Tritte bei Greifhöhe über 1.8 m

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  • "Im Allgemeinen können Behältnisse, die nur mit beiden Händen getragen werden können,
    über Griffhöhe (ca. 175 cm) nicht sicher abgestellt und entnommen werden.
    Die hiermit verbundene Absturzgefahr wird noch durch die von zerbrochenen oder ... "


    Ich denke, dieser Grundgedanke der sicheren Handhabung spiegelt sich hier wider.


    Die neue Laborrichtlinie enthält diese Formulierung immer noch.
    nachzulesen unter..


    http://www.bgchemie.de/webcom/…p/_c-88/_nr-1/_p-1/i.html


    gladis:-)

  • BGI 650 Kapitel 7.3.5 "Wird bei Schränken die Ablagehöhe von 1,80 m überschritten, sind geeignete Aufstiege zur Verfügung zu stellen und zu nutzen"


    Gruß


    kuddel

  • cool..
    in der GUV-I 650 steht das auch.


    wieder was dazu gelernt.


    danke :)


    leiten wir dann jetzt in die Argumentationphase über ..
    .. wenn der Kunde meint - ist ja NUR eien Information!?


    :D

  • Stimmt, die BGI ist ja nur eine Information. Sie beschreibt aber den aktuellen Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnis (muß laut ArSchG berücksichtigt werden) und der AG kann davon ausgehen, dass die allgemeinen Schutzforderungen erfüllt sind wenn er sich nach dieser BGI richtet.


    Natürlich geht es auch ander, wenn das selbe Schutzniveau erreicht wird. Dies ist aber in der Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen.


    Frage, was ist teurer, Hirnschmalz zu investieren (Gefährdungsbeurteilung mit Wirksammkeitskontrolle) um nachzuweisen, das in diesem ganz speziellen Fall eine Aufstieghilfe nicht erforderlich ist und das selbe Schutzniveau erreicht wird oder einfach einen Elefantenfuß für 30 € zu besorgen?


    viele Grüße


    kuddel

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