Überprüfung Führerscheine bei Fahrern von Dienstwagen

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  • Wir sind ein Dienstleister mit vielen Objekten im ganzen Rhein/Main-Gebiet. Demzufolge ist alles dezentral und eine Vielzahl an Mitarbeitern haben Dienstfahrzeuge.
    Als SiFa soll ich die Gültigkeit der Führerscheine 2 mal im Jahr durch Kontrollen sicherstellen. Hat jemand praktische Erfahrungen zu diesem Thema bzw. wie lässt sich das Thema am besten und einfachsten umsetzen?


    Göran

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  • Hallo :)
    Also ich lasse die Überprüfung 1 mal im viertel Jahr in der Dispo machen. Wir machen einen Aushang am Schwarzen Brett, dass wir von allen Fahrern wieder die Führerscheine überprüfen und die Fahrer sich in der Dispo zu melden haben. Wir habe für jeden Fahrer ein Formular angelegt. Auf dieses Formular mache ich ein mal pro Jahr eine Kopie des Führerscheines. Dann muss jeder Fahrer bei uns auf diesem Formular unterschreiben, das er versichert, das im Moment kein Verfahren bzgl eines Verkehrsvergehen gegen ihn läuft.
    Wichtig, ich lasse diese Überprüfung auch machen, wenn einer mit seinem Privatfahrzeug oder einem Mietfahrzeug für das Unternehmen fährt.

    LG
    Michael Kasper


    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo Göran,


    bei uns ist dies wie folgt geregelt:


    Dienstwagen müssen für die jeweilige Dienstreise aus dem Fahrzeugpool schriftlich angefordert werden. In diesem Zuge wird die Gültigkeit der Führerscheine vom Anfordernden abgefragt und mit dessen Unterschrift auf dem Anforderungsformular bestätigt.


    Dienstwagen mit Privatnutzung sind in dieser Regelung nicht erfasst.
    Dafür müsste dann eine separate Regelung (analog Michaels Vorgehensweise) gefunden werden.


    Viele Grüße Adrian

  • "1/4 jährlich darf der Führerschein mal an die frische Luft" :D
    Nach dem Prinzip, wie von Micha ausgeführt, regeln wir das auch.


    Mir ist 2x jährlich etwas zu wenig.


    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Wir verwenden ein tabellarisches Formblatt. Wir lassen uns quartalsweise die FS vorzeigen und dann die Disponenten (Nachweis Überprüfung) und gleichzeitig die Fahrer (Belehrung Kenntnisnahme) unterschreiben.

    Liebe Grüße aus dem Norden


    guard


    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!


    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!


    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!


    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

    Einmal editiert, zuletzt von guard ()

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  • Hallole Glückliche Führerscheininhaber


    Als SiFa soll ich die Gültigkeit der Führerscheine 2 mal im Jahr durch Kontrollen sicherstellen.
    Ich finde jetzt auf die Schnelle nicht den Gesetzlichen Hintergrund warum hier die Sifa damit beauftragt wird, und das würde mich schon interessieren. ?( ?(
    Ich mache morgen eine Erstunterweisung (Firmenkundenberater, auch mit dem Privaten Auto zu Kunden unterwegs) ist es angebracht oder notwendig sich den Führerschein zeigen zu lassen???


    Grüßle Älbler

    • Offizieller Beitrag

    hallo,


    wir haben es bei uns im betrieb so geregelt das es mit zur aufgaben der führungskräfte gehört und sie entsprechend die führerscheine ihrer mitarbeiter kontrollieren müssen.
    alles andere würde für mich keinen sinn machen bei über 500 mitarbeiter und das verstreut im ganzen ruhrgebiet.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Göran,
    meines Erachtens ergibt sich diese Verpflichtung aus den abzuleitenden Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung. Dort ist festzustellen, daß nach STVO das Führen des PKW nur mit Führerschein... etc. Aus dem Arbeitsschutzgesetz ergeben sich die Pflichten für den AG, Gefährdungen zu vermeiden. Weiterhin zu betrachten sind die Fürsorgepflichten des AG.
    Muss es nochmal erwähnen. MA, die täglich einiges an Kilometern auf die Straße bringen, haben viele Chancen, den Führerschein loszuwerden... 2x jährlich ist nicht wirklich viel...
    VG Martina


    s. S. 17; vielleicht hilft Dir das ja:

  • Danke für eure Antworten. :)
    Auf Grund der Anregungen habe ich noch bisschen gestöbert, habe mir ein Formblatt zurecht gebastelt und werde es so einrichten dass ich alle Führerscheine zu sehen bekomme.


    Göran

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  • Hallo werte Forum Gemeinde


    Wir haben das mit den AS Schulungen abgearbeitet, dort wir das Vorhandensein 2X im Jahr nach Vorlage des Originaldokumentes
    dokumentiert (eine Kopie wird nicht erstellt)
    BGH Vrs 34 354



    Gruß Günther

  • Hallo Sifa Gemeinde,


    ich muss dieses Thema noch mal aufgreifen, weil ich aktuell einen MA im Einsatz habe, der ein Firmenfahrzeug führen muss. Der Auftraggeber war der Meinung, dass einmal jährlich die Kontrolle des Führerscheins ausreichend ist. Ich bin der Meinung (wie Martina auch), dass eine vierteljährliche Kontrolle mindestens erforderlich ist. Gibt es irgendwelche Richtlinien oder sonstige allgemein anerkannte Regeln wie oft eine Kontrolle erfolgen soll?


