Unterweisung- organisatorische Maßnahme oder personenbezogen?

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  • Hallo in die Runde 👋,

    ich hatte jetzt bereits mehrmals die *SarkAn* wundervolle Aufgabe *SarkEnd*, unsere SiFa sowie die SiFa in Ausbildung bei der GBU zu unterstützen (Die SiFa´s finde ich übrigens toll, nur die GBU nicht). Dabei haben wir des Öfteren die Unterweisung der Mitarbeiter als eine organisatorische Maßnahme angegeben. Jetzt mache ich gerade ein online- Seminar der BG Verkehr. Dort wird die Unterweisung als personenbezogene Maßnahme betrachtet. Die BG hat unsere GBU´s bereits gesehen (sofern sie hingeschaut haben), und es wurde nichts beanstandet oder kommentiert.

    Wie seht ihr das ganze? Organisatorische Maßnahme oder personenbezogen? Und welche Auswirkungen kann das auf die Praxis haben?

    Organisatorische Schutzmaßnahmen trennen Mensch und Gefahrenquelle räumlich und/oder zeitlich*.

    Die Unterweisung zielt auf das Verhalten und ist damit eine personenbezogene Schutzmaßnahme.


    *die GefStoffV bzw. die TRGS 500 bezeichnet allerdings auch Wartungspläne etc. als organisatorischen Schutzmaßnahme.

    Einmal editiert, zuletzt von Regelwerk (23. Juli 2026 um 18:59) aus folgendem Grund: Ergänzung

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  • Die Unterweisung zielt auf das Verhalten und ist damit eine personenbezogene Schutzmaßnahme.

    *die GefStoffV bzw. die TRGS 500 bezeichnet allerdings auch Wartungspläne etc. als organisatorischen Schutzmaßnahme.

    Das Problem des "Regelwerks" - es hat sich selbst nicht im Griff.

    ===

    Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)

    § 12 Unterweisung
    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.


    (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.

    ===

    Folge: Das "Regelwerk" steht nicht über dem Gesetz.

    Ich will hier NICHT "Recht haben". Das ist mein Anstoß an Euch, Pflichten und Maßnahmen streng zu trennen, und Euch selbst die Arbeit dadurch zu erleichtern.


    Meine Eselsbrücke: Maßnahmen sind alternativ auswählbar, Pflichten sind 1:1 umzusetzen, ohne weitere Beurteilung, ob dies erforderlich und wirksam sei.

    Wobei die Unterweisung einer Wirksamkeitsprüfung bedarf - aber das muss man technisch sehen.

    Beispiel: Der E-Check wird auch mit Messergebnissen protokolliert - analog der Erfolgskontrolle nach der Unterweisung.

    Während die Messung selbst in keiner Weise zum Arbeitsschutz beiträgt, ist die Aussonderung defekter Teile die wirksame Maßnahme.

    Analog: Nach der Unterweisung und der gescheiterten Erfolgskontrolle wird der Mitarbeiter auch "ausgesondert" - darf den Job also nicht ausführen (Standard in der Petrochemie).

    Das "Aussondern" nach gescheiterter Prüfung ist die Maßnahme gegen die Gefährdung:

    - Elektrischer Schlag oder
    - Der Mitarbeiter checkt nicht, wie man den Job macht

    Die Diskussion, ob man die Unterweisung sprachlich zusätzlich „Maßnahme“ nennen darf, bringt praktisch nichts – schlimmer noch, sie verführt dazu, eine Pflicht als risikomindernde Schutzmaßnahme in die Tabelle zu schreiben. Genau das versuche ich Euch auszureden.

    5 Mal editiert, zuletzt von zzz (24. Juli 2026 um 00:58)

  • Unterweisung ist KEINE MASSNAHME!

    Unterweisung ist eine PFLICHT.

    Unterwiesen wird ÜBER Risiken und Maßnahmen.

    Gilt auch für die anderen Pflichten. "Prüfung der Arbeitsmittel" nach DGUV X oder BGI Y ist z.B. auch keine Maßnahme. Alles nur Pflichten. Sonst wäre auch die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung auch eine Maßnahme.

    • Gefährdung: kann vom Turm fallen.
    • Risiko: Tja, wer da hochklettert, fällt SICHER herunter. Rot.
    • Maßnahme: Erstellung einer GBU.
    • Jetzt fällt keiner mehr runter. Grün.

    Maß·nah·me

    /ˈmaːsnaːmə,Máßnahme/

    Substantiv, feminin [die]

    1. Handlung, Regelung o. Ä., die etwas Bestimmtes bewirken soll.

    BG sagt nein. :118:

  • Entweder habt Ihr in Eurem Betrieb nur Genies als Führungskräfte, oder wir nur Flachpfeifen. Ich wage zu behaupten, dass bei uns kaum eine Führungskraft allumfassend ihre Unterweisungspflicht mit den entsprechenden Themen kennt. Da ist es durchaus hilfreich, wenn z.B. in der GBU auf spezifische Unterweisungen hingewiesen wird.

    Das nicht aber die Führungskräfte sind für die GBU verantwortlich und sind sind in der Regel auch bei allen GBU Terminen dabei bzw. sogar öfter dabei als ich. Ich werde nur eingeladen, wenn die FK wirklich Beratung benötigt. Am Ende müssen Sie die Mitarbeiter unterweisen und auch die BA´s erstellen. Übergreifende Themen sind bei uns in einer Art Werks GBU dokumentiert, wodurch sich die übergreifenden Themen ableiten. Aber diese GBU kennen die Führungskräfte eigentlich und die Unterweisung setzt sich dann aus einem übergreifenden Teil zusammen und den betriebsspezifischem.

    Unterweisung ist KEINE MASSNAHME!

    Unterweisung ist eine PFLICHT.

    Unterwiesen wird ÜBER Risiken und Maßnahmen.

    Gilt auch für die anderen Pflichten. "Prüfung der Arbeitsmittel" nach DGUV X oder BGI Y ist z.B. auch keine Maßnahme. Alles nur Pflichten. Sonst wäre auch die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung auch eine Maßnahme.

    • Gefährdung: kann vom Turm fallen.
    • Risiko: Tja, wer da hochklettert, fällt SICHER herunter. Rot.
    • Maßnahme: Erstellung einer GBU.
    • Jetzt fällt keiner mehr runter. Grün.

    Genau so sehe ich das auch. Du hast es nur besser erklärt, als ich.

  • Wahrscheinlich wird es auch genauso viele BGen geben, die es auch Ihrer Homepage anders einteilen...

    BG ETEM: Schutzmaßnahmen – STOP-Prinzip — bgetem.de - BG ETEM

    "...Organisatorische Schutzmaßnahmen: Maßnahmen, die die Arbeitsabläufe so gestalten, dass Gefahren reduziert werden, z. B. Unterweisungen, Arbeitsplatzrotation, Hautschutzpläne...."

    BGN: TRGS 500: Schutzmaßnahmen, 5 Rangfolge der Schutzmaßnahmen – "STOP-Prinzip"

    "...3) Unabhängig vom STOP-Prinzip sind organisatorische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung der Beschäftigten auf ein Minimum zu reduzieren, z. B. Erstellung von Betriebsanweisungen und Durchführung von Unterweisungen...."

    BG Verkehr: STOP-Prinzip — BG Verkehr

    "...Organisatorische Maßnahmen: möglichst vollständige Beseitigung verbleibender Restgefährdungen (z. B. durch Unterweisung, Festlegung von Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung, Hautschutz nach Hautschutzplan, Arbeitsplatzrotation)..."

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Moinsen,

    weise sie doch einfach als "organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahme" aus. Mache ich auch immer, wenn es nicht ganz eindeutig ist.

    VG

    Ich kann es Dir nicht anders erklären, nur noch lauter!

  • Maßnahme: über Maßnahmen unterweisen. Die Unterweisung ist sozusagen die Maßnahme der Maßnahme! :Lach:

    STOP-Prinzip:

    • Technisch
    • Organisatorisch
    • Persönlich...

    Dialog:

    - A...A...A...Aber.. Da gibt es noch die Supp! Stitutti Zion!
    - Achsooo... Jaaa.... Was ist die Subistifiztion?
    - Dazu sagt man auf Deutsch: "Austauschen".
    - Johh.. Geil... Aber sag mal... Tauschen wir nicht dauernd Dinge aus? Alten Keilriemen gegen neuen Keilriemen? Feuerlöscher gegen Sprinkleranlage?
    - Joh... Das machen wir schon immer, macht die Haus-Technik..
    - STOP! ICH HABE EINE IDEEEEE!!! Wir nennen die Abteilung ab morgen Hau-STechnik!

    Risikobewertung BG: Die haben nichts zu tun, denn sie wissen nicht, was sie tun. Vor allem, wenn sie von "Sicherheitsfachkräften" reden, sehe ich Romikagesichter.

    Disclaimer: Bei mir gibt es weder STOP noch Prüfungen und Unterweisungen als Maßnahme.

    Natürlich stehen die in der Gefährdungsbeurteilung drin: als Pflichten, die sich AUTOMATISCH aus der Existenz des Arbeitsmittels, des Risikos oder der Arbeitsweise ergeben.

    - Prüfung der Betriebsmittel inkl. DGUV V3
    - Gefahrstoff-Expositionsermittlung
    - Lärmbewertung/-messung
    - Unterweisung
    -... sind also risikounabhängige Pflichten.

    Unterweisung:
    Auch eine alte SiFa wird am ersten Tag eines BG-Fortbildungsseminars im Erdgeschoss unmittelbar neben dem Ausgang des „Palais Hottentott“ in Oberbayern über den Fluchtweg unterwiesen – als ob sie die Fluchtwegkennzeichnung noch nie gesehen hätte. Maßnahme!

  • Ich sehe da keinen Widerspruch zu meiner Aussage.

    Es ist eine Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen. Zu jeder Maßnahme (die man wählen kann), gehört jedoch die Pflicht(maßnahme) der Unterweisung.

  • Die Diskussion, ob man die Unterweisung sprachlich zusätzlich „Maßnahme“ nennen darf, bringt praktisch nichts – schlimmer noch, sie verführt dazu, eine Pflicht als risikomindernde Schutzmaßnahme in die Tabelle zu schreiben. Genau das versuche ich Euch auszureden.

    Dann nenne ich gleich mal ein Beispiel: ein alter Schleifbock, der über keine Bremse verfügt und diese technisch nicht nachrüstbar ist, darf ja durchaus weiter betrieben werden. Allerdings ist dann eine spezielle Schulung/Unterweisung erforderlich, die auf den langen Nachlauf hinweist. Da ist es durchaus sinnvoll dies in der GBU entsprechend festzuhalten, natürlich findet sich das auch in der Betriebsanweisung zum Schleifbock wieder, aber man kennt ja den Wert von Betriebsanweisungen, das ist ein Papier, das die Wand dekoriert, gelesen wird das doch so gut wie nie.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

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  • Dann nenne ich gleich mal ein Beispiel: ein alter Schleifbock, der über keine Bremse verfügt und diese technisch nicht nachrüstbar ist, darf ja durchaus weiter betrieben werden. Allerdings ist dann eine spezielle Schulung/Unterweisung erforderlich, die auf den langen Nachlauf hinweist. Da ist es durchaus sinnvoll dies in der GBU entsprechend festzuhalten, natürlich findet sich das auch in der Betriebsanweisung zum Schleifbock wieder, aber man kennt ja den Wert von Betriebsanweisungen, das ist ein Papier, das die Wand dekoriert, gelesen wird das doch so gut wie nie.

    Ein Beispiel für WAS genau?

    Wozu sind Pflichten da? Zum Beispiel die Prüfpflicht der Arbeitsmittel nach BetrSichV. Wenn das Arbeitsmittel zumindest zum Zeitpunkt der Prüfung nicht kratzt, beißt, gast oder blendet, ist das schon mal gut. WENN es aber beißt, wird es aus den Verkehr gezogen.

    Maßnahme: regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel. Steht genau so drin wie die Unterweisung.

    Kann man machen. Alle Pflichten sind auch gleichzeitig zweifellos Maßnahmen. Es sind aber keine Maßnahmen, die der Arbeiotgeber auch nur in der geringsten Form ändern kann (die Inhalte - ja, das Stattfinden - nein).

    Wenn die Unterweisung am alten Schleifbock eine Maßnahme (des Arbeitgebers) ist, dann bedeutet das automatisch, dass der neue Schleifbock OHNE Unterweisung inbetrieb genommen werden kann, richtig? Was auch bedeutet, dass es keine Betriebsanweisung mehr geben wird - der Bock hat ja eine Bremse. Wenn man keine Betriebsanweisung braucht, braucht man auch keine Gefährdungsbeurteilung. Der Bock hat ja eine Bremse.

    Scherz beiseite: an der Unterweisung kommst Du nicht rum. An der Betriebsmittelprüfung kommst Du nicht rum. An der Benennung von Ersthelfern und anderen Helfern kommst Du nicht rum. An der Einrichtung eines Sanitätsdienstes (unter Voraussetzungen) kommst Du nicht rum. An der Installation von Feuerlöschern kommst nicht rum. An den Fluchtwegen kommst Du nicht rum. Usw. Das sind alles Maßnahmen - aber helfen sie, das Unfallgeschehen zu verhindern, die Gesundheit zu schützen? Im Prinzip ja, aber das sind nicht die Lorbeeren des Arbeitgebers.

    Konsequent wäre, alle Pflichten als Maßnahmen zu deklarieren, inkl. das Ableiten von Brauchwasser um die passive Exposition zu Biostoffen zu reduzieren - also die Installation von Abflüssen an Waschbecken. Rutschfester Boden? Maßnahme. Angebot von Toiletten? Maßnahme.

    Alles wichtige Dinge, um Gesundheit, Psyche und Geist zu schützen. Hat die Unterweisung eine Extrawaurst oder sind ALLE Pflichten == Maßnahmen - und gehören in die Gefährdungsbeurteilung? Wenn ja, dann ist das konsistent. Wenn nein, dann ist das inkonsistent.

    Inkonsistenz ist in der Arbeitssicherheit keine akzeptable Gefährdung ;)

    Ein Blähbauch in der Gefährdungsbeurteilung mit allen Pflichten fein säuberlich in allen Dokumenten der Gefährdungsbeurteilung - PUH! Kann man machen... Und dann ist sie "P", weil sie durch Menschliche Einflüsse versagen können.

    Wenn ich eine Maschine habe, die bei 8 h lärm 85 dB(A) überschreitet, verlängere ich die Mittagspause aller Mitarbeiter aus dem Lärmbereich um eine Minute.

    ZACK - organisatorischer Lärmschutz!

    Wenn ich denen sage, da sei Lärm, wird der Lärm nicht weniger. Wenn ich denen sage, die sollen Stöpsel nutzen, wird der Lärm nicht weniger. Wenn ich nicht jedem Mitarbeiter einen persönlichen Bewacher zur Seite stelle, dann wird er die Schutzmaßnahmen nicht lückelos umsetzen. Und auch dann sind es die Schutzmaßnahmen selbst, die die Gefährdungsbeurteilung beeinflussen, nicht die Pflichten.

  • Haarspalterei. Ich weiß gar nicht worauf du zzzhinauswillst.

    Du schreibst:
    "Alles wichtige Dinge, um Gesundheit, Psyche und Geist zu schützen. Hat die Unterweisung eine Extrawaurst oder sind ALLE Pflichten == Maßnahmen - und gehören in die Gefährdungsbeurteilung? Wenn ja, dann ist das konsistent."

    "Wenn die Unterweisung am alten Schleifbock eine Maßnahme (des Arbeitgebers) ist, dann bedeutet das automatisch, dass der neue Schleifbock OHNE Unterweisung inbetrieb genommen werden kann, richtig? Was auch bedeutet, dass es keine Betriebsanweisung mehr geben wird - der Bock hat ja eine Bremse. Wenn man keine Betriebsanweisung braucht, braucht man auch keine Gefährdungsbeurteilung. Der Bock hat ja eine Bremse."

    Was ist denn die GBU? Freiwillig oder doch auch rechtlich gefordert?


    Auf die Eingangsfrage "Organisatorische Maßnahme oder personenbezogen..."

    Beides. Organisatorische Maßnahme die auf das Verhalten der Mitarbeiter abzielt
    Der Arbeitgeber organisiert damit Information, Anleitung und verbindliche Verhaltensregeln. Personenbezogen ist erst das daraus folgende Verhalten des Beschäftigten, zum Beispiel das Tragen von PSA. Dass die Unterweisung gesetzlich verpflichtend ist, ändert ihre Einordnung nicht.

    BG sagt nein. :118:

    Einmal editiert, zuletzt von Allgaeu (5. August 2026 um 10:11)

  • Vielleicht nochmal ein anderer Gedankenanstoß zum Thema Unterweisung:

    Die Gefährdung hier ist doch:

    Mitarbeiter arbeiten ohne Arbeitsplatzbezogene Unterweisung am Arbeitsplatz. Daraus ergibt sich eine Gefährdung. Die Maßnahmen dann sind:

    - Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit

    - Regelmäßige Wiederholung der Unterweisungen mindestens jährlich

    - Anlassbezogene Unterweisungen


    Wenn du das alles machst, dann ist das Thema Unterweisung Grün und muss in der GBU nicht bei allen anderen Punkten berücksichtigt werden. Ich frage mich, wie sich bei dir die Gefährdung verändert, wenn du Mitarbeiter unterweist. Kommst du durch eine Unterweisung von Rot auf Gelb? Oder von Gelb auf Grün? (wenn man jetzt mal Nohl nimmt).

    Beispiel rutschiger Boden durch Öl und du bist im Gelben Beriech. Deine Maßnahme ist Unterweisung der Mitarbeiter, dass sie vorsichtig laufen sollen und dann bist du auf Grün? Das wäre sehr fatal.

    Einzugsgefahr an Maschinen du bist im Roten Bereich. Unterweisung der Mitarbeiter, dass sie da nicht rein fassen dürfen und du bist dann Gelb? Oder sogar Grün? Weis ich nicht.

    Wozu sind Pflichten da?

    Um sie in einer GBU zu kontrollieren?

    Zum Beispiel die Prüfpflicht der Arbeitsmittel nach BetrSichV.

    Maßnahme: regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel.

    Gefährdung durch nicht regelmäßig geprüfte Arbeitsmittel= Gelb. Maßnahme: Alle Arbeitsmittel werden regelmäßig geprüft. (A017 1.11)


    An der Benennung von Ersthelfern und anderen Helfern kommst Du nicht rum. An der Einrichtung eines Sanitätsdienstes (unter Voraussetzungen) kommst Du nicht rum. An der Installation von Feuerlöschern kommst nicht rum. An den Fluchtwegen kommst Du nicht rum.

    Konsequent wäre, alle Pflichten als Maßnahmen zu deklarieren.

    Gefährdungen:

    Zu wenig Ersthelfer im Betrieb: Maßnahme: Ausbildung von mindestens 10% der Belegschaft zum Ersthelfer, Bennenung der Ersthelfer und Bekanntmachung im Betrieb. Schichtpläne so anpassen, dass immer ein Ersthelfer vor Ort ist. Ist als Maßnahme in der A017 unter 1.6 gelistet.

    Kein Betriebsarzt. Kann sogar Grün sein. Wenn Gelb, dann ist die Maßnahme einen Bereit zu stellen. (A017 1.9).

    Fehlende oder nicht ausreichende Fluchtwege im Betrieb. Kann Gelb sein oder sogar Rot. Maßnahmen: Erstellen und kennzeichnen von Fluchtwegen (A017 2.2)


    Selbstverständlich muss bei jedem dieser Punkte anschließend auch eine Wirksamkeitskontrolle erfolgen. Ist ein Punkt hier nicht auf Grün, gehört er für mich in die Unterweisung.

  • Kurz zum Thema Schleifbock.

    Bin zwar keine SIFA, aber auch wenn der neue Schleifbock eine Bremse hat, muss man doch trotzdem noch die anderen Punkte unterweisen die nötig sind, wie Schutzbrille verwenden oder das die Abstände der Schleifauflage passen. Die Bremse muss dann zwar nicht mehr aufgeführt werden in GBU, BA usw. aber alle anderen Gefährdungen bleiben ja erhalten.

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  • JM2C:

    Eine Unterweisung ist eine organisatorische Maßnahme, keine persönliche/verhaltensbezogene Maßnahme.

    • Sie wird vom Arbeitgeber geplant, terminiert und dokumentiert.
    • Sie ist Teil der Organisation des Arbeitsschutzes nach § 12 ArbSchG und DGUV‑Vorgaben.
    • Sie schafft die Rahmenbedingungen, damit Beschäftigte wissen, wie sie sicher arbeiten sollen.
    • Verantwortlich ist die Führungskraft/Organisation, nicht der einzelne Beschäftigte.

    Damit gehört die Unterweisung eindeutig zu den organisatorischen Maßnahmen.


    Das Befolgen der Unterweisung ist eine Verhaltensmaßnahme:

    • PSA korrekt tragen
    • Sicherheitsregeln einhalten
    • Maschinen bestimmungsgemäß bedienen
    • Verkehrswege freihalten
    • etc.

    Das ist das Ergebnis der Unterweisung – nicht die Unterweisung selbst.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*

    *Deu*Unfallverhütungsvorschriften werden mit Blut geschrieben...
    ... und aus Bequemlichkeit ignoriert.
    *usa*Accident prevention regulations are written in blood ...
    ... and ignored out of convenience.