Überprüfung Führerscheine bei Fahrern von Dienstwagen

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  • In der Spalte 12 des Führerscheins werden mit Kennziffern die Beschränkungen eingetragen, die für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse gelten. Wird in der Zeile 12 eine Beschränkung mittels Kennziffer eingetragen, gilt diese für alle Fahrerlaubnisklassen

    Danke , ein interessanter Aspekt. Hatte ich auch noch nicht auf dem Schirm.


    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Nicht nur die Papier "Lappen" auch die in Scheckkartenformat ohne befristet müssen getauscht werden.
    Ist an dieser Stelle aber OT.

    Ist denke ich nicht OT, da es zum Thema passt und einige Mitarbeiter dankbar sind für den Hinweis.
    Wer es nachlesen mag: §24a FeV

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • 2033 fahr ich Rollator....

    Ich muss meinen bis 19.1.2022 umtauschen, das ist nicht mehr so lange.
    Ich könnte allerdings auch riskieren, den Umtausch erst später durchzuführen. Würde eine längere "Haltbarkeit" bewirken und wäre nur eine kleine Ordnungswidrigkeit, wenn ich mit meinem alten Lappen erwischt werde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich muss meinen bis 19.1.2022 umtauschen, das ist nicht mehr so lange.Ich könnte allerdings auch riskieren, den Umtausch erst später durchzuführen. Würde eine längere "Haltbarkeit" bewirken und wäre nur eine kleine Ordnungswidrigkeit, wenn ich mit meinem alten Lappen erwischt werde.

    Das kann auch schneller gehen als einem lieb ist.....


    Meine Frau musste auf Anordnung ihren rosa Lappen wegen mangelnder Identifizierbarkeit binnen 3 Monaten tauschen......


    Soviel zur "Belastbarkeit" von Vollzugsbeamten ;)


    SG


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • wegen mangelnder Identifizierbarkeit

    Na, bei mir hat auch mal einer das Bild bemängelt.
    Sind Sie das? War seine Frage. Meine Antwort war auch klar. Schon mit 15 war ich gutaussehend, wie man unschwer erkennen kann. :D



    Mangelnde Identifizierbarkeit kann auch heute schnell vorkommen. Da geht Frau mal eben zum Frisör und schon ist es geschehen. 8o



    Wie ich inzwischen erfahren habe ist aber der 19.1.2022 nur eine Empfehlung, da man die Zulassungsstellen entlasten wollte, somit habe ich wohl bis 2033 Zeit. Bis dahin müssten ja die selbstfahrenden Autos Standard sein, wozu dann noch eine Fahrerlaubnis?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mein Vater "durfte" recht früh seinen Führerschein tauschen. Auf dem Jugendbild war er nach Meinung eines Behördenvertreters zu schlecht zu erkennen. Er fuhr Jahrzehnte mit einem neuen Exemplar und wurde dabei mehrfach diskriminiert:


    Bei der Zweitausfertigung wurde damals der Prüfungsvermerk ausgestrichen. Das war wohl in den 50er, 60er oder 70er Jahren das typische Kennzeichen für einen alkoholbedingt zeitweise abgegebenen Führerschein. Die Alloholigger, die z. B. nur ein halbes Jahr oder so nicht fahren durften bekamen wohl ein Ersatzexemplar statt des alten Originals zurück.


    Meinem Vater brachte das dann schon mal sehr direkte Fragen ein: "Saufen Sie immer noch?" Dabei trank er nicht einmal etwas, wenn er nicht fuhr. Ein zweites Glas Sekt in der Sylvesternacht war für ihn schon sehr viel.


    Ich selbst habe meinen dritten Lappen, der auch wieder dringend ersetzt werden muss: Nummer 1 war grau mit Klasse 1 und 3, wegen der Klasse 2 wurde er rosa und für die blöde Fahrerkarte wurde es ein Plastikteil mit A, B, BE, C und CE, das ich nun als Ü50 umtauschen muss, um weiter mehr als Klasse BE fahren zu dürfen.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Moin,


    ich muss das Thema nochmals nach oben holen. Wir kontrollieren immer brav die Führerscheine, wie es sich gehört. Jetzt liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, das Ganze in elektronischer Form abzuwickeln. Auf die Führerscheine älteren Datums soll ein RFID-Aufkleber drauf, mit dem die Beschäftigten selbstständig turnusmäßig sich an einem Terminal identifizieren können, dass sie noch im Besitz des Führerscheins sind.


