Hubarbeitsbühne als Absturzsicherung an einer Hauswand

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  • Aufgrund eines Sturzschadens muss das Element eines Lichtbandes an der Außenkante des Daches gewechselt werden. Der Bereich unten wird durch Einnetzung gesichert.

    Für die Dachseite ist vorgesehen eine ausreichend breite Scherenbühen vor die Gefahrstelle zu stellen und Sie als Absturzsicherung zu nutzen.

    Diese Sicherung hätte für alle einige Vorteile:
    - kein Auf- und Abbau eines Gerüstes

    - kurze Installationszeit

    Ich habe keine Hinweise gefunden, das eine solche "Zweckentfremdung" der Scherenbühne nicht zulässig ist, leider auch keinen Hinweis, dass es schon irgendwo eingesetzt wird.

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  • Die MA arbeiten vom Dach aus oder stehen diese auch in der Bühne (Thema Übersteigen)?

    Mit "ausreichend breit" meinst du dann, dass du durch die Bühne 2m links und rechts von der Einsatzstelle abgesichert wärst...richtig?

    Wie groß wären denn die Lücken zwischen ausgefahrener Bühne und Dach-Kante? Passt es da oder könnte jemand durchfallen?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Interessante Idee Axel Rittstieg :thumbup:

    Hätte wie auch E.weline die Frage, ob Du mit "ausreichend breit" jeweils 2 Meter links und rechts des Arbeitsbereichs meinst... dann wäre es ja sowas wie "2 Meter weg von der Absturzkante"

    Ist die Bühne so hoch gefahren, dass sie direkt oben an der Dachkante ist? Oder würde man erst fallen, bevor man "weiter unten" bei der Bühne ankommt?

    Könnte man beim Sturz auf diese "Absturzsicherung" durch die Geländer der Bühne durchrutschen?

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Bedeutet neben der Breite von jeweils 2 m rechts und links des Arbeitsplatzes als Absturzschutz, sollte die Hubarbeitsbühne die < 30 cm Absturzschutz gemäß DGUV 201-011 Abschnitt 5.4 einhalten.

    Wo stehen denn die Arbeitenden?

  • Warum keine mobilen Anschlagpunkte mit Auflast auf dem Dach anbringen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

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  • Die Arbeiten also auf dem Dach und die Bühne soll nur ein Ersatzgeländer darstellen, oder?

    Warum nehmt ihr dann keinen Steiger und arbeitet von dort aus, wenn´s so nah an der Kante ist das man hinkommt. Ansonsten wäre ich bei AxelS mit dem mobilen Anschalgpunkt.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Ich bin da ein stückweit bei der Bedienungsanleitung.

    Ich denke doch, da in der Bedienungsanleitung nicht drin steht, auch als Fallschutz oder Absturzsicherung einzusetzen. Ich habe da ein Lieblingswort, fällt mir nur gerade nicht ein.

    Ah, bestimmungsgemäße Benutzung / Nutzung.

    Du könntest auch ein riesiges Fallkissen von der Feuerwehr aufstellen lassen. Man fällt, landet aber weich.

    Ich bin bei Axel seiner Lösung oder ihr arbeitet von einer Bühne aus, wie auch vorgeschlagen.

    Alles andere ist behelf.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    "Computer sagt nein!" (Little Britain)

    Eine schlechte SiFa ist immer noch ein guter Betriebsarzt (Mick)
    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Guten Tag, ich habe auch bei meiner Aufsichtsperson nachgefragt und folgende Antwort erhalten:


    "Der Einsatz von Scherenbühnen oder vergleichbar Hubarbeitsbühnen als Randsicherung bzw. Absturzsicherung ist nicht zulässig.

    Dies entspricht nicht der bestimmungsgemäßen Verwendung des Arbeitsmittels.

    Der dreiteilige Seitenschutz ist als Sicherungsmaßnahme für den Bediener innerhalb des Arbeitskorb vorgesehen.


    Scherenbühnen bzw. Hubarbeitsbühnen haben in der Regel eine zulässige Seitenkraft von 400N.

    Dies entspricht nicht den Anforderungen an Seitenschutzsystemen, die u.a. in der DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme -Produktfestlegungen - geregelt ist.


    Information bzgl. der Ausführungen von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten können z.B. der DGUV-Information 201-023 entnommen werden.

    Hier ist u.a. ein Beispiel für Flachdachsicherungssysteme hinterlegt.

    Hersteller entsprechender Systeme lassen sich z.B. im Internet recherchieren.

    Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass bei Arbeiten an der Absturzkante zusätzliche Schutzmaßnahmen, über den zulässigen Arbeitsbereich hinaus, durchgeführt werden müssen.

    Einen von der ausführenden Firma geplanter Seitenschutz von 3m nur an der Absturzkante halte ich für die vorgesehenen Arbeiten für nicht ausreichend, da gemäß den Unterlagen bereits die Breite des Lichtbandes mit 2,5m angegeben ist.

    Ich gehe davon aus, dass der Absturz nach Innen bei der Entfernung des Lichtbandes berücksichtigt wurde.

    Bei Unternehmen, die Dachdeckerarbeiten fachgerecht ausführen und m.E. alltäglich mit der Problematik des Absturzes und der Randsicherung konfrontiert sind, sollte dies bei einem funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz im Zuge der Gefährdungsbeurteilung mit Berücksichtigung finden.

    Daher empfehle ich dem auftraggebenden Unternehmen im Zuge der DGUV-Vorschrift 1 §6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer, sich mit dem ausführenden Unternehmen vor Ausführung der Arbeiten in Verbindung zu setzt bzw. auf die Einhaltung der DGUV-Vorschrift 1, §6 hinzuwirken."

    Ich danke für euere schnellen Stellungnahmen und sehe den Versuch als erledigt an.

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  • Du könntest auch ein riesiges Fallkissen von der Feuerwehr aufstellen lassen. Man fällt, landet aber weich.

    noch ergänzend: Die Sprungkissen der Feuerwehr sind das letzte Mittel der Wahl in absoluten Notfällen! Man landet je nach Fallhöhe nicht weich, sondern erleidet beim Aufprall Prellungen, Verstauchungen, ggf. Knochenbrüche (auch z.B. Jochbeinbruch durch Knie gegen Gesicht), und auch innere Verletzungen sind möglich. Deshalb sind auch Übungssprünge für Menschen mit den Sprungkissen nicht erlaubt, die Verletzungsgefahr ist zu hoch. Als Schutzmaßnahme gegen Absturz sind sie deshalb im Arbeitsschutz definitiv nicht geeignet.

  • noch ergänzend: Die Sprungkissen der Feuerwehr sind das letzte Mittel der Wahl in absoluten Notfällen! Man landet je nach Fallhöhe nicht weich, sondern erleidet beim Aufprall Prellungen, Verstauchungen, ggf. Knochenbrüche (auch z.B. Jochbeinbruch durch Knie gegen Gesicht), und auch innere Verletzungen sind möglich. Deshalb sind auch Übungssprünge für Menschen mit den Sprungkissen nicht erlaubt, die Verletzungsgefahr ist zu hoch. Als Schutzmaßnahme gegen Absturz sind sie deshalb im Arbeitsschutz definitiv nicht geeignet.

    Danke für den Hinweis. Hätte nicht gedacht, dass diesen Satz jemand ernst nimmt. Das war ein stückweit Ironisch.

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    Gruß Mick

  • In Bayern wurde auch SLS (Soft Landing System) getstet, wurde soweit ich weiß auch hier im Forum verteilt. Natürlich habe ich hier keine Verhinderung des Absturzes aber eine Verringerung der Auswirkung und natürlich kann ich unversehrt in den Kissen lkanden oder mich dabei verletzen.

    Und Klar wäre ein eine Sicherung gegen Absturz die erste Wahl. Wenn es aber um geringe Höhen geht, weshalb nicht solche Systeme nutzen. 100% Sicherheit gibt´s nicht. Ist also wie immer am Ende eine Frage des Geldes

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