Fehlende UVV bei PKW / LKW

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  • Hallo liebe Mitstreiter,

    habt Ihr Kenntnisse von Verstößen gegen die UVV-Prüfung bei Fahrzeugen (PKW und LKW), welche durch ein Bußgeld geahndet wurden oder einen Anlass für Verwaltungsverfahren waren?

    Die Akzeptanz lässt zumindest bei unseren Unternehmen zu wünschen übrig, und mir fehlen ein paar schlagkräftige Argumente. In der Regel wird halt viel Aufwand betrieben und es wird sehr wenig kontrolliert...

    Wie sind Eure Erfahrungen?

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  • Moin ToVo,


    zeig das den entsprechenden Leuten, zusammen mit dem §130 OwiG.

    Das hilft in den meisten Fällen.

    Folgen bei Verstößen gegen die UVV

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)


    Fach|kraft für Ar|beits|si|cher|heit Substantiv, feminin – [die]

    Jemand, der ein Problem, von dem du nicht wusstest, dass du es hast, auf eine Art und Weise löst, die du nicht verstehst.

    (Siehe auch: Zauberer, Magier)

  • Hi ToVo,

    meine Erfahrung ist, dass niemand auf Verstöße reagiert, solange keine offizielle Stelle dies bemängelt.

    Habe noch keinen getroffen, der sich allein aufgrund einer möglichen Strafe eines besseren belehrt, alles umkrempelt und dann alles super läuft.

    Vielleicht kannst du die Nutzer der Geräte "aufwiegeln" und dadurch was erreichen. Schließlich haben sie ggf. den Schaden bei einem Ereignis und könnten ggf. auch in Haftung gezogen werden.

    Alternativ den Fuhrpark nach und nach bei der Sichtprüfung deutlich kennzeichnen und gegen Inbetriebnahme sichern.

    Ich habe mir schon überlegt mal T-Shirt zu besorgen auf dem steht " Zeuge der Anklage" und damit in Besprechungen zu gehen. Ich glaub das mach mal :saint:

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hallo ToVo,

    Ich hatte einen Unfall, bei dem ein Mitarbeiter zur Hälfte von seiner Straßenwalze überfahren wurde. Bei der Unfalluntersuchung stellte sich heraus, dass die Federn unter dem Sitz gebrochen waren und dadurch der Sicherungsmechanismus nicht mehr funktionierte. Ohne gültige UVV wäre auf den Vorgesetzten vermutlich einiges zugekommen. Seitdem läuft es auch in diesem Unternehmen mit der UVV, und ich argumentiere auch in anderen Unternehmen mit diesem Beispiel.

    Ich habe mir schon überlegt mal T-Shirt zu besorgen auf dem steht " Zeuge der Anklage" und damit in Besprechungen zu gehen. Ich glaub das mach mal :saint:

    Super Idee 😎

  • Die Idee gefällt mir, ich bin für eine Sammelbestellung.:Lach:

    Zum Thema: Ich fürchte da kommt man nur mit Aufklärung und vorlesen des Bußgeldkatalogs weiter. Ohne Einsicht...... keine Chance.

    Das ist bei uns immer eins der schwierigeren Themen was die Bereitschaft der GF´s angeht.

    Wer meint, ist zu faul zum Wissen.

    beste Grüße

    Andreas

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  • Ich habe mir schon überlegt mal T-Shirt zu besorgen auf dem steht " Zeuge der Anklage" und damit in Besprechungen zu gehen. Ich glaub das mach mal :saint:

    Könnte man auch im Set anbieten mit "Darwin Awards - Jury".
    Das hatte ich mir für unsere Baustellen schon mal überlegt.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!" - Günther Jerschke für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft

    "Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach spielen, bis die es verstanden hätten." - Sprengteufelin

    "It's better to look at it than for it." - "Haben ist besser als brauchen."