Sturz auf dem Weg zur Pause

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  • Hallo, ich habe gerade einen Anruf einer Kollegin erhalten.

    Sie hatte auf dem Weg zur Frühstückspause (15 Min) auf einer glatten Fläche im Außenbereich Ihres Arbeitsplatzes einen Unfall.

    Sie ist auf der ungestreuten Fläche ausgerutscht und hat sich eine komplizierte Fußverletzung zugezogen.

    Die BGW hat den Unfall nicht als einen Arbeitsunfall anerkannt. Wenn ich in meiner Pause in ein Geschäft gehe um mir eine Mahlzeit zu

    holen, ist dieser WEg versichert. Warum der o. g. nicht. Die BG schreibt etwas von einer Raucherpause. Das war es aber nicht.

    Unsere Pflegekräfte haben insgesamt 45 Minuten Pause.

    Ich habe ihr geraten, erst einmal gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und sich einen Anwalt nehmen soll.

    Was hättet ihr getan? Gibt es da noch mehr Möglichkeiten?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    "Computer sagt nein!" (Little Britain)

    Eine schlechte SiFa ist immer noch ein guter Betriebsarzt (Mick)
    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • hmm ... die BG-Sachbearbeitung entscheidet nach Aktenlage, sprich, nach dem, was in der Unfallbeschreibung drinsteht.
    Warum musste die Dame für die Pause nach draußen gehen?
    Aufenthaltsraum im anderen Gebäude?
    Denn:

    Wenn ein Arbeitnehmer beim Spazierengehen in der Mittagspause stürzt, ist dies kein Arbeitsunfall im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung (Hessisches Landessozialgericht Darmstadt, Urteil vom 24. Juli 2019, Aktenzeichen L 9 U 208/1).

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Oh, die Diskussion wieder!

    Nach dem, was ich von der VBG höre, kann das so oder so bewertet werden und hängt wohl auch von der Tagesform der Beurteilenden ab.
    Anwalt ist sicher erstmal nicht verkehrt. (Sagt auch die VBG zwischen den Zeilen in ihrer neuen Podcast-Reihe)

    In dem Fall würde ich vermutlich vertraulich hinterfragen, was sie denn vorhatte und auf dem Weg gemacht hat. Und was genau (!) in der Unfallmeldung steht.
    Ich meine, es gab schon einige Fälle, wo Unfälle auf dem Weg zum Pausenraum oder zur Kantine von der UK|BG anerkannt wurden. Da ließe sich ein Präzedenzfall finden und der BGW zum Nachdenken geben.

    Dabei aber auch nicht vergessen, daß der Arbeitgeber auch eine Haftpflichtversicherung haben sollte, die sich mit dem Thema Verkehrssicherung befaßt.
    Den Teil deckt dann auch der Anwalt ab.

    Generell ist da aber keine schnelle Entscheidung zu erwarten.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!" - Günther Jerschke für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft

    "Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach spielen, bis die es verstanden hätten." - Sprengteufelin

    "It's better to look at it than for it." - "Haben ist besser als brauchen."

  • Die BGW hat den Unfall nicht als einen Arbeitsunfall anerkannt. Wenn ich in meiner Pause in ein Geschäft gehe um mir eine Mahlzeit zu holen, ist dieser Weg versichert.

    Ähm, nein, ist er nicht. Das Kaufen einer Mahlzeit stellt keine betriebliche Erfordernis dar und ist somit nicht über die BG versichert. So hab ich das zumindest gelehrt bekommen.

    Wenn ich mir die Links von E.weline anschaue, kommen mir dann doch Zweifel ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

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  • Ähm, nein, ist er nicht. Das Kaufen einer Mahlzeit stellt keine betriebliche Erfordernis dar und ist somit nicht über die BG versichert.

    Doch... der Weg schon... der Aufenthalt im Geschäft dann wieder nicht...

    "Wer in der Mittagspause beispielsweise in die Kantine oder in einen Supermarkt geht, um sich dort etwas zum Essen zu kaufen, ist auf dem Hin- und Rückweg versichert."

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Doch... der Weg schon... der Aufenthalt im Geschäft dann wieder nicht...

    "Wer in der Mittagspause beispielsweise in die Kantine oder in einen Supermarkt geht, um sich dort etwas zum Essen zu kaufen, ist auf dem Hin- und Rückweg versichert."

