Elektofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo,
    kann mir jemand sagen ob man, wenn man die zusatzausbildung "Elektofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" hat. Nach einer gewissen Frist z.b. alle 2 jahre erneut dafür eine Prüffung(Nachprüfung) machen muß.
    Und gibt es darüber irgend ein Gesetz oder sonst irgend etwas.
    Kann nichts in der Richtung finden, und ich bin der Meinung von nicht.
    Danke

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    zitat von der BGE


    Zitat

    Der Unternehmer kann für spezielle Tätigkeiten einen Elektrolaien (mit abgeschlossener Berufsausbildung) ausbilden lassen, so dass z.B. ein Küchenmonteur auch den Elektroherd anschließen darf. Die Ausbildung muss Theorie und Praxis der für die Tätigkeiten in Frage kommenden Betriebsmittel umfassen und durch fachlich qualifizierte Personen, z. B. Meister in einem elektrotechnischen Beruf, durchgeführt werden (Näheres siehe DA zu § 2 Abs. 3 BGV A 3).

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Toni,
    das habe ich auch gelesen, aber es gibt keine rechtliche Anweisung das man diese Prüfung alle 2 jahre wieder holen muß. Um sich neu zu qaulifizieren

  • nein, die gibt es nicht, er ist dann Elektrofachkraft für die genau festgelegten Tätigkeiten

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hallo Mano,


    ich denke die geforderte "Ausbildung und Prüfung" sollte man als eine sehr umfangreiche Unterweisung, durch einen fachlich qualifizierte Person, sehen. Den Umfang dieser Unterweisung muss der Arbeitgeber sebst festlegen da diese ja tätigkeitsbezogen ist. Und so hat der AG auch festzulegen in welchen Abständen weitere Unterweisungen erfolgen müssen.

  • ANZEIGE
  • Hallo SiFas,


    für die Anforderungen an Elektrofachkräfte hab ich die IVSS-Leitlinie hochgeladen. Dort steht einiges über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen drin. Diese Leitlinie gilt theoretisch global, die Umsetzung wird wohl noch einige Zeit dauern (bei GHS hat es letztendlich ja auch geklappt).


    Eine Verpflichtung zur Auffrischung der Kenntnisse ergibt sich aus der TRBS 1203 Teil 3, zweiter Anstrich in Absatz 2.3. Eine Frist ist dort nicht genannt, Stand der Technik (oder BMP) sind jedoch zwei Jahre. Genaueres muss in der Gefährdungsbeurteilung und in der Bestellung oder Arbeitsanweisung für Elektrofachkräfte durch den Betrieb selbst geregelt werden.


    Gruß, Niko.

  • Ich hätte da noch einen grundsätzlichen Gedanken.


    In der Regel ist es doch so, dass man für Arbeiten an elektrischen Anlagen nur Elektrofachkräfte einsetzen darf.
    Wenn es einfache und ständig wiederkehrende gleichartige Arbeiten sind, kann man dafür eine "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EfkfT) ausbilden und einsetzen. Das bedingt, dass die EfkfT laufend diese Tätigkeiten ausführt, Erfahrungen darin hat und die entsprechenden Gefährdungen kennt. Im Gegensatz dazu macht es keinen Sinn, eine EfkFT drei mal im Jahr diese Arbeiten ausführen zu lassen. Dafür ist die EfkfT nicht gedacht.
    Unter diesem Aspekt sollte es ausreichen, wenn die EfkfT, die tatsächlich so eingesetzt ist, wie es für sie gewollt war, einmal jährlich zusammen mit den Elektrofachkräften an der "elektrotechnischen Unterweisung" mit teilnimmt.
    Abgesehen davon, sollte die EfkfT ihre Tätigkeit unter Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen.
    Die Häufigkeit der Unterweisung oder eine wiederholte Ausbildung oder Prüfung ist - wie es auch schon meine Vorredner gesagt haben - im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Festgeschriebene Fristen gibt es m.E. nicht.


    PF

    Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen
    (Mark Twain)

  • der Begriff Elektrofachkraft wird in der neuen TRBS 2131 nicht mehr erläutert, es wird also schwammiger in Zukunft

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.