    Die neuen Führerscheine kann das Terminal direkt auslesen. Hat jemand so etwas im Einsatz? Werden dort auch die Fahrerlaubnisklassen mit ausgelesen? Werden die Einschränkungen "nur mit Brille" etc. mit ausgelesen? Ansonsten macht es ja keinen Sinn, wenn jemand, der kein Schaltgetriebe fahren darf auf einmal nicht in einem Automatikfahrzeug sitzt und wir von der Beschränkung gar nihts wissen. Kann da jemand aus der Praxis etwas dazu sagen?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Auf die Führerscheine älteren Datums soll ein RFID-Aufkleber drauf

    Kurze Frage: Ist das erlaubt?


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ... kenne das eigentlich nur aus dem Flottenmanagement im LKW Bereich, mit Auslesen der Fahrerkarte. Der Kunde kontrolliert die Führerscheine weiterhin und hinterlegt Kopien. Hier spielt ja auch die Gültigkeit der Ziffer 95 eine Rolle.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Soweit ich weis ist das NICHT erlaubt. Der Führerschein ist kein Eigentum der eingetragenen Person. Somit ist die eine widerechtliche Veränderung.

  • Soweit ich weis ist das NICHT erlaubt. Der Führerschein ist kein Eigentum der eingetragenen Person. Somit ist die eine widerechtliche Veränderung

    Ganz spontan war ich bei bei Dir, aber nur 1 Minute googlen (mit :49: natürlich) brachte folgendes Ergebnis:


    "<...> Das Bundesverkehrsministerium hat die strafrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt: „Es bestehen keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Aufbringung eines Mikrochips/Aufklebers auf dem Führerschein, sofern durch diesen keine relevanten Informationen des Führerscheins verdeckt werden und er sich einfach und rückstandsfrei entfernen lässt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Kontrollen, insbesondere durch ausländische Behörden, die Möglichkeit besteht, dass der Aufkleber zur Überprüfung des darunter befindlichen Bereichs entfernt werden muss“ (zitiert nach: Autoflotte, 3/2013, 38, 39).

    Mit dieser Thematik hat sich auch das Bayrische Staatsministerium der Justiz mit seiner Stellungnahme vom 4. 1. 2007 befasst. Hiernach wird eine Strafbarkeit nach § 303 StGB (Sachbeschädigung), sowie nach §§ 267, 273 StGB (Urkundsdelikte) ebenfalls eindeutig verneint (Bayrisches Staatsministerium des Innern, Stellungnahme vom 4. 1. 2007, Az.: IC4-3615.225-56). <...>"


    Sehr interessant zu lesen.



    Liebe Grüße aus DaDi
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Leider kenne ich ea aus meiner Praxis anders. Meine Kunden machen es nicht.

    die Entscheidung kann ja jeder selber treffen.

  • ...Auf die Führerscheine älteren Datums soll ein RFID-Aufkleber drauf, mit dem die Beschäftigten selbstständig turnusmäßig sich an einem Terminal identifizieren können, dass sie noch im Besitz des Führerscheins sind....

    Was soll der Blödsinn? Der Nutzer löst den RFID Aufkleber und bringt ihn auf einem Bierdeckel auf. Zur Kontrolle legt er dann den Bierdeckel auf das Terminal. Der Chip wird ausgelesen, ist ja vorhanden und alles als o.k. angesehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Der Nutzer löst den RFID Aufkleber und bringt ihn auf einem Bierdeckel auf. Zur Kontrolle legt er dann den Bierdeckel auf das Terminal. Der Chip wird ausgelesen, ist ja vorhanden und alles als o.k. angesehen.

    Was vorraussetzt, daß das Ablösen des Chips zerstörungsfrei möglich ist...


    Solange er einen gültigen Führerschein besitzt, wäre das meiner Meinung nach völlig OK/legal, sofern das entfernen vom Führerschein nicht irgendwie anders geregelt ist. - Betriebsvereinbarung o.ä.

    Sollte er die Fleppe aber "los sein", fallen mir mehrere Tatbestände ein, die einen Richter beschäftigen könn(t)en.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Was soll der Blödsinn? Der Nutzer löst den RFID Aufkleber und bringt ihn auf einem Bierdeckel auf. Zur Kontrolle legt er dann den Bierdeckel auf das Terminal. Der Chip wird ausgelesen, ist ja vorhanden und alles als o.k. angesehen.

    Die RFID lassen sich nicht zerstörungsfrei entfernen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016