Aufgrund eines Sturzschadens muss das Element eines Lichtbandes an der Außenkante des Daches gewechselt werden. Der Bereich unten wird durch Einnetzung gesichert.
Für die Dachseite ist vorgesehen eine ausreichend breite Scherenbühen vor die Gefahrstelle zu stellen und Sie als Absturzsicherung zu nutzen.
Diese Sicherung hätte für alle einige Vorteile:
- kein Auf- und Abbau eines Gerüstes
- kurze Installationszeit
Ich habe keine Hinweise gefunden, das eine solche "Zweckentfremdung" der Scherenbühne nicht zulässig ist, leider auch keinen Hinweis, dass es schon irgendwo eingesetzt wird.