Weit vom Hotel entferntes Restaurant als Ziel
Kein Arbeitsunfall: Stewardess stürzt auf dem Weg zum Dinner
1. Oktober 2026
Eine Flugbegleiterin der Lufthansa ist mit ihrer Klage auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls vor dem Sozialgericht Reutlingen gescheitert. Die Frau hatte sich während eines Aufenthalts in Hongkong auf dem Weg zu einem Restaurant verletzt. Nach einem Flug wollte sie dort essen gehen und nahm dafür zunächst ein Taxi, anschließend setzte sie mit einer Fähre in einen anderen Stadtteil über. Bevor sie das Restaurant erreichte, stürzte sie auf einer nassen Außentreppe und zog sich eine Schulterluxation zu. Die Flugbegleiterin meinte, der Unfall sei im Rahmen einer Dienstreise passiert und deshalb als Arbeitsunfall zu werten. Doch nach Einschätzung des Gerichts bestand kein unmittelbarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Entscheidend sei gewesen, dass die Frau eine rund einstündige Anfahrt auf sich genommen habe, um ein bestimmtes Restaurant zu besuchen. Damit habe privates Interesse überwogen.
Anders hätte der Fall möglicherweise ausgesehen, wenn sich der Unfall in unmittelbarer Nähe des Hotels ereignet hätte. Dann wäre laut Gericht ein engerer Bezug zur Dienstreise denkbar gewesen.
Dass ein Essen in unmittelbarer Nähe des Hotels möglicherweise eine Anerkennung als Arbeitsunfall gebracht hätte, finde ich interessant. Werde ich mir für eventuelle eigene Dienstreisen merken... ![]()