Moin
habt Ihr auch die Erfahrung, dass bei Begehungen zu viele Teilnehmer mitkommen?
In einem interessanten Bereich bestand der Tross teilweise aus bis zu 15 Personen!
Mehrere Personen, auch welche die nach §6 ASiG nicht für Begehungen vorgesehen sind, haben Ihre Praktikanten oder neuen Kollegen ungefragt mitgenommen.
(Ein neu gegründeter