    Mit vielem Dank im Voraus :D


    Sami

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo Sami,


    ich glaube hier findest du alle nötigen Hinweise und Urteile:


    http://www.autoflotte.de/fm/2353/titelstory_06_2003.pdf


    Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 34,354) muss die Überprüfung der Fahrerlaubniss zweimal jährlich durch Einsichtnahme in den Original-Führerschein erfolgen.

    Gruß Zipfulant


    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

    Einmal editiert, zuletzt von Zipfulant ()

  • Zitat

    Original von toni
    hallo,


    wir haben es bei uns im betrieb so geregelt das es mit zur aufgaben der führungskräfte gehört und sie entsprechend die führerscheine ihrer mitarbeiter kontrollieren müssen.
    alles andere würde für mich keinen sinn machen bei über 500 mitarbeiter und das verstreut im ganzen ruhrgebiet.



    genau so ist es bei uns auch, die Terminverfolgung wird durch die jeweiligen Vorgesetzten sichergestellt

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

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  • Vielen Dank,



    genau so etwas habe ich gesucht und leider selber nicht gefunden.



    Viele Grüße


    Sami :D

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

  • ;)dafür sind wir hier

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Wenn dem Auftraggeber die jährliche Prüfung reicht, solltest Du darauf hinweisen, daß er dann seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkommt und dafür im Schadensfall besonders haftbar gemacht wird. Wenns ans Portemonnaie geht, spuren manche immer noch überdeutlich...
    Meiner Meinung nach kommt es auch hier auf die Bedingungen im Betrieb an: 2x jährlich ist Minimum, 4x ist besser. Bei Bedarf oder sporadische Fahrzeugausgaben sollten automatisch mit der Prüfung des Führerscheins kombiniert sein.



    Gruß


    Markus

  • Moin,


    auch wenn das Thema schon etwas angestaubt ist, muss ich es doch noch einmal nach oben holen, da ich auf einen Sachverhalt gestoßen bin, den ich so noch gar nicht auf dem Schirm hatte. Bei uns werden in regelmäßigen Abständen die Führerschein der Beschäftigten, die Fahrzeuge bewegen, kontrolliert. So weit - so gut. Die Kontrolle erfolgt durch die Führungskräfte. Gestern erhielt ich einen Anruf einer Führungskraft, die mich fragte, woran sie denn bei den neuen Führerscheinen im Scheckkartenformat erkennen könne, ob jemand ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren darf oder nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.


    Gute Frage. Also macht Guudsje sich schlau und stellt fest, dass wie so oft in Deutschland nicht nur dieser Fall geregelt ist, sondern auch unzählige andere. In der Spalte 12 des Führerscheins werden mit Kennziffern die Beschränkungen eingetragen, die für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse gelten. Wird in der Zeile 12 eine Beschränkung mittels Kennziffer eingetragen, gilt diese für alle Fahrerlaubnisklassen (der Klassiker ist hierbei sicherlich 01.01 "nur mit Brille"). Als ich diese Liste aller Einschränkungen gelesen habe, hat es mich voller Bewunderung wieder einmal davon überzeugt, dass wir die Erfinder der Vorschriften sind.



    Meine absoluten Favoriten:



    Kennziffer 62 -Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km vom Wohnsitz oder innerorts in …/innerhalb der Region …


    Das ist wahrscheinlich die Mutti-Kennziffer "Aber fahr nicht so weit mein Junge" :44:



    Kennziffer 67- Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt


    Das ist wahrscheinlich eine Forderung von Porsche, BMW, Mercedes und Audi :Lach:



    Kennziffer 63- Fahren ohne Beifahrer


    Das ist wahrscheinlich die sogenannte "Ehegattenbefreiung" :44:



    Aber jetzt mal im Ernst: Die Liste ist ganz hilfreich, um die im Führerschein eingetragenen Einschränkungen übersetzen zu können.



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Sachen gibt's.


    Nr 68 - kein Alkohol
    steht bei mir nicht drin, darf ich jetzt saufen und fahren?

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Kennziffer 62 -Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km vom Wohnsitz oder innerorts in …/innerhalb der Region …


    Das ist wahrscheinlich die Mutti-Kennziffer "Aber fahr nicht so weit mein Junge"

    Dürfte eher auf Jugendliche vom Lande zutreffen, welche vorzeitig eine Fahrerlaubnis bekommen, um ihren Ausbildungsbetrieb zu erreichen.

    steht bei mir nicht drin, darf ich jetzt saufen und fahren?

    Ja, aber nur bis zur maximal zulässigen "Promillegrenze", sofern nicht zuvor Ausfallerscheinungen auftreten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.