hab das heute per Mail bekommen....
Neue Arbeitsstättenrichtlinien verabschiedet!
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Sicherheit von Fluchtwegen und Notausgängen sowie das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen gelten die alten ASR 10/1 und 17/1,2 nicht weiter fort. Hierfür müssen Sie ab sofort die Maßnahmen der neuen ASR A2.3 berücksichtigen! Diese ist in Kraft getreten und konkretisiert die Anforderungen gem. §4 Abs. 4 sowie Punkt 2.3 Anhang ArbStättV neu!
Das bedeutet für Sie: Ab sofort sollten Sie sich nicht mehr auf die alten Arbeitsstättenrichtlinien verlassen! Berücksichtigen Sie daher bei der Prüfung von Arbeitsstätten unbedingt die neuen Konkretisierungen!
Ob Anordnung, Abmessung und Ausführung von Fluchtwegen, Türen, Fluren und Treppenbreiten, Sicherheitsbeleuchtung, Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen: Diese neuen sowie alle bisherigen Anforderungen an Arbeitsstätten erhalten Sie mit dem Praxishandbuch "Die neue Arbeitsstättenverordnung" vom Forum Verlag. Zusätzlich zum Handbuch erhalten Sie eine CD-ROM mit zahlreichen wertvollen Praxishilfen. Einfach anpassen, ausdrucken, zur Dokumentation abheften - fertig!
Damit sichern Sie sich jetzt wertvolle Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben und prüfen Arbeitsstätten rechtssicher.