Aus dem Arbeitskorb gekippt - Tödlicher Unfall mit Gelenkarmhubbühne

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  • Sehr lesenswert... genau solche Sperenzchen versuchen manche Kollegen hier auch immer wieder: Warum einweisen - warum dokumentieren, wenn man Gerät nur mal eben verleiht - Fremdmitarbeiter wissen doch, wie man arbeitet - ich helfe denen nur mal kurz, dann gehts schneller...

    Die verwechseln private "Baustellen" auch immer wieder gerne mit dem Arbeitsplatz...

    Quelle:Tödlicher Unfall mit Gelenkarmhubbühne

    Aus dem Arbeitskorb gekippt
    Tödlicher Unfall mit Gelenkarmhubbühne

    1. Mai 2026

    Ein Versagen von Maschinen kann durch schlechte Wartung oder fehlerhafte Bedienung hervorgerufen werden. Für die involvierten Beschäftigten hat das oftmals schwere Folgen. Wie bei diesem Unfall mit einer mangelhaften Gelenkarmhubbühne können sie vom Schock bis zu tödlichen Verletzungen reichen.

    An einem Einkaufsmarkt sollten Reparaturen an einer Leuchtreklame ausgeführt werden. Dazu wurde die Elektroinstallationsfirma, die diese Reklame montiert hatte, durch die Marktleitung beauftragt. Der Unternehmer selbst kam mit der seiner Firma gehörenden Gelenkarmhubbühne an die Einsatzstelle, um die Arbeiten auszuführen.

    Markt-Mitarbeiter hilft aus

    Bei der verwendeten Gelenkarmhubbühne handelte es sich um eine Anhängerausführung. Nach dem Aufbau des Geräts und einer ersten Erkundung der auszuführenden Arbeiten an der Leuchtreklame stellte der Unternehmer fest, dass er Hilfe benötigte. Da er über keine eigenen Beschäftigten mehr verfügte, wurde durch die Marktleitung ein technischer Mitarbeiter des Marktes beauftragt, ihn zu unterstützen.

    Arbeitskorb in Schräglage

    Gemeinsam fuhren der Inhaber der Elektroinstallationsfirma und der Mitarbeiter des Marktes zur Leuchtreklame in circa sechs Meter Höhe. Plötzlich versagte die Steuerung der Gelenkarmhubbühne und sie ließ sich nicht mehr verfahren. Der durch den Unternehmer über Telefon herbeigerufene Sohn versuchte nach Zurufen seines Vaters die Gelenkarmhubbühne über die Notbedienung herunterzufahren.

    Wahrscheinlich durch eine unsachgemäße Bedienung geriet der Arbeitskorb in eine erhebliche Schräglage, sodass die im Korb befindlichen Personen herauszufallen beziehungsweise die Gelenkarmhubbühne umzukippen drohte.

    Freiwillige Feuerwehr im Einsatz

    Der das Ganze beobachtende Marktleiter reagierte sofort und alarmierte die örtliche freiwillige Feuerwehr, die nach wenigen Minuten eintraf. Die Kameraden der Wehr versuchten durch Aufsitzen an den Armen der Abstützung sowie Stabilisierung des Gelenkarm mittels einer Steckleiter ein Umkippen der Gelenkarmhubbühne zu verhindern, während durch den Einsatzleiter die Drehleiter der zuständigen Stützpunktfeuerwehr angefordert wurde.

    Sturz auf den Asphalt

    Noch vor dem Eintreffen des Drehleiterfahrzeugs kippte der Arbeitskorb mit den darin befindlichen Personen plötzlich um. Dabei fiel der Inhaber der Elektroinstallationsfirma auf den asphaltierten Boden vor dem Markt und erlitt schwerste Verletzungen, an denen er später verstarb. Der ebenfalls im Korb befindliche Markt-Mitarbeiter konnte sich festklammern und wurde durch die Feuerwehrkräfte aufgefangen. Er erlitt nur einen Schock.

    Erhebliche technische Mängel

    Die zuständige Aufsichtsbehörde untersuchte den Unfall und insbesondere den technischen Zustand der Gelenkarmhubbühne. Dabei wurden Mängel bei ihrer Wartung und Prüfung festgestellt. So lag die letzte Prüfung mehr als zwei Jahre zurück. Neben technischen Defekten im Steuerungsteil wurden Verbiegungen der Zugstreben eines Gelenkarms festgestellt, die nicht auf das aktuelle Unfallgeschehen zurückzuführen waren, sondern aus einer früheren Überbeanspruchung rühren mussten.

    Zudem waren die Endlagenschalter so verschlissen, dass bei einem Anfahren zwar die Abschaltung des Bedienteils in der Gelenkarmhubbühne erfolgte, aber auch die Notbedienung nicht mehr möglich war. Diese technischen Mängel waren aber schon älter und hätten bereits bei der letzten Prüfung auffallen sollen. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte die Gelenkarmhubbühne entweder außer Betrieb genommen oder instandgesetzt werden müssen. Es stellt sich hier auch die Frage nach der Qualifikation der Prüfer.

    Ohne PSAgA gearbeitet

    Es wurden aber auch Verhaltensmängel festgestellt. So waren weder der Inhaber der Elektroinstallationsfirma noch der Mitarbeiter des Marktes mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ausgerüstet, noch war der Sohn des Inhabers oder eine andere Person in die Notbedienung der Gelenkarmhubbühne eingewiesen. Zudem war die an der Gelenkarmhubbühne vorhandene Bedienanleitung für den Notbetrieb nicht mehr lesbar.

    Die vor Ort befindlichen Rettungskräfte der örtlichen freiwilligen Feuerwehr waren für einen derartigen Einsatz weder personell noch technisch ausreichend ausgerüstet und vorbereitet. Sie bemühten sich im Rahmen der Möglichkeiten und forderten zusätzliche Hilfe und Unterstützung an, die aber aus zeitlichen Gründen (Anfahrtsweg) nicht mehr rechtzeitig an der Einsatzstelle eintreffen konnte.

    Auch die Marktleitung wurde durch die zuständige Aufsichtsbehörde auf die organisatorischen Mängel bei der Beistellung ihres Mitarbeiters zur Unterstützung des beauftragten Unternehmers hingewiesen. So hätte dieser neben einer notwendigen Einweisung auch die notwendige Persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt bekommen müssen.

    Keine Versicherungsleistung

    Eine besondere Tragik bekommt der Unfall für die Familie des tödlich verunglückten Inhabers der Elektroinstallationsfirma, da dieser als Einzelunternehmer nicht bei einer gesetzlichen Unfallversicherung Mitglied war und auch eine eventuell vorhandene private Unfallversicherung wegen der festgestellten Mängel am eingesetzten Arbeitsmittel und damit zumindest grober Fahrlässigkeit seitens des Verunfallten ihre Leistungen versagen oder kürzen kann.

    Die gesetzliche Unfallversicherung des betroffenen Mitarbeiters des Marktes hätte die entstandenen Kosten des Arbeitsunfalls aufgrund seiner psychischen Belastung durch den Schock bei dem Inhaber der Elektroinstallationsfirma wegen der vorgenannten Mängel in einem Regressverfahren geltend machen können. Dies war aber durch den Tod des verantwortlichen Mannes ausgeschlossen.

    Rettungs- und Notfallkonzept?

    Die sichere Benutzung des Arbeitsmittels Gelenkarmhubbühne hängt nicht nur vom sicheren technischen Zustand, sondern auch von der richtigen Bedienung und der Nutzung der vorgeschriebenen Persönlichen Schutzausrüstung ab. Zusätzlich sollte immer ein Rettungs- und Notfallkonzept vorhanden sein. Dazu bedarf es aber auch Personen, die dieses Konzept kennen und es zeitnah umsetzen können. Ein Verlassen auf die örtlichen Rettungskräfte ist keine Option.

    Autor: Dipl.-Ing. Ulf‑J. Schappmann

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Lieben Dank. Habe ich gleich unserem Leiter Technik weitergeleitet. Wir hatten vor ein paar Wochen Riesendiskussionen mit Mitarbeitern von Fremdfirmen, die sich weigerten auf den Hubbühnen und Steigern PSAgA zu tragen. (mögl. Absturz >10m). Eine kleine Motivation für ihn, da nicht locker zu lassen.

    Wenn wir eine Form von Unrecht erfahren, sei es persönlich oder gegenüber Dritten, den Mund zu halten ist keine Maßnahme zum Friedenserhalt; sie ist lediglich die Abwesenheit von Mut.

    „Ich glaube an die Freiheit... Nicht viele Menschen tun das, obwohl sie natürlich das Gegenteil behaupten werden. Und keine praktische Definition von Freiheit wäre vollständig ohne die Freiheit, die Konsequenzen zu tragen“ - Terry Prattchet aka Lord Vetinari

  • Hubbühnen und Steigern PSAgA zu tragen

    Ja, habe ich auch gelegentlich in den Umspannwerken.
    Die Kollegen sind ausgebildet und unterwiesen, aber teilweise einfach zu faul, ihr Zeug aus dem Auto zu holen.
    Mein "Habt Ihr nicht was vergessen?" führt dann oft schon dazu, daß nachgebessert wird.

    Allerdings bin ich kein Fan von Falldämpfern bei der Nummer.
    Meiner Meinung nach sind die Situationen, wo einer rausfallen kann, nicht hoch genug oder mit zusätzlichen Gefährdungen verbunden. PSAgA als Rückhaltevorrichtung fände ich da meist besser geeignet, vor allem beim Verfahren der HAB.
    Allerdings habe ich auch keinen Einblick in die GBU. Vielleicht hat sich jemand was dabei gedacht.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!" - Günther Jerschke für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft

    "Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach spielen, bis die es verstanden hätten." - Sprengteufelin

    "It's better to look at it than for it." - "Haben ist besser als brauchen."

  • ThiloN Kenne ich auch so. Habe dabei auch mal die GBU einsehen können. Da wurde einfach etwas eingetragen, was als erstes im Text vorkam.

    Habe da auch eher die Rückhaltung empfohlen, da ein "Klick" nach dem "Platsch" nicht sinnvoll ist.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller