Hallo zusammen,
kann mir mal jemand etwas auf die "Sprünge" helfen? Es wird immer mal ganz gern die Aussage getroffen, "das sind doch keine ständigen Arbeitsplätze". Irgendwie liegt mir diese Aussage immer etwas quer, weil mancher glaubt, sich damit so eine Art Freifahrtschein ausstellen zu können. Hab hier mal was gefunden:
"Arbeitsplätze im Sinne der Definition liegen nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Arbeitsaufgabe in abgrenzbaren Bereichen einer Arbeitstätte entweder mindestens zwei Stunden täglich oder an mindestens 30 Arbeitstagen im Jahr aufhalten müssen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeitsaufgabe durchgehend durch einen Beschäftigten erledigt wird oder mehrere Beschäftigte nacheinander diesen Bereich zur Verrichtung ihrer Arbeitaufgabe aufsuchen müssen."
Hat jemand `ne Ahnung der Rechtsgrundlage? Wo steht die Definition? Es sind doch aber trotzdem Arbeitsplätze - kann doch nicht bedeuten, dass ich dann den Büroarbeitsplatz neben den Schweinen einrichten kann, wenn ich ausreichend Tageslicht, Temperatur und Lüftung habe...??? - oder brauch ich das gar nicht, wenn der Arbeitsplatz kein "ständiger" ist? ( Schweine sind nun vielleicht ein blödes Beispiel - aber ihr wisst, was ich sagen will...)
VG Martina