Verantwortliche Person in der Nachtschicht

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  • Hallo zusammen,

    ich suche Infos darüber, ob während der Nachtschicht eine verantwortliche Person (mind. Meister) anwesend sein muss, oder ob die Mitarbeiter ohne Führungskraft im Werk arbeiten dürfen.

    Es handelt sich um einen Betrieb der Metallbearbeitung (Werkzeugbau), es sind also durchaus Gefährdungen unterschiedlichster Art vorhanden. In einer normalen Nachtschicht sind knapp 100 Mitarbeiter anwesend, allerdings niemand mit Vorgesetztenfunktion. Es ist sichergestellt, dass genügend Ersthelfer sowie Brandschutzhelfer anwesend sind. Außerdem existiert ein Notfallhandbuch mit Telefonnummern der Werksleitung, die ggf. angerufen werden können (was allerdings bisher noch nie gemacht wurde). Allerdings ist halt niemand vor Ort, der sich bei Notfällen verantwortlich fühlt und auch die Qualifikation eines Vorgesetzten hätte.

    Wie beurteilt ihr die Rechtssicherheit in dieser Situation?

    Gruß, oytun9899

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  • Hallo :)
    Es muss eine "Führungskraft" anwesend sein. Ob das nun ein Schichtführer, Vorarbeiter oder ähnliches ist. Grund, wenn es darum geht, muss ja einer Entscheidungen treffen dürfen, also vom Unternehmer rechte bekommen habe. Bsp. Evakuierung in einem Grenzfall. Sonstiges personelle Regelungen. Arbeitseinstellung aus irgendwelchen Gründen.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo oytun9899,

    das ArbschG fordert eine geeignete Organisation für die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Wenn in der Nachtschicht nur Indianer und kein Häuptling vorhanden ist bezweifle ich, dass eine geeignete Organisation vorliegt. Es sei den Ihr seit ein basisidemokratisch, selbstverwalteter und autonomer Betrieb.

    Viele Grüße

    Kuddel

    Einmal editiert, zuletzt von kuddel (22. Januar 2009 um 19:28)

  • Wenn dort keine Verantwortlichkeiten geregelt sind, fällt das unter Organisationsverschulden.

    Wo kein Kläger, da kein Richter, aber wehe, es passiert was....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo zusammen,

    danke für eure Bestärkung, ich sehe das genauso, für mich erschließt sich das auch aus dem gesunden Menschenverstand. Aber unser Werksleiter und einige Vorgesetzte sehen das leider anders.

    Ihre Argumentation: unsere Leute sind ausgebildet, wir haben ausreichend Ersthelfer und Brandschutzhelfer,... Auch tagsüber haben wir das Problem, dass wir im Falle einer Evakuierung nicht zu 100% wissen wer alles im Haus ist (außer die Besucher, die müssen sich registrieren). Die außertariflichen Mitarbeiter stempeln nicht, und bei den restlichen Mitarbeitern wird zwar gestempelt, aber eine Liste ist nicht sofort abrufbar. Die Evakuierung ist also ein Argument, das leider nicht voll zieht.
    Und wenn ein Notfall eintritt, dann sitzt die verantwortliche Person vielleicht gerade in Halle 1 und bekommt vom Unfall oder Problem in Halle 4 nichts bzw. erst sehr spät etwas mit... also was bringt er mir dann??? (O-Ton Werksleiter)

    Habt ihr vielleicht Gerichtsurteile oder andere "harte Fakten" zu dem Thema?

    Gruß, oytun9899

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  • Hallo oytun9899,

    habt ihr in der Nachtschicht:
    Leiharbeitnehmer, Azubis, gefährliche Arbeiten, besondere Löschanlagen (-CO 2, Argon...), Unternehmerpflichten delegiert ...?
    Benötige mal ein paar Randinfos, um Deiner Argumentation etwas behilflich zu sein.

