Hallo zusammen,
ich suche Infos darüber, ob während der Nachtschicht eine verantwortliche Person (mind. Meister) anwesend sein muss, oder ob die Mitarbeiter ohne Führungskraft im Werk arbeiten dürfen.
Es handelt sich um einen Betrieb der Metallbearbeitung (Werkzeugbau), es sind also durchaus Gefährdungen unterschiedlichster Art vorhanden. In einer normalen Nachtschicht sind knapp 100 Mitarbeiter anwesend, allerdings niemand mit Vorgesetztenfunktion. Es ist sichergestellt, dass genügend Ersthelfer sowie Brandschutzhelfer anwesend sind. Außerdem existiert ein Notfallhandbuch mit Telefonnummern der Werksleitung, die ggf. angerufen werden können (was allerdings bisher noch nie gemacht wurde). Allerdings ist halt niemand vor Ort, der sich bei Notfällen verantwortlich fühlt und auch die Qualifikation eines Vorgesetzten hätte.
Wie beurteilt ihr die Rechtssicherheit in dieser Situation?
Gruß, oytun9899