Wenn ich also von den 128 verbleibenden Wochenstunden 40 in einen Nebenjob stecken möchte, dann kann ich das grundsätzlich tun.
Das geht nur, wenn man den Nebenjob als Selbstständiger durchführt. Im Angestelltenverhältnis ist man da schnell bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.
Ich würde mir als Selbstständiger trotzdem überlegen, ob ich mir das antun muss, oder ob mir da meine Freizeit nicht wertvoller ist. Bei nur wenigen Stunden pro Woche, werden die zu berechnenden Fixkosten einfach zu hoch, dass sich das sinnvoll rechnet, außer man geht auf Risiko und verzichtet auf einige Versicherungen.