    Dass dem nicht nachzukommen ist, wer möglicherweise gerade in einer Ecke verbrennt (sorry für das Überspitzen), geht gar nicht. Dafür hat der Unternehmer eine geeignete Organisation zu schaffen. Egal - auch wenn das so aussieht, dass einer morgens zählen geht. Aber man kann doch für die Feuerwehr-Jungs nicht eine zusätzliche Gefahr schaffen. Die rennen los, um Meier zu suchen, dabei liegt der noch seelig in seinem Bett, weil er frei hat. Wenn das meine Jungs wären, hätten wir da ein erhöhten Kommunikationsbedarf. ;)

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (29. Januar 2009 um 01:19)

  • Hallo Martina111,

    wir haben zumindest einige der von Dir genannten Punkte während der Nachtschicht, nämlich Leiharbeiter und gefährliche Arbeiten. Wobei für die gefährlichen Arbeiten extra ein Notfalltelefon mit Totmannschaltung und Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle vorhanden ist.
    Unternehmerpflichten können wohl schlecht deligiert werden wenn kein Vorgesetzter während der Nachtschicht da ist, oder seh ich das falsch?

    Zitat

    Dafür hat der Unternehmer eine geeignete Organisation zu schaffen. Egal - auch wenn das so aussieht, dass einer morgens zählen geht.


    Verstehe ich das richtig, dass ihr wirklich sofort und konsequent immer sagen könnt wer anwesend ist und wer nicht? Ich bin zwar erst seit 7 Jahren im Berufsleben, aber das konnte bisher noch keiner meiner bisherigen Arbeitgeber. Wie funktioniert das zum Beispiel im Verwaltungsbereich, da geht einer mal schnell zum Bäcker oder die Leute gehen zum Mittagessen raus, das kriegt doch niemand mit.
    Auch meine eigenen Feuerwehr-Erfahrungen sprechen dem entgegen, ich hatte bisher noch keine Räumung(sübung), wo der Chef auf die Schnelle zu 100% sicher war und damit auch Recht hatte...
    Dieser Zustand wäre natürlich erstrebenswert, aber ich denke dass er ziemlich utopisch ist, und mehr oder weniger nur mit einer "elektronischen Fußfessel" erreichbar ist. - Leider.
    Wie wird das bei euch realisiert?

    Gruß, oytun9899

  • Alles über die elektronische Zeiterfassung möglich. Wer das Firmengelände verlösst, "stempelt" aus und ist somit auch nicht da.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • hallo oytun9899,
    sorry, hab Deine Antwort irgendwie verpasst.

    Wie harmi schon sagte, läuft das über die Zeiterfassung. Den Rest machen die Brandschutzhelfer mit vorgefertigten Listen, gemäß ihren Aufgaben im Räumungsfall. In großen Bereichen gibt es außerdem Gruppenleiter, die Anwesenheitslisten führen. (Mittag wird im Unternehmen gemacht. Wer rauß geht, muss sich ausstechen - und ist somit ja nicht da.) Jede Abteilung hat einen zugewiesenen Sammelplatz. Jeder Sammelplatz hat einen Sammelplatzverantwortlichen, der an eine Stelle die Vollzähligkeit (oder halt Vermisste) durchzugeben hat. An dieser Stelle steht "im Falle dessen", der Einsatzleiter der FW. Für die Leute, die in irgendeiner Weise verantwortlich sind, gilt eine Vertreterregelung. Das haben wir in verschiedenen Übungen (geplant als auch "ungeplant") praktiziert und hat sich durchgesetzt. Ehrlich gesagt macht es mir Sorgen, dass ihr das nicht so genau wisst, wer da fehlen könnte... (ich weiß, ein bißchen Schwund ist immer..., aber in dem Fall...???; war nur `n Scherz....)
    Aber nun zu Deiner eigentlichen Frage, der "Häuptlingsanwesenheit".

    BGR A1

    Nur mal für den Fall der Leiharbeitnehmer findest Du hier im § 5 einen eindeutigen Satz zur Anwesenheit von Verantwortlichen.
    Schau die BGR mal durch. Auch bei gefährlichen Arbeiten etc. Wenn man sich müht, könnte man noch Dinge zu Kontrollpflichten und Organisationsverschulden recherchieren. Wenn ihr die Anwesenheit nicht über eine Zeiterfassung macht, sollte dann nicht ein Vorgesetzter die Einhaltung der Arbeitszeiten/ Pausenzeiten/Erfüllung der Arbeitsaufgaben kontrollieren? Was, wenn einer besoffen ist? und gar Stapler fährt? - Maschinen bedient? Kriegen die anderen auch ein Bier und alles ist gut?
    Dann würde ich nochmal auf die Delegation der Unternehmerpflichten schauen. Und ansonsten hilft vielleicht das OWiG weiter ;).
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

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  • Hallo zusammen,

    Danke für euere Argumentationshilfe und Unterstützung. Endlich bewegt sich was in der Sache und der Werksleiter wird aktiv (scheint momentan zumindest so...) um für eine verantwortliche Person in der Nachtschicht zu sorgen. Anscheinend trägt unsere Argumentation so langsam Früchte...
    Und die Leiharbeitnehmer sind inzwischen eh alle weg (die Finanzkrise grüßt)...

    Zum Thema Evakuierung: 10% Schwund sind immer, jaja, ich kenn die Scherze. Aber Spaß bei Seite, ich bin wirklich nicht überzeugt davon, dass das alles mit der Zeiterfassung überall so 1000%ig funktioniert. Ganz abgesehen davon, dass bei uns viele eh nicht stempeln (AT's sind bei uns ausgenommen,...). Ich weiß dass das nicht toll ist, und mir gefällt's auch nicht, aber von heute auf morgen eine Lösung zu finden ist nicht so ganz einfach. Da hat sich leider bisher niemand drum gekümmert.

    Und dann wäre da ja noch das Thema "Bier", das Martina111 so beiläufig erwähnt.... der betreffende Standort ist in der tiefsten Oberpfalz, da gehört das tägliche Bier sozusagen zur Brotzeit wie die Weißwürste Freitags um 9. Und das ist auch die Aussage vom Betriebsrat!!! Aber ich schweife vom eigentlichen Thema ab...

    Nur gut, dass wir ein amerikanischer Konzern sind, und "safety first" eines unserer obersten Leitlinien ist (Vorsicht, Sarkasmus!).

    Es gibt noch viel zu tun... Aber jetzt wo Veränderungen aufgrund der geringeren Aufträge und Auslastung zeitlich möglich wären machen wir erstmal Kurzarbeit, damit auch ja keiner auf irgendwelche Ideen kommt und sich Verbesserungen einfallen lässt.

    Etwas frustrierte Grüße,
    oytun9899

  • Hallo oytun9899,
    "amerikanischer Konzern" - das hatte ich so einige Jahre.... Da hat man so seinen Spass... Nur leider verträgt man als zivilisierter Mitteleuropäer sooooviel Spass gar nicht....(jedenfalls ich nicht)

    Lass den Kopf nicht hängen. :ta:
    Es bringt Dir nichts, immer wieder mir Anlauf vor die Wand zu rennen. Das kann ich Dir wirklich aus Erfahrung sagen.
    Und genau diese Erfahrung hat mich auch in 15 Jahren AS gelehrt, dass man oft mit einem Schritt zurück, zwei Schritte vorwärts kommt.

    In diesem SInne.
    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Martina111,

    danke für die netten Worte. Ja, die Amerikaner machen uns immer ganz viel Freude...

    Ich beschließe mal das Thema, da ja die eigentliche Frage geklärt wurde.

    Danke an alle für die Unterstützung.

    Gruß,
    oytun9899

  • Untersuchung zum Problemkreis
    Organisationsverschulden

    I.Aufgabenstellung
    Zur Frage der Haftung der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter aus unzureichender Organisation („Organisationsverschulden“) sind durch den Bundesgerichtshof im Laufe der Jahre mehrere Urteile ergangen, deren Grundsätze sich wie folgt zusammenfassen lassen:

    Bei Unternehmen, deren Betrieb erhebliche Gefahrenquellen in sich schließt, kommt der Pflicht des Unternehmers zu einer allgemeinen und fortwährenden Überwachung der Mitarbeiter besondere Bedeutung zu. Gemäß § 823 BGB sind an die hierbei aufzuwendende Sorgfalt hohe Anforderungen zu stellen. Wegen der den Mitarbeitern übertragenen großen Verantwortung und der bei Fehlleistungen möglichen schweren Folgen lässt sich die Beaufsichtigungs- und Überwachungspflicht auch aus § 831 BGB herleiten, so dass die Beweislast dem Unternehmer zufällt.

    Um die Haftung des Unternehmers aus § 831 BGB auszuschließen, reicht es nicht aus, das Personal ständig zu schulen und in geeigneter Weise, vor allem durch unbemerkte und unverhoffte Kontrolle, zu überwachen. Es müssen vielmehr klare Dienst- und Betriebsanweisungen vorhanden sein, und es muss durch eine regelmäßige und strenge Aufsicht, durch Belehrung und ständige wiederholte Beobachtung der Arbeitsabläufe dafür gesorgt werden, dass sich die Praxis des Betriebes nach den Vorschriften richtet.

    Für den Vertretungsfall hat der BGH in seiner Rechtsprechung zum § 831 BGB verlangt, dass der Unternehmer den Arbeitnehmer namhaft macht, der zum Zeitpunkt eines Schadensereignisses als Ersatzmann verantwortlich gewesen ist. Falls dies dem Unternehmer nicht möglich gewesen ist, muss er den Entlastungsbeweis nach § 831 BGB für alle Personen führen, die als Urheber der Fehlhandlung in Betracht kommen können.

    Der Unternehmer hat die Pflicht, die allgemeinen Aufsichtsanweisungen selbst zu treffen und die allgemeine Oberaufsicht selbst auszuüben. Bei besonders hoher Gefährdungsmöglichkeit müssen sich die Anweisungen der Unternehmensleitung auch darauf erstrecken, wer von den Betriebsangehörigen als Ersatzmann geeignet ist und eingesetzt werden soll, sowie welche zusätzlichen Sicherungs- und Überwachungs-maßnahmen zu ergreifen sind. Andernfalls trifft den Unternehmer der Vorwurf des Organisationsverschuldens.

    Seiner Haftung kann sich der Unternehmer auch nicht dadurch entziehen, dass er diese Pflichten einem sorgfältig ausgewählten leitenden Angestellten überträgt. Bei juristischen Personen greift die Zurechnungsregel des § 31 BGB ein, wenn die schuldhafte Verletzung allgemeiner Überwachungs- und Organisationspflichten zu einer Rechtsgutverletzung im Sinne des § 823 BGB geführt hat.

    Für Fehler eines Mitarbeiters, die diesem in Erfüllung der ihm anvertrauten Aufgaben unterlaufen, trägt der Unternehmer das Personalrisiko, für das er nach § 278 BGB einstehen muss.

    Aber auch wenn das Unternehmen kein Auswahl- und Überwachungs-verschulden trifft, hat es Gemäß §§ 30, 31 BGB für ein schadenstiftendes Verhalten seines Mitarbeiters einzustehen, soweit dieser als „besonderer Vertreter“ anzusehen ist. Dies trifft zu, wenn er für einen Geschäftskreis bestellt ist, der eine dem Vorstand ähnliche Selbständigkeit bzw. Verantwortlichkeit verlangt, auch wenn die Vertretungsmacht des Mitarbeiters im Innenverhältnis beschränkt ist.

    Das Unternehmen ist verpflichtet, die Erfüllung der Aufsichtspflicht einem Organ zu übertragen oder dem damit beauftragten Dritten Organstellung i. S. von §§ 30, 31 BGB zu verschaffen, so dass er für sein Verschulden ohne Entlastungsmöglichkeit einzustehen hat. Betraut das Unternehmen mit dieser Aufgabe gleichwohl einen Mitarbeiter ohne solche Organstellung, so kann es sich dadurch haftungsrechtlich von dessen Verschulden nicht freizeichnen, Es tritt dann die sogenannte Fiktionshaftung für mangelhafte Organisation ein; das Unternehmen muss sich so behandeln lassen, als habe es dem Beauftragten Organstellung eingeräumt.

    Aus alledem ergibt sich für das Unternehmen die Notwendigkeit, im Schadensfall anhand schriftlicher Unterlagen nachweisen zu können,
    - dass – auch für den Vertretungsfall – ordnungsgemäß und lückenlos organisiert ist und
    - dass alle Führungskräfte und deren Mitarbeiter mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt worden sind und fortlaufend geschult und überwacht werden.

    Horst

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  • Hallo Eisenhuth,

    danke für den interessanten Beitrag. Hast du eventuell auch eine Quellenangabe?

    Danke und Gruß, harmi

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

    Einmal editiert, zuletzt von harmi (3. Februar 2009 um 12:58)

  • Zitat

    oytun9899 schrieb: Es gibt noch viel zu tun... Aber jetzt wo Veränderungen aufgrund der geringeren Aufträge und Auslastung zeitlich möglich wären machen wir erstmal Kurzarbeit, ...


    Schieb' doch die "frustrierten Grüße" beiseite und nutze die Kurzarbeit für einen Unterweisungsmarathon ...
    wenn man es geschickt formuliert, hat auch der Unternehmer etwas davon, weil Fortbildung förderungswürdig ist ... man muss "nur" nachweisen, dass es sich nicht um die turnusgemäßen Arbeitssicherheits-Unterweisung handelt ...

    Bsp.: ich werde bei einem "meiner" Unternehmen einen Tag lang alles unterweisen, was schon länger fällig ist und einiges darüber hinaus (z.B. Ladungssicherung) ... nun ist die Zeit vorhanden, ohne dass man Mitarbeiter aus dem produktiven Tagesgeschehen reißen muss ... ;)
    Der Unternehmer ist sehr angetan von meinem Vorhaben ...

    Kurzarbeit als Chance für den Arbeitsschutz ... wer hätte das gedacht?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo arni,

    ja, da hab ich auch schon mal kurz drüber nachgedacht, da ließe sich vielleicht wirklich etwas machen. Kennst Du die genauen Förderungen (=Vorteile für den Unternehmer) und die nötigen Voraussetzungen?

    Gruß,
    oytun9899

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  • Zitat

    Original von oytun9899
    Kennst Du die genauen Förderungen (=Vorteile für den Unternehmer) und die nötigen Voraussetzungen?


    Nein, damit habe ich mich nicht beschäftigt ... ich weiß auch derzeit nicht, ob die inzwischen stattgefundene Unterweisung entsprechend anerkannt wird ...
    Ich erkundige mich nächste Woche.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo bei mir im Betrieb ist das Thema gerade auch aktuell.
    Wie sieht bei euch dann die Beauftragung für die Leute in der Nachtschicht aus?
    Wir stellen uns das so vor, dass der Mitarbeiter in der Nachtschicht nur nach dem "rechten" schaut, also das die Mitarbeiter ihrer Arbeit nachgehen und sich an die Regeln halten, also PSA tragen etc. und eben Ansprechpartner sind sollte es zu einem Unfall oder Sachschaden kommen. Ich kann die Leute ja nicht so Beauftragen wie z.b. den Meister.Hat da einer von euch eventeull ein Vordruck? Wie siehts mit der Haftung aus? Können die Nachschichtbeauftragten haftbar gemacht werden?

  • Dario,

    Hallo bei mir im Betrieb ist das Thema gerade auch aktuell.
    Wie sieht bei euch dann die Beauftragung für die Leute in der Nachtschicht aus?


    es tut mir leid aber was erwartest du ... was meinst Du was hierzu geantwortet wird.
    Ja, wir haben Mitarbeiter in der Nachtschicht und diese machen auch Ihre Arbeit.

    und eben Ansprechpartner sind sollte es zu einem Unfall oder Sachschaden kommen

    Bei einem Unfall sind unsere Mitarbeiter aber nicht nur Ansprechpartner sondern sie helfen auch.


    Ich kann die Leute ja nicht so Beauftragen wie z.b. den Meister.Hat da einer von euch eventeull ein Vordruck?

    Vordruck für was????


    Wie siehts mit der Haftung aus? Können die Nachschichtbeauftragten haftbar gemacht werden?

    klar kommt auf die Situation an

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: