Versicherungsschutz im Homeoffice - Arbeiten auf Terrasse/Balkon

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  • Tja und wenn ich jetzt sage ich war auf dem Weg zur Toilette?

    wenn diese im Garten ist :Lach: ist doch alles in Ordnung

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    "Computer sagt nein!" (Little Britain)

    Eine schlechte SiFa ist immer noch ein guter Betriebsarzt (Mick)
    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Es wird immer kleinteiliger.

    Gehst Du zur Haustür, um ein Paket des Arbeitgebers abzuholen => versichert. Stellst Du auf dem Weg zur Haustür, um ein Paket des Arbeitgebers abzuholen, die Kaffeetasse in der Küche neben der Haustür ab und knickst um => nicht versichert?:28:

    Wer kann, merkt sich, was versichert ist und sagt im Zweifelsfall entsprechend aus. Aber so ist das nun mal, wenn Regeln an ihre Grenzen stoßen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar (7. August 2025 um 20:56)

  • ... wir sind keine Rechtsanwälte und sollten daher seeeehr vorsichtig sein mit Einschätzungen, ob ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft wird.

    Ich sage, dass in diesen und jenen Fällen so oder so geurteilt wurde, aber letztlich erst die BG und dann ggf. ein Gericht entscheidet und "Auf hoher See und vor Gericht ..."

    Allerdings kann man mit solchem Wissen eine Unfallmeldung richtungsorientiert schreiben.

    ------------------------------------
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)

  • Allerdings kann man mit solchem Wissen eine Unfallmeldung richtungsorientiert schreiben.

    Ich poste dieses ja auch nur als Orientierung. Ich entscheide nie. Dafür gibt es die BG.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    "Computer sagt nein!" (Little Britain)

    Eine schlechte SiFa ist immer noch ein guter Betriebsarzt (Mick)
    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    recht haben und recht bekommen, waren schon immer zwei verschiedene Stiefel.

    Ich für meine Person, versuche die Unfallmeldung so knapp wie möglich zu halten und nur mit den geforderten Fakten.

    Fehlende Daten werden, wenn benötigt schon automatisch eingefordert. Versucht bitte nicht, von Euch aus, eine "passende" Unfallmeldung zu kreieren. Wo möglich noch mit KI.

    Wer fehler macht ..........

  • Ich musste aber schon notfallmässig im HO auf den Balkon weil die Fauna meine kleinen Grünlinge ( Pflanzen ) attackierten.

    Ohne die Verjagen von Vogel und Co wäre ich so psychisch belastet gewesen, dass ich schlechter gearbeitet hätte.

    ( aber das kann frau wohl keinem Richter erklären der nur vertrocknete Petunien hat)

    Schu-huu-le

    sagt die Eule01

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Ohne die Verjagen von Vogel und Co wäre ich so psychisch belastet gewesen, dass ich schlechter gearbeitet hätte.

    Da sieht man mal wieder, dass Sichtverbindung nach Außen auch Nachteile hat, wer hat denn das in die Regelungen aufgenommen, wenn es zu solchen Belastungen führt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

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  • Da sieht man mal wieder, dass Sichtverbindung nach Außen auch Nachteile hat, wer hat denn das in die Regelungen aufgenommen, wenn es zu solchen Belastungen führt?


    eben....auf dem Bürobalkon musste ich auch cshon Luftrattinnen vertreiben , die sich da häuslich einrichten wollten...und das mitte im dienstlichen Telefonat !

    Schu-huu-le

    sagt die Eule01

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hallo, man darf das nicht ganz so eng sehen. Eine Entscheidung ob Arbeitsunfall oder nicht fällen die Unfallkassen mit ihren Rechtsabteilungen. Dagegen kann auch Einspruch erhoben werden, wo es dann zu Anhörungen kommen muss. Gründe, warum es zur Verlegung von Arbeitsplätzen kommen kann gibt es viele. Sonne/UV-Strahlung- ich muss unter eine Überdachung arbeiten gehen, gleiches bei Regen, Hitze im Gebäude- an die frische Luft arbeiten gehen, sitzende Tätigkeiten- öfters mal aufstehen und sich bewegen, Treppen nutzen statt Aufzug, wie zB. im HO. Wenn Bewegung gefordert wird und an gesunde Arbeitsumgebung gedacht werden soll, kanns nicht hinterher bestraft werden. Aber natürlich, wenns Geld kostet, wird oft anders als logisch entschieden, vor allem bei Versicherungen. Viele Grüße Ry

  • Dagegen kann auch Einspruch erhoben werden, wo es dann zu Anhörungen kommen muss.

    Du kannst keinen Einspruch einlegen, da es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt, du legst formal- und fachgerecht Widerspruch (Frist 1 Monat!) gegen den ergangenen Bescheid ein.

    Der Widerspruch wird dann vom Unfallversicherungsträger intern(!) geprüft, zusätzliche Anhörungen kann es in einigen Fällen geben, sind aber nicht die Regel und vor allem kein Muss. (Entscheidung nach Aktenlage)

    Nach der Prüfung ergeht ein Widerspruchsbescheid. Wird dem Widerspruch darin nicht abgeholfen, kannst du gegen den Bescheid binnen 1 Monat vor dem zuständigen Sozialgericht klagen.

    Wird dem Widerspruch auch hier nicht abgeholfen, hast du 1 Monat Zeit, Klage beim Landessozialgericht einzulegen.

    Bis hier kannst du noch ohne Anwalt agieren, ist aber nicht zu empfehlen.

    Danach kannst du - bei unter vom Landessozialgericht festgelegten Bedingungen - Klage beim Bundessozialgericht über einen Anwalt deiner Wahl einlegen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)