Hat jemand eine Übersicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen nebst Grundlage ?
Danke !
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Neues Benutzerkonto erstellenHat jemand eine Übersicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen nebst Grundlage ?
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das ergibt die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung, ein Büromitarbeiter wird in anderen Themen unterwiesen als ein Produktionsmitarbeiter.
Grundlagen werden bei Beginn des Arbeitsverhältnisses unterwiesen: wie Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb, Meldeweg Arbeitsunfall, BG Zugehörigkeit, Brandschutz, usw.
Hallo Wolf_T,
was genau meinst Du? Den Unterweisungsrhytmus bestimmter Personengruppen? (Jugenschutz, Gefahrstoffe)
Alle anderen DInge ergeben sich aus der Gebu. Das kann nicht vorgeschrieben sein. Bei dem einen ist eine technische, beim anderen eine organisatorische Lösung möglich. Der nächste muss beim Menschen ansetzen und unterweisen...
Was genau meinst Du?
VG Martina
Ich meine sowas wie diese Liste:
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung36132.html
Ist leider nicht mehr aktuell ....
hallo wolf,
ich denke das man das gar nicht so pauschal sagen kann, kommt doch ganz auf die betrieblichen belange an.
in der von dir verlinkten liste sind 4 bzw. 5 dinge die nicht auf unseren betrieb passen, aber dafür eine ganze menge an anderen dingen die für uns relevant sind und unterwiesen werden müssen.
meiner meinung nach solltest du dir selber eine liste erstellen und die für euren betrieb relevanten unterweisungen zusammenstellen.
oft hilft auch ein blick in die gefährdungsbeurteilung was für euch relevant ist
Wie so oft: Wolfs Frage bezieht sich auf die von irgendwelchen Regelsetzern explizit vorgeschriebenen Unterweisungen, die Antworten gehen in die Richtung, die das ASiG weist.
In der genannten Liste fehlen mir zum Beispiel auch die Fahrtätigkeiten und Fremdfirmenunterweisungen, bei denen es auch formelle Anforderungen gibt.
Ich würde es so verstehen, dass die zum Beispiel gemäß GefahrstoffVO geforderten Unterweisungen das absolute Minimum darstellen und durch die sich aus der GeBu ergebenden ergänzt werden müssen und nicht minder relevant sind.
Was Wolf sucht sind diese Minimalforderungen in einer Übersicht und diese finde ich auch wichtig, damit man nicht jeden Quark unterweist und dabei irgendwelche formellen Anforderungen übersieht. Ein Schritt, der wohl noch vor der Gefährdungsbeurteilung stehen darf...leider kann ich aber nicht mit einer solchen Liste dienen, würde mich aber auch darüber freuen.
Gruß
Gerald
Hallo Gerald,
ich steh jetzt ein bißchen auf dem Schlauch...
Ihr sucht eine allumfassende Liste, in der alle Themen aufgeführt sind - und man sich herauspickt, was für`s eigene Unternehmen relevant ist?
VG Martina
Nee, bloß die, die in irgendwelchen Verordnungen ausdrücklich genannt sind...
Viele Grüße
Gerald
hm..., ich hab das irgendwann mal vor langer Zeit spezifisch für`s Unternehmen zusammengestellt. Also aufgeführt, welche Themen überhaupt relevant sind (Gefahrstoffe, Steuer -und Fahrtätigkeiten etc.) und danach die "Grundunterweisungen" festgelegt. Die spezifischen Dinge kommen dann aus der Gebu. Stimmt schon. Hätte mir viel Arbeit erspart...
VG Martina
genau so sieht es aus
Mein Kollege erhielt neulich von der Gewerbeaufsicht nach einem Hausbesuch und Durchsicht verschiedener Unterlagen, die Aufforderung, Unterweisungsprotokolle zum Thema: "Verhalten bei Arbeitsunfällen" nachzureichen.
Ich kann mir darunter sehr viel vorstellen, wie läuft so was bei euch?
Ist hier die innerbetriebliche Regelung und Meldeweg (innerbetr. und BG), sowie der Hinweis auf Untersuchung durch D-Arzt ausreichend?
Andreas
Hallo Andreas,
das gehört für mich mit in die Erstunterweisung (und jährlich zu wiederholen). Bei uns gehört dazu:
- Definition Arbeits- /Wegeunfall
- was ist versichert (und Beispiele was nicht, Gerichtsurteil als Beispiel)
- Meldeweg und Zeitpunkt (Pflichten AG/ AN)
- Ansprechpartner intern
- D- Arzt Verfahren
Naja, und dann übergehend zur Rolle BG/ GAA etc, PSA usw.
Viele Grüße
Martina
Hallo Martina,
vielen Dank, ich sehe den Inhalt genauso. Es funktioniert nur mit den Unterweisungen nicht so, wir sind nur Teilzeit-Sifa, aber neuerdings stehen Unterweisungen neuer MA wieder auf unserer Aufgabenliste, fragt sich nur wie lange. Wir bekommen Neueinstellungen auch oft nicht mit, wir sind Reisende durch mehrere Filialen.
Andreas
Hallo Andreas,
ich glaube, das ist ein Problem, welches wohl eher weit verbreitet ist. Hm..., das macht es nicht besser, wenn man das weiß. Die Verantwortung trägt letzlich der Unternehmer. Er muss die Organisation schaffen, damit die AN vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten unterwiesen werden. Scheint mir sehr schwierig zu sein, dass ihr das überhaupt macht, ohne das richtig organisiert ist, wann "Unterweisungstage" sind...
Wünsche trotzdem weiter gutes Gelingen.
VG Martina
Eine Einstellung wird wohl nicht auf einen Unterweisungstag festgelegt. Mir würde reichen, wenn ich ca. 5 Tg. vor Arbeitsantritt unterichtet werde. dann kann ich mich für das allernötigste mal ein paar Stunden freischaufeln und vorbereiten.
Ciao Andreas
Hallo Andreas,
nein, das wäre wohl auch etwas viel verlangt, wenn man Einstellungen nach Unterweisungstagen vornehmen würde...- und nicht wirklich zielführend. Einfach mal eine zeitgerechte Info, damit man die Dinge zeitnah auf die Reihe bringen kann, das würde doch schon reichen... Ich kann das sehr gut nachvollziehen.
Nicht den Strauß nachmachen! - früher oder später versteht das auch der, der Einfluss darauf hat. Jeder Tropfen höhlt den Stein.
In diesem Sinne
viele Grüße
Martina
ZitatWolf_T schrieb:
Hat jemand eine Übersicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen nebst Grundlage ?
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit ...
eine Übersicht im Anhang.
Hallo a.r.ni,
eine gute Übersicht der geforderten Unterweisungen. Vielen Dank.
Teile davon hatte ich auch schon und so habe ich eine tolle Ergänzung.
So jetzt hätte ich mal eine Frage.
Habe mir schon ein paar Napo - Filme besorgt. Aber würde noch einige Unterlagen bzgl. der jährlichen Unterweisung benötigen. Das was "WEKA" einen abknöpfen möchte ist der Wahnsinn.
Gibts oder weis einer wos was "billiger" oder "gratis" gibt?
Möchte keine "Front - Vorträge" halten.
Gruß Franz der Niederbayer
ZitatOriginal von EGO66
Möchte keine "Front - Vorträge" halten.
Griaß Di, was ist ein "Front"-Vortrag?
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