Arbeitsschutzkleidung bei der Verwendung von Gefahrstoffen tragen

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  • Hallo zusammen,


    vlt. kann mir jemand helfen:


    Wir sind eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Wir haben die Anfrage für einen Auftrag in unserer Montage: Bei diesem Auftrag soll Brillux Voll- und Abtönfarbe 951 verwendet werden, Auftragen mit Rolle.

    Im Sicherheitsdatenblatt steht unter Punkt 8 Körperschutz: Arbeitskleidung tragen. Bei Spritzverarbeitung Einwegschutzanzug verwenden.

    Kann mir jemand sagen, was hier getragen werden muss ? Bzw. ob man diesen Punkt durch andere Schutzmaßnahmen ersetzen könnte?


    Lieben Dank

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  • Hallo Elsa,

    du hast die Angaben betimmt aus dem Datenblatt Brillux, ich würde es nach der Art der Anwendung festlegen. Und man kann es auch gleich als Lernobjekt nehmen. Die motorischen Fähigkeiten der ausführenden Personen sind auch entscheidend.

    Zitat

    Auszug aus dem Praxismerkblatt!!
    Bei Spritzgefahr Schutzbrille verwenden. Bei bestimmungs-
    gemäßer Verwendung Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk, geprüft
    nach EN 374 benutzen. Bei Spritzarbeiten Kombifilter A2/P2. Dämpfe
    bzw. Spritznebel nicht einatmen.

    Selbst wenn man eine Rolle nimmt werden hier auch Dämpfe entstehen was dann zu Kopfschmerzen und oder Benommenheit führt. Da deine Mitarbeiter bestimmt als schützenswert eingestuft werden würde ich sagen, Einweganzug, Schutzbrille oder besser Helm mit einem halbrunden Visir, dann den Kombifilter und die Handschuhe so auswählen das sie über die Ärmel des Einweganzuges gehen.

    Hört sich aufwändig an aber die beteiligten könnten ihre Arbeit als sehr anspruchsvoll und hochwertig ansehen und du bist auch im Arbitsschutz in den Anforderungen. Aber wenn scohon Chemie Handschuhe getragen werden sollen ist das wohl nicht so ohne.

    Ich bin in der Ausbildung, hoffe das es hier noch einer der ausgebildeten Sifa kommentiert.

    Gruß

  • Hallo,

    die Arbeitskleidung ist ein Ersatz oder Ergänzung der Privatkleidung. Die Arbeitskleidung hat keine spezielle Schutzwirkung. Die Arbeitskleidung wird meistens dann getragen, um Verschmutzungen von der Privatkleidung fern zu halten.

    Falls ihr keine Arbeitskleidung habt und euch für einen Einweganzug entscheidet als Schutz könntet ihr einen Einweganzug Typ 6 verwenden (Maleranzug), dieser schützt gegen flüssige Chemikalien in Form von Spritzer. Dieser sollte für das Rollen ausreichen. Beim Versprühen wäre dann ein Typ 4 Anzug die bessere Wahl.

    Vermeiden lässt sich das ganze zum Beispiel indem man die Farbe substituiert oder auf ein Verfahren wechselt, bei dem man keine Kontaktmöglichkeit hat oder die Farbe nicht spritzt.

    Gruß

  • Selbst wenn man eine Rolle nimmt werden hier auch Dämpfe entstehen was dann zu Kopfschmerzen und oder Benommenheit führt.

    hmm ... du weißt aber schon, das diese Dispersionsfarbe wasserbasiert und somit lösemittelfrei ist ...
    Ein Kombinations-Atemschutzfilter A2(P) ist beim Spritzen der (verdünnten) Farbe nicht sinnhaltig, ein P2 bzw. P3-Filter schon, zusammen mit guter Lüftung.
    Sicherheitsdatenblätter sind nicht immer unbedingt fehlerfrei ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hier noch mal eine Info zu Dispersionsfarbe. Sonst müsste ja kein Kombifilter eingesetzt werden

    Zitat

    Dispersionsfarben sind wasserbasierte Farben, die beim Trocknen kaum schädliche Dämpfe abgeben, aber flüchtige organische Verbindungen (VOC) freisetzen können. Diese können Kopfschmerzen oder Reizungen verursachen. Daher ist gründliches Lüften während und nach dem Streichen (48-72 Stunden) essenziell

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  • Selbst wenn man eine Rolle nimmt werden hier auch Dämpfe entstehen was dann zu Kopfschmerzen und oder Benommenheit führt. Da deine Mitarbeiter bestimmt als schützenswert eingestuft werden würde ich sagen, Einweganzug, Schutzbrille oder besser Helm mit einem halbrunden Visir, dann den Kombifilter und die Handschuhe so auswählen das sie über die Ärmel des Einweganzuges gehen.

    Damit schießt Du meiner Meinung nach weit über das Ziel hinaus

    Sonst müsste ja kein Kombifilter eingesetzt werden

    Der VOC Gehalt ist nach SDB max. 1g/L, somit relativ wenig.

    Meine Einschätzung:

    Konservierungsstoffe usw. sind nicht enthalten, somit schon einmal positiv.

    Die empfohlenen Handschuhe halte ich schon fast für überzogen, da kann man auch dünne (0,1mm) Einweghandschuhe verwenden. Beim Rollen kommt es üblicherweise nicht zu Hautkontakt, somit kann dies verzichtbar sein, kommt aber auf die Fähigkeiten der Beschäftigten an, im Zweifelsfall eben die dünnen Einweghandschuhe verwenden.

    Die ganzen Schutzmaßnahmen zielen im Prinzip darauf ab, Hautkontakt mit dem Produkt zu vermeiden, wobei hier weniger die Chemie eine Gefahr darstellt, es ist eher ein Schutz vor Verschmutzung.

    Augenkontakt könnte unangenehm werden, wenn also Spritzgefahr besteht, was ich beim Rollen, sofern es nicht über Kopf oder an einer Wand erfolgt, eher ausschließen würde. Je nach geistiger und/oder motorischer Fähigkeit der Beschäftigten kann man auf eine Schutzbrille verzichten.

    Atemschutz halte ich nur bei Spritzverarbeitung für relevant, denn da werden Aerosole gebildet. Bei der Rollenverarbeitung entsteht primär Wasserdampf mit relativ geringem Anteil an VOC. Normale Lüftung dürfte genügen. Somit nicht gerade im kleinen Raum große Flächen Streichen und für gelegentliche Durchlüftung sorgen (Fenster auf).

    Die Abtönfarbe ist im Prinzip nichts anderes als die Farbe, die man zuhause dazu verwendet Rauhfasertapeten zu streichen. Hat da schon einmal jemand Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Atemschutz verwendet?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

  • Sicherheitsdatenblätter sind nicht immer unbedingt fehlerfrei ...

    ...und die enthaltenen Informationen werden nicht immer richtig "gedeutet"/"bewertet".

    Ein Sicherheitsdatenblatt wird nie 100% aller möglichen Tätigkeiten und Umgebungsbedingungen abbilden können. Deshalb schießt man mit Schutzmaßnahmen immer wieder über das Ziel hinaus, wenn man die Angaben aus dem SDB 1:1 übernimmt, ohne die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die dabei mögliche, aber sehr begrenzte Exposition zu bestimmen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

    Einmal editiert, zuletzt von porcupine (19. Februar 2026 um 09:05)

  • ...und die enthaltenen Informationen werden nicht imer richtig "gedeutet"/"bewertet".

    WIr hatten doch beim SDB auch schon mal festgestellt, daß das SDB nicht immer die richtige Darreichungsform betrachtet. (Damals war das die Diskussion mit dem Toner für den Bürodrucker)
    Dabei ist es ein Unterschied, ob Du das Zeug mit dem Eimer aus einem Haufen abschöpfst (SDB) oder z. B. Flaschen oder Kanister benutzt. (z. B. die Tonerkartusche, die direkt am Drucker andockt und im Normalfall gar keine Exposition zu erwarten ist)

    Im Fall der Farbe kommst Du nicht drumherum, das mit dem Blick auf die konkrete Tätigkeit zu lesen. Hier hast Du die begrenzte Menge im Eimer und am Abstreifgitter sowie die Rolle an sich zu betrachten. Da fällt sicher vieles raus, was im SDB steht.
    Axel hat das da schon sehr ergiebig zusammengefaßt.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!" - Günther Jerschke für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft

    "Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach spielen, bis die es verstanden hätten." - Sprengteufelin

    "It's better to look at it than for it." - "Haben ist besser als brauchen."

  • So ich noch mal dann ist das Thema für mich erledigt. 🙂

    Hier sieht man wie zwischen Theorie und Praxis abgewichen wird nur weil man mal ne Rollen in einen Malereimer gemacht hat denkt man hat mir auch nix geschadet. Wenn die Mitarbeiter aber länger als andere Personen brauchen die Farbe an die Rolle zu bekommen und das wieder über ein Gitter abstreichen hängen die bei einmal Rolle anfeuchten länger über dem Farbeimer als als Malermeister Lampe der das mit einem langen Stab macht und mit der Leiter durch den Raum geht. Ist doch ganz einfach Farbe ans Labor dann weißte was drinn ist und danach ein Gespräch mit der zuständigen BG die Umständen und Vorgehnsweise klären. Nicht alles was in den Sicherheitsblättern steht stimmt was aber in den Werten nach unten und nach oben abweichen kann.

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  • Sonst müsste ja kein Kombifilter eingesetzt werden

    Nach dem weiter oben zitierten Praxismerkblatt ist ein Kombifilter A2/P2 bei Spritzarbeiten zu benutzen. Elsa hat "Auftragen mit Rolle" als Verfahren geschrieben --> kein Spritzverfahren --> kein Atemschutz mit KombifilterA2/P2 erforderlich.

    Selbst wenn man eine Rolle nimmt werden hier auch Dämpfe entstehen was dann zu Kopfschmerzen und oder Benommenheit führt.

    Dafür ist der Hinweis "Für gute Raum- und Arbeitsplatzbe- und -entlüftung sorgen." im zitierten Praxismerkblatt relevant. Der selbe Hinweis steht auch im Sicherheitsdatenblatt: "Bei einer Verarbeitung des Produktes mittels Streichen bzw. Rollen ist ein Atemschutz bei guter Arbeitsplatzbe- und entlüftung nicht notwendig.".
    Und das Einatmen der Dämpfe kann zu Kopfschmerzen und oder Benommenheit führen...

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

    Einmal editiert, zuletzt von porcupine (19. Februar 2026 um 13:35)

  • Ist doch ganz einfach Farbe ans Labor dann weißte was drinn ist

    Die Untersuchung kostet dann mehr als 20 Flaschen der Farbe und frisst den Ertrag aus dem Auftrag völlig auf, wird also ein Minusgeschäft. Auch ein Labor findet nicht so einfach heraus, was drin ist, wenn nicht einmal bekannt ist, nach was gesucht werden soll.

    Hier sieht man wie zwischen Theorie und Praxis abgewichen wird nur weil man mal ne Rollen in einen Malereimer gemacht hat denkt man hat mir auch nix geschadet.

    Der Malermeister macht das viele Jahre Tag für Tag. Dispersionsfarbe für Innenräume ist ein Standardprodukt, das massenweise schon seit Jahrzehnten eingesetzt wird. Da ist üblicherweise nur ein Verschmutzungsschutz erforderlich und über Kopf evt. Augenschutz. Relevant sind die Fähigkeiten der Beschäftigten und der konkrete Einsatz. Wenn da jemand eingesetzt wird, der unkontrollierte Zuckungen hat, wird man mehr Schutz benötigen, aber derjenige dürfte auch kaum für Malerarbeiten geeignet sein. Wenn jemand geistig nicht so fit ist, wird man da auch etwas mehr Schutz benötigen und evt. darauf hinweisen müssen, dass die gelbe Farbe keine Vanillesoße ist.

    Schutzmaßnahmen müssen angemessen sein. Überzieht man hier bei relativ einfachen Anwendungen, werden die Nutzer bei kritischen Dingen unvorsichtig sein, denn die Sifa sieht eh alles immer als so gefährlich an, obwohl es harmlos ist. Schutzmaßnahmen ja, aber eben angemessen. Du verwendest auch keine PSAgA wenn Du auf dem Schreibtischstuhl sitzt, obwohl du da runterfallen könntest.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

  • Du verwendest auch keine PSAgA wenn Du auf dem Schreibtischstuhl sitzt, obwohl du da runterfallen könntest.

    :96: Echt jetzt? Keine PSAgA?

    SCNR (Sorry, could not resist).

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    CC-BY-ND Udo Burkhard, Schiltach

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • :96: Echt jetzt? Keine PSAgA?

    Genau das Bild hatte ich im Kopf und so manche Sifa muss aufpassen, dass ihre "Schutzlinge" nicht genau das gleiche Bild im Kopf haben und ihre Sifa dann für inkompetent halten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

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  • Noch ein kleiner Hinweis meinerseits: Ihr habt es hier mit Leistungsgeminderten Mitarbeitern (mit Behinderungen) zu tun. Bitte bedenkt, dass diese Gruppe ggf. weitaus empfindlicher auf Duftstoffe oder Konservierungsmittel reagieren könnte - je nachdem welches Bündel Sorgen derjenige mit sich trägt...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ...und die enthaltenen Informationen werden nicht immer richtig "gedeutet"/"bewertet".

    Ein Sicherheitsdatenblatt wird nie 100% aller möglichen Tätigkeiten und Umgebungsbedingungen abbilden können. Deshalb schießt man mit Schutzmaßnahmen immer wieder über das Ziel hinaus, wenn man die Angaben aus dem SDB 1:1 übernimmt, ohne die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die dabei mögliche, aber sehr begrenzte Exposition zu bestimmen.

    Das stimmt: das SDB kann die Einsatzbedingungen nicht komplett vorweg nehmen. Aber die Gefährdungen bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Die dazu aufgeführten Maßnahmen müssen ggf. einsatz-/standortspezifisch ergänzt werden. Aber Abstriche an den Vorgaben des Inverkehrbringers vornehmen? Ich kenne keinen Fall, wo man "über das Ziel hinausschießt", wenn man die Angaben 1:1 befolgt.

  • Hi E.weline

    Das

    Leistungsgeminderten Mitarbeitern

    scheint hier keiner erkannt zu haben auch das es ein Praxismerkblatt gibt und ein Sicherheitsdatenblatt leider von 2023. Wobei 2022 Totandioxid Wegen möglicher Genotoxizität ist der Zusatzstoff E171 seit 2022 in Lebensmitteln EU-weit verboten wurde (ist aber in der Farbe drin) Deshalb mal das Sicherheitsdatenblatt lesen. Und wenn das Ganze nicht in Gewässer gelangen darf sagt es ja schon das es nicht so Bio ist. Hier wird auch noch mal auch die Belüftung hingewiesen. Da steht auch wie dick das Material der Handschuhe sein soll. Sollten die Leistungsgeminderten Mitarbeiter aber in ihrer Art als Jungendliche eingestuft werden, könnte auch die Info im Sicherheitsdatenblatt zutreffend sein ... Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

  • Guten Morgen,

    ich habe mir auch mal das SDB angeschaut und nach meiner Meinung!


    Gemisch nicht eingestuft. Nicht Kennnzeichnungspflichtig. Unter Pkt. 3 keine Eintragung der gefährlichen Stoffe und Konzentrationen. Unter Pkt. 8 keine einzuhaltenden Grenzwerte aufgeführt.


    Die Aufführungen in den Pukten 7+8 sind Textbausteine, ich würde wetten das diese Auszüge in 80% der SDB´s von Brillux stehen. Diese Feststellung habe ich bei vielen anderen auch schon gemacht. Da wird in jedem SDB das gleiche rein geschrieben obwohl die Stoffe vollkommen unterschiedlich in ihrer Gefährdung sind. Und "Schutzbrille tragen" sagt doch ehrlich gesagt nichts aus!

    Die Hersteller können oder wollen garnicht für jeden Stoff die genauen Vorgaben machen, abgesehen von den örtlichen Gegebenheiten.


    Ich halte es wie AxelS und Safety Officer. Das Gemisch ist grundsätzlich nicht sonderlich gefährlich. Natürlich müssen die Mitarbeiter betrachtet werden.


    VG André

    VG

    André

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  • Ja, das ist kein Gefahrstoff und es sind grds.* keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Hersteller können (und müssen!) durchaus genaue Angaben machen. Die Textbausteine sind trotzdem ok, da es ja viele Produkte mit identischen Eigenschaften gibt. Solche Standardmaßnahmen wie "Handschuhe/Brille tragen" sind Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung und daher obligatorisch.

    * die Leistungsminderung der Beschäftigten muss der AG natürlich in seiner BdA berücksichtigen.

  • Ich kenne keinen Fall, wo man "über das Ziel hinausschießt", wenn man die Angaben 1:1 befolgt.

    Dann schau Dir einfach einmal ein SDB zu Natriumchlorid (Kochsalz) an, siehe da, da wird oft Schutzbrille und Chemikalienschutzhandschuhe gefordert. Gerade bei den Schutzmaßnahmen findet man oft Standardformulierungen, sie pauschal in jedem SDB wiedergegeben und nur bei gefährlicheren Stoffen dann die Schutzmaßnahmen noch ein wenig erhöht werden.

    Wobei 2022 Totandioxid Wegen möglicher Genotoxizität ist der Zusatzstoff E171 seit 2022 in Lebensmitteln EU-weit verboten wurde

    Das Verbot wurde inzwischen vom europäischen Gerichtshof gekippt.

    Gerade Titandioxid ist ein schönes Beispiel, wie viel Mist da im Chemikalienrecht produziert wird. Bei den Boraten ist es ähnlich.

    Nachtrag:

    Ihr habt es hier mit Leistungsgeminderten Mitarbeitern (mit Behinderungen) zu tun.

    Darauf hatte ich ja hingewiesen, da mir allerdings die Behinderung nicht bekannt ist, dann ich nur allgemein darauf eingehen, das muss vor Ort geklärt werden.

    Ich habe im Anhang einmal einige Auszüge aus SDB zu Natriumchlorid beigefügt + Auszug aus GESTIS. Rot hinterlegt, einige Punkte die mir besonders interessant erschienen. :rolleyes:

    Dateien

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (20. Februar 2026 um 09:12)

  • Wobei 2022 Totandioxid Wegen möglicher Genotoxizität ist der Zusatzstoff E171 seit 2022 in Lebensmitteln EU-weit verboten wurde (ist aber in der Farbe drin) Deshalb mal das Sicherheitsdatenblatt lesen.

    Dazu zwei Anmerkungen:
    1) Habe das Sicherheitsdatenblatt gelesen. Das steht bei der Zusammensetzung, Zitat: "Titandioxid (je nach Farbton)". Kann also genauso gut sein, dass keines drin ist. Das ist leider eine Ungenauigkeit des Herstellers, dass er hier wohl einen Textbaustein verwendet und nicht klar angibt, dass DIESER Farbton Titandioxid enthält oder auch nicht. Das wäre ein Punkt, wo ich den Hersteller anrufen und um Auskunft bitten würde.
    2) Ein Lebensmittel verzehren bzw. diese Farbe verwenden unterscheiden sich in der Art der "Exposition". Das Lebensmittel wird oral aufgenommen. Die Farbe nicht. Eine Gefährdung ist oft abhängig vom Expositionsweg.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)