Neue ASR A5.1 ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien

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  • Hallo zusammen,

    jetzt ist sie raus: die neue ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien.

    BAuA - Regelwerk - ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Dazu kommen noch zwei ASTA-Empfehlungen zu Hitze und Kälte.

    Es bleibt spannend!

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    noch ganz warm vom Druck |?Danke

    war ein Kaltdruckverfahren :44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    "Computer sagt nein!" (Little Britain)
    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    stelle mir diese ASR lustig bei der Feuerwehr vor...*IroAN*."Starkregen: OK Leute alle ins Auto und Regen abwarten" und zum Verunfallten, "Sorry, leider dürfen wir nicht gegen die ASR A 5.1 verstossen."*IroAus*

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (1. September 2025 um 08:27)

  • Moin,

    stelle mir diese ASR lustig bei der Feuerwehr vor...."Starkregen: OK Leute alle ins Auto und Regen abwarten" und zum Verunfallten, "Sorry, leider dürfen wir nicht gegen die ASR A 5.1 verstossen."

    Feuerwehreinsätze sind nicht vom Geltungsbereich der ASR A5.1 erfasst, da es sich dabei nicht um Arbeitsstätten im Sinne der ArbStättV handelt, sondern um hoheitliche Gefahrenabwehr. Zutreffender: Feuerwehr-Dienstanweisungen + DGUV Vorschrift 49

    Anders sieht es aber bei Arbeiten am/im Kanalwesen aus. Der Kanalschacht bildet einen Arbeitsplatz im Freien für den Kolonnendienst der Stadtwerke. Auch im Gefahrenfall, oder handelt es sich hierbei auch um hoheitliche Gefahrenabwehr?

    Einmal editiert, zuletzt von lamaohnehut (29. August 2025 um 10:45)

  • Feuerwehreinsätze sind nicht vom Geltungsbereich der ASR A5.1 erfasst, da es sich dabei nicht um Arbeitsstätten im Sinne der ArbStättV handelt, sondern um hoheitliche Gefahrenabwehr. Zutreffender: Feuerwehr-Dienstanweisungen + DGUV Vorschrift 49

    Anders sieht es aber bei Arbeiten am/im Kanalwesen aus. Der Kanalschacht bildet einen Arbeitsplatz im Freien für den Kolonnendienst der Stadtwerke. Auch im Gefahrenfall, oder handelt es sich hierbei auch um hoheitliche Gefahrenabwehr?

    Das war ein Witzle ;)....

    Kanalwesen ist aber wirklich nicht ohne.

    Hier gab es vor4 Jahren bei Starkregen einen schweren Unfall, wo Arbeiter aus dem Tunnel in de Neckar gespült worden.

    Die Verunfallten im Neckar hatte Glück, da während dessen eine Feuerwehrübung stattgefunden hatte und somit die Männer eingesammelt werden konnten.

    Gewittes waren angesagt aber wohl nicht von den Arbeitern beachtet.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (29. August 2025 um 13:11)

  • Das war ein Witzle ;)....

    Kanalwesen ist aber wirklich nicht ohne.

    Hier gab es vor4 Jahren bei Starkregen einen schweren Unfall, wo Arbeiter aus dem Tunnel in de Neckar gespült worden.

    Die Verunfallten im Neckar hatte Glück, da während dessen eine Feuerwehrübung stattgefunden hatte und somit die Männer eingesammelt werden konnten.

    Gewittes waren angesagt aber wphl nicht von den Arbeitern beachtet.

    Gut, dass dann kein Gitter den unteren Ausgang blockiert hat...

  • Kanalwesen ist aber wirklich nicht ohne.

    Hier gab es vor4 Jahren bei Starkregen einen schweren Unfall, wo Arbeiter aus dem Tunnel in de Neckar gespült worden.

    Die Verunfallten im Neckar hatte Glück, da während dessen eine Feuerwehrübung stattgefunden hatte und somit die Männer eingesammelt werden konnten.

    Gewittes waren angesagt aber wphl nicht von den Arbeitern beachtet.

    Das war das redensartliche "Glück im Unglück", dass die Feuerwehr zeitgleich im gleichen Bereich des Neckars geübt hat.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Servus,

    ich hätte eine Frage dazu. Die Definition für die Arbeitsplätze im Freien sind Arbeitsplätze innerhalb von Arbeitsstätten, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Wie sieht es mit Arbeitsplätzen auf Waldwegen oder in den Bergen aus? Rein praktisch habe ich dort ja die selben Gefährdungen/Belastungen auch wenn ich die A5.1 dort nicht angewendet werden kann. Meines Wissens gibt es hier keine passende ASR. Ich würde des jetzt als Arbeitsgrundlage trotzdem anwenden.

    Wie sieht ihr das ? Danke schon mal für Euer Feedback.

    Gruß aus München

  • Hi,

    heute gab es eine BAuA-Fortbildung u.a. zur neuen ASR A5.1. Aussage Dr. Bux: aus formalrechtlichen Gründen beschränkt sich der Anwendungsbereich der ASR auf den der ArbStättV. Aber es macht natürlich mehr als Sinn, diesen aktuellen Stand der Erkenntnis für die Gefährdungsbeurteilung für alle entsprechenden Arbeitsplätze zu verwenden.

    schöne Grüße