Abseilkurs bzw. Staplersicherheit

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  • Hallo Leute,


    ich hätte da mal eine Frage zur Staplersicherheit.
    Unser Staplermonteur sagte uns dass wir für die Fahrer unserer Kabinenstapler einen Abseilkurs bräuchten.
    Ich durchsuchte die BGV D27 (UVV Flurförderzeuge) und konnte nichts in
    dieser Hinsicht finden bzw. nur den § 6 der bestimmungsgemäßen Verwendung. Eine Betriebsanleitung für unseren ca. 15 Jahre alten Stapler gibt es leider nicht mehr.
    Daraufhin fragte ich beim Hersteller nochmal genauer nach und der gab mir folgende Auskunft:
    Es muss ein Abseilkurs nach BGV A1/BGG 925 und Arbeitsschutzgesetz § 12 gemacht werden.
    Ich kann dort jedoch nur finden dass eine jährliche Unterweisung stattfinden muss und nichts das daraufhin weisst das ich einen Abseilkurs benötige.
    Jetzt meine Frage, kann mir von euch jemand weiterhelfen bzw. mir benennen wo ich im Gesetz etwas zu einem Abseilkurs finden kann?


    Liebe Grüße


    Maronja

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  • Hallo Michael,


    ja wir betreiben Stapler in einem Hochregallager.


    Ein Abseilkurs ist ein Kurs indem einem beigebracht wird wie man sich
    von einem Kabinenstapler abseilt. D. h. wenn die Kabine oben stehenbleibt und sich aus technischen Gründen nicht mehr absenken lässt, kann man sich mit einem Abseilset (welches im Stapler vorhanden sein muss) nach unten abseilen.


    LG Maronja

  • Hallo Maronja,


    ihr habt doch sicher eine Gefährdungsanalyse/-beurteilung durchgeführt?
    Daraus geht sicher hervor welche Maßnahmen im Fall der Fälle durchzuführen sind.
    Wenn der Stapler im Regalgang stehenbleibt muss es für den Fahrer eine Möglichkeit geben seinen Führerstand zu verlassen. Wenn dies nur durch abseilen möglich ist muss er dafür eine Unterweisung erhalten. Ob dafür ein spzieller Lehrgang mit Prüfung erforderlich ist kann ich im Moment nicht sagen. Ebenso ist es erforderlich Maßnahmen zu treffen wen der Fahrer beim abseilen, aus irgend einem Grund, im Seil hängen bleibt und nicht nach unten kommt (Stichwort: Hängetrauma).
    Auf alle Fälle sind hier Maßnahmen zu treffen damit die Mitarbeiter wissen was sie zu tun haben. Wäre ja auch möglich, dass der Stapler wegen eines Brandes nicht mehr weiter fahren kann, dann muss eine schnelle Rettung des Fahrers gewährleistet sein. Ich würde das ganze auch mal als Rettungsübung durchführen, BG und Feuerwehr mit einbeziehen.


    Gruß Michael

  • Hallo Maronja,
    schau mal in der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2 ab Punkt 5 und in der BGR 199. Ob das für eure Stapler zutrifft, weiß ich nicht, leider hast Du nicht erwähnt, was ihr im Einsatz habt. Aber schau mal, das hilft Dir vielleicht weiter.


    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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