Hallo zusammen,
jetzt ist sie raus: die neue ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien.
Dazu kommen noch zwei ASTA-Empfehlungen zu Hitze und Kälte.
Es bleibt spannend!
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
jetzt ist sie raus: die neue ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien.
Dazu kommen noch zwei ASTA-Empfehlungen zu Hitze und Kälte.
Es bleibt spannend!
noch ganz warm vom DruckDer Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Danke
war ein Kaltdruckverfahren ![]()
Moin,
stelle mir diese ASR lustig bei der Feuerwehr vor...
."Starkregen: OK Leute alle ins Auto und Regen abwarten" und zum Verunfallten, "Sorry, leider dürfen wir nicht gegen die ASR A 5.1 verstossen."![]()
Moin,
stelle mir diese ASR lustig bei der Feuerwehr vor...."Starkregen: OK Leute alle ins Auto und Regen abwarten" und zum Verunfallten, "Sorry, leider dürfen wir nicht gegen die ASR A 5.1 verstossen."
Feuerwehreinsätze sind nicht vom Geltungsbereich der ASR A5.1 erfasst, da es sich dabei nicht um Arbeitsstätten im Sinne der ArbStättV handelt, sondern um hoheitliche Gefahrenabwehr. Zutreffender: Feuerwehr-Dienstanweisungen + DGUV Vorschrift 49
Anders sieht es aber bei Arbeiten am/im Kanalwesen aus. Der Kanalschacht bildet einen Arbeitsplatz im Freien für den Kolonnendienst der Stadtwerke. Auch im Gefahrenfall, oder handelt es sich hierbei auch um hoheitliche Gefahrenabwehr?
Feuerwehreinsätze sind nicht vom Geltungsbereich der ASR A5.1 erfasst, da es sich dabei nicht um Arbeitsstätten im Sinne der ArbStättV handelt, sondern um hoheitliche Gefahrenabwehr. Zutreffender: Feuerwehr-Dienstanweisungen + DGUV Vorschrift 49
Anders sieht es aber bei Arbeiten am/im Kanalwesen aus. Der Kanalschacht bildet einen Arbeitsplatz im Freien für den Kolonnendienst der Stadtwerke. Auch im Gefahrenfall, oder handelt es sich hierbei auch um hoheitliche Gefahrenabwehr?
Das war ein Witzle
....
Kanalwesen ist aber wirklich nicht ohne.
Hier gab es vor4 Jahren bei Starkregen einen schweren Unfall, wo Arbeiter aus dem Tunnel in de Neckar gespült worden.
Die Verunfallten im Neckar hatte Glück, da während dessen eine Feuerwehrübung stattgefunden hatte und somit die Männer eingesammelt werden konnten.
Gewittes waren angesagt aber wohl nicht von den Arbeitern beachtet.
Das war ein Witzle
....
Kanalwesen ist aber wirklich nicht ohne.
Hier gab es vor4 Jahren bei Starkregen einen schweren Unfall, wo Arbeiter aus dem Tunnel in de Neckar gespült worden.
Die Verunfallten im Neckar hatte Glück, da während dessen eine Feuerwehrübung stattgefunden hatte und somit die Männer eingesammelt werden konnten.
Gewittes waren angesagt aber wphl nicht von den Arbeitern beachtet.
Gut, dass dann kein Gitter den unteren Ausgang blockiert hat...
Kanalwesen ist aber wirklich nicht ohne.
Hier gab es vor4 Jahren bei Starkregen einen schweren Unfall, wo Arbeiter aus dem Tunnel in de Neckar gespült worden.
Die Verunfallten im Neckar hatte Glück, da während dessen eine Feuerwehrübung stattgefunden hatte und somit die Männer eingesammelt werden konnten.
Gewittes waren angesagt aber wphl nicht von den Arbeitern beachtet.
Das war das redensartliche "Glück im Unglück", dass die Feuerwehr zeitgleich im gleichen Bereich des Neckars geübt hat.
Das war ein Witzle
....
puhh.. und ich dachte du hast die Seiten gewechselt.
Servus,
ich hätte eine Frage dazu. Die Definition für die Arbeitsplätze im Freien sind Arbeitsplätze innerhalb von Arbeitsstätten, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Wie sieht es mit Arbeitsplätzen auf Waldwegen oder in den Bergen aus? Rein praktisch habe ich dort ja die selben Gefährdungen/Belastungen auch wenn ich die A5.1 dort nicht angewendet werden kann. Meines Wissens gibt es hier keine passende ASR. Ich würde des jetzt als Arbeitsgrundlage trotzdem anwenden.
Wie sieht ihr das ? Danke schon mal für Euer Feedback.
Gruß aus München
Hi,
heute gab es eine BAuA-Fortbildung u.a. zur neuen ASR A5.1. Aussage Dr. Bux: aus formalrechtlichen Gründen beschränkt sich der Anwendungsbereich der ASR auf den der ArbStättV. Aber es macht natürlich mehr als Sinn, diesen aktuellen Stand der Erkenntnis für die Gefährdungsbeurteilung für alle entsprechenden Arbeitsplätze zu verwenden.
schöne Grüße