Absturzsicherung Laderampenkante

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  • Hallo Zusammen,

    wir haben diverse Laderampen in unserem Betrieb, die jedoch teilweise geöffnet werden, wenn kein LKW gerade beladen wird. Beispielsweise um durchzulüften an heißeren Tagen.
    Nun kam bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung die Frage auf, wie wir denn sicherstellen, dass kein Staplerfahrer oder Mitarbeiter in dieser Zeit an die Rampenkante heranfährt/läuft und im schlimmsten Fall stürzt.


    Habt ihr in eurem Betrieb diese Problematik auch und Lösungsansätze? Ein festes Geländer macht kein Sinn, da hier ja immer wieder be- und entladen wird. Es geht praktisch nur um die "nicht-Routine" Fälle. Bisher haben wir einen mobilen Pfeiler mit einem Absperrband das gespannt wird.


    Danke euch und Liebe Grüße

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  • Hallo VKraft.
    Das mit dem mobilen Pfeiler ist erstmal nicht verkehrt, sofern er nicht direkt an der Absturzkante aufgestellt wird, denn dort wäre er witzlos. Beim auftreffen auf das Hindernis, liegt man auch quasi schon unten. Wenn der Bereich aber so 2 m vor der Kante absperrbar ist, ist das schon mal eine Maßnahme, dazu noch die Kollegen Anlassbezogen unterweisen und kontrollieren ob die Maßnahme eingehalten wird.

    Aus Technischer Sicht könnten sich diese Maßnahmen beispielsweise gut eignen.

    Steckgeländer, Lichtschranke 2m vor der Absturzkante(Warnsignal in Form von Leute oder Piepton). Kosten aber auch etwas.

    „Echte Dummheit schlägt jedes Mal künstliche Intelligenz.“ – Terry Pratchett

  • Hallo, wir haben hierfür auch keine clevere technische Lösung gefunden. Wir machen dies auch mit einem Absperrband das ziemlich weit Vorne an der Laderampe steht. Hier könnte als Argumentation auch folgendes hergenommen werde (bezieht sich zwar auf Be- und Entladestellen:

    DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" | DGUV Publikationen

    4.3.4.4 Be- und Entladestellen
    Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare
    Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen
    öff nen lassen und müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öff nen versehen
    sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung
    durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist.


    Dieses haben auch bei einigen gemeinsamen Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehördern der Länder nicht zu Beanstandungen geführt.

  • DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" | DGUV Publikationen

    4.3.4.4 Be- und Entladestellen
    (...)
    sein. An eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen darf eine Absturzsicherung
    durch Ketten erfolgen, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m aufweist.

    Das gilt nicht mehr. In der neuen Version von November 2023 ist das rausgeflogen. Ich hatte deswegen auch schon Diskussionen bei Kunden im Rahmen von BG-Begehungen.

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  • ja da hat sich letztes Jahr was geändert.

    Eine Kette im Abstand von 0,8m zur Absturzkante bietet nach aktuellen Erkenntnissen kein Schutz vor Absturz.

    Aber verboten ist eine Kette nicht, diese Maßnahme muss in der GB (TOP-Prinzip) behandelt werden. Und die BG muss bei der Begehung überzeugt werden. z.B. Vorschlag von field - 2 Meter bietet schon mehr Sicherheit. Diese "muss" aber auch verwendet werden.

    Empfehlung wenn zur Seite Platz ist: Mach einfach ein man. Schiebegitter davor. Das ist innerhalb von Sekunden zur Seite verschoben.

  • Aber verboten ist eine Kette nicht, diese Maßnahme muss in der GB (TOP-Prinzip) behandelt werden. Und die BG muss bei der Begehung überzeugt werden. z.B. Vorschlag von field - 2 Meter bietet schon mehr Sicherheit. Diese "muss" aber auch verwendet werden.

    Die Diskussion hatte ich entsprechend geführt. Hat nicht genutzt. Forderung war ganz klar nach Schiebe- oder Klappgeländer.

  • Die Diskussion hatte ich entsprechend geführt. Hat nicht genutzt. Forderung war ganz klar nach Schiebe- oder Klappgeländer.

    Das ist schade, aber zeigt auch den Wandel:

    Früher:
    Die BG-Schriften wurden in Blut geschrieben und enthielten konkrete Maßnahmenbeispiele.
    - Diese wurden umgesetzt, in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und galten damit als ausreichend.

    Heute:
    Die BG-Schriften geben nur noch eine Richtung vor: „So sollte die Maßnahme oder eine vergleichbar sichere sein“.
    - Eine Gefährdungsbeurteilung ist zwingend notwendig. Selbst wenn eine Maßnahme beurteilt und umgesetzt wurde, kann die BG sie im Nachgang als unzureichend bewerten.


    Bestes Beispiel: In der überarbeiteten DGUV Information 208-061 wird die Maßnahme „Kette /0,8m“ nicht mehr aufgeführt.

    Daher wäre es für den Unternehmer / uns klarer, wenn dort eindeutig formuliert würde:
    Änderung 2024: „Eine Absicherung mittels Kette ist nicht mehr zulässig.“

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  • Guten Morgen,

    wir haben an einer Laderampe zwei Flügeltüren (Tore wie bei einer PKW Einfahrt) installiert. Die können auf und zu geklappt werden.

    Grüße

    Zweiflügeliges Tor


    Wichtig ist halt, dass die Tore in Richtung des Bedieners aufgehen. Er darf nicht selber ohne das Tor zwischen sich und der Absturzkante an selbige herantreten können.

    Es muss aus diesem Grund auch sichergestellt werden, dass die einzelnen Torflügel nicht über die Absturzkante hinausschwingen können. Quasi ein Festanschlag. Dieser kann ggf. aber wieder als Stolperkante dienen, was dann neue Gefährdung erzeugt.

  • Hier mal ein Foto mit geöffneter Absturzsicherung:

    Das Gitter geht nach innen auf. Die seitlichen Ränder sind heute zusätzlich auch gesichert.

    Das Geländer wurde nochmal 2 Metern nach unten versetzt. Somit ist nach dem Gitter noch Platz bis zur Absturzkante.

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  • Das gilt nicht mehr. In der neuen Version von November 2023 ist das rausgeflogen. Ich hatte deswegen auch schon Diskussionen bei Kunden im Rahmen von BG-Begehungen.

    Danke für den Hinweis.. Da sieht man mal wie lange ich mich nicht mehr mit dieser DGUV Information beschäftigt habe.

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  • Einfach und wirksam sind hier Steckgeländer in der Toröffnung. Die Halter lassen sich i.d.R. problemlos links und rechts an der Wand befestigen. Geländer einhängen, Tor aufmachen, und schon ist die Absturzkante gesichert. Weitere Vorteile: Es steht nichts im Weg herum und die Absturzsicherung lässt sich nicht mal eben schnell entfernen bzw. "auf die Seite stellen" (z.B. im Vergleich zu mobilen Haltern mit Kette oder Absperrband in 2 m Entfernung zum Tor).

    Die Variante geht je nach Torbeschaffenheit evtl. auch als Klappgeländer an der Wand, das dann einfach bei Bedarf ausgeklappt wird.