Hallo in die Runde 👋,
ich hatte jetzt bereits mehrmals die
wundervolle Aufgabe
, unsere SiFa sowie die SiFa in Ausbildung bei der GBU zu unterstützen (Die SiFa´s finde ich übrigens toll, nur die GBU nicht). Dabei haben wir des Öfteren die Unterweisung der Mitarbeiter als eine organisatorische Maßnahme angegeben. Jetzt mache ich gerade ein online- Seminar der BG Verkehr. Dort wird die Unterweisung als personenbezogene Maßnahme betrachtet. Die BG hat unsere GBU´s bereits gesehen (sofern sie hingeschaut haben), und es wurde nichts beanstandet oder kommentiert.
Wie seht ihr das ganze? Organisatorische Maßnahme oder personenbezogen? Und welche Auswirkungen kann das auf die Praxis haben?
Organisatorische Schutzmaßnahmen trennen Mensch und Gefahrenquelle räumlich und/oder zeitlich*.
Die Unterweisung zielt auf das Verhalten und ist damit eine personenbezogene Schutzmaßnahme.
*die GefStoffV bzw. die TRGS 500 bezeichnet allerdings auch Wartungspläne etc. als organisatorischen Schutzmaßnahme.