    Du bist einfach zu schnell ... ;)

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Ich hätte, und habe in meiner aktiven Zeit, solche Fälle und die Betroffenen an ihren Anwalt verwiesen.

    Aufgrund geltenden Rechts ist hier jeglicher Ratschlag in meinen Augen überflüssig, falsch und kontraproduktiv. Und hey, dies hat nichts mit der Kompetenz der SiFa, Bequemlichkeit oder Unfreundlichkeit zu tun. Es ist eine zwingende Notwendickeit...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich hätte, und habe in meiner aktiven Zeit, solche Fälle und die Betroffenen an ihren Anwalt verwiesen.

    Aufgrund geltenden Rechts ist hier jeglicher Ratschlag in meinen Augen überflüssig, falsch und kontraproduktiv. Und hey, dies hat nichts mit der Kompetenz der SiFa, Bequemlichkeit oder Unfreundlichkeit zu tun. Es ist eine zwingende Notwendickeit...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Das habe ich auch gemacht. ich habe geschrieben, dass es für jedes happening ein eigenes Urteil der BG gab. Deswegen RA und klagen.

    Scheint notwendig zu sein ;)

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Bei uns sind Frühstückspausen üblich, aber eigentlich nur geduldet, denn es gibt keine tarifliche oder innerbetriebliche Regelung ausser dem Gewohnheitsrecht. Wenn ihr eine Regelung über Frühstückspausen habt, zeigt sie der BG. Wenn nicht, ist es die von der BG zitierte "Raucherpause".

  • Bei uns sind Frühstückspausen üblich, aber eigentlich nur geduldet, denn es gibt keine tarifliche oder innerbetriebliche Regelung ausser dem Gewohnheitsrecht. Wenn ihr eine Regelung über Frühstückspausen habt, zeigt sie der BG. Wenn nicht, ist es die von der BG zitierte "Raucherpause".

    Guter Hinweis

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Grüß Dich Mick1204,

    unseren Beschäftigten und den Führungskräften gebe ich immer den guten Rat, die Unfallmeldung / den Unfallhergang mit uns als SiFa abzustimmen. Wir kennen die Regeln und können mit gutem Rat beitragen, missverständliche Formulierungen zu vermeiden. ;)

    Henrik

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  • Ich hab dazu eine Unterweisung (und auch erst gestern abend gehalten)...

    Wenn ich mal wieder Bock auf was spaßiges hab und nicht mehr so genau weiß was ich machen soll (Hey... Bürounterweisung jährlich ist auch nur nervig) dann erkläre ich mal ein bisschen was zum Thema "Unfälle/Eigenwirtschaftliche Tätigkeit/Verkehrswege" usw. usw.

    Da hören die Leute IMMER zu. Und fassen sich an den Kopf wie, was, wann, warum geregelt ist. Und hier betone ich IMMER: WENN ihr einen Unfall habt und das muss gemeldet werden: RUFT MICH VORHER AN!

    Ich hatte es tatsächlich schon: Bin auf dem Weg zum Raucherplatz gestolpert und hab die Bänder gerissen...

    Und bei den meisten Unternehmen funktioniert das auch.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Und hier betone ich IMMER: WENN ihr einen Unfall habt und das muss gemeldet werden: RUFT MICH VORHER AN!

    Volle Zustimmung! Das habe ich bei mir auch auf dem Programm.
    Inklusive ein paar Beispielen, wo (meiner Meinung nach) widersinnige Entscheidungen zu AU getroffen wurden.
    Einfach nur, damit die Leute nicht irgendwas melden, sondern sich mit mir, der Betriebsärztin und den Chefs zusammensetzen, ehe Fakten geschaffen werden, die werauchimmer gegen den Mitarbeiter verwendet.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!" - Günther Jerschke für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft

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  • Falls die Gesetzliche Unfallversicherung doch nicht zahlen sollte, kann die Geschädigte möglicherweise Regressansprüche gegenüber ihrem AG geltend machen, der nicht ausreichend gestreut hat.

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  • Hallo, gibt es da seitens der BG ein Frist in der Sie das ablehnen können. Der Unfall ist ja schon ein paar Tage her. Da hat sich die BG aber Zeit gelassen.

    nee, das Ganze geht schon ein paar Tage hin und her. Passt schon.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick