantes Thema. Bin gespannt auf die Informationen, die eingehen.
    Habe selbst schon mehrmals einen Verletzten zum Arzt gebracht und
    wüsste doch mal gern, wie dies versicherungstechnisch eigentlich
    aussieht ?!

    Viele Grüße

    Baccalaureus

  • Hallo Chris,

    gesetzlich geregelt ist das, wie du auch schon sagst, wohl nicht.

    Ich würde sagen:

    Begleitpersonen für den Transport zum Krankenhaus / Durchgangsarzt sind gesetzlich unfallversichert.

    Transport im privaten PKW ist sicher grundsätzlich zulässig, für den Wagen besteht allerdings kein (über die private Versicherung des Wagenhalters hinausgehender) gesonderter Versicherungsschutz

    Transport per Taxi, die Kosten dafür werden doch, wenn ich mich nicht irre,
    von der zuständigen BG erstattet.

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Chris,

    auch für den Transport Verunfallter gilt die Sorgfalts- und Fürsorgepflicht des Vorgesetzten.
    Wir entscheiden im Einzelfall:
    - Einsatz des Notarztes: Es entscheidet immer der Arzt über die Transportfähigkeit
    - Einsatz des Betriebsarztes: Es entscheidet immer der Arzt über die Transportfähigkeit
    - Behandlung in der Sanitätsstelle:
    Die/der leitende SanitäterIn entscheidet über den Transport per Krankenwagen, Taxi oder in eigener Verantwortung.
    - Außerhalb der Dienstzeiten: Der Ersthelfer entscheidet, wobei er angehalten ist, im Zweifelsfall den Rettungsdienst hinzuzuziehen.

    - Krankenwagen wird per 19222 angefordert: Vorteil:Abrechnung erfolgt direkt mit der BG, Rettungskette ist gewährleistet. Nachteil: sehr lange Wartezeiten.
    - Taxi. Taxi sind mit Funk/Notruf ausgestattet. Vorteil: einfach und unkompliziert. Nachteil: Rettungskette ist unterbrochen, Betrieb muss in Vorleistung gehen und anschließend bei der BG Erstattung beantragen.
    - eigene Verantwortung: Immer auf schriftliche Bestätigung des Verunfallten und nach direkter Rücksprache mit dem Vorgesetzten.
    - Einen Transport durch Kollegen lehnen wir ab. Das Risiko des übermotivierten Helfers tragen wir nicht mit (keine betrieblich angeordnete Tätigkeit).

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Leute,

    das kommt davon, wenn die Moderatoren sich nicht unterhalten oder nicht vorher in die Foren schauen :44:;)

    Ich habe im Übrigen auch nicht in die Foren geschaut, ob dieses Thema
    bereits "durch" ist.

    Einmal editiert, zuletzt von baccalaureus (16. März 2009 um 13:12)

    • Offizieller Beitrag

    Hey, sind doch einige Themen mittlerweile und glaubt mir ich habe "unsere" Suchfunktion genutzt um genau diese "Peinlichkeit" zu vermeiden...

    Ich hatte im Hinterkopf das wir dass schonmal hatten, ist mir leider beim Suchen durch die Lappen gegangen!

    Danke an den aufmerksamen Niko...!!!

    Tja, was wären wir ohne euch =) :D

    *schäm*
    Chris

  • Hallo Chris,
    schau mal in die BGI 509, diese beantwortet diese Fragen ab Kapitel 4.2

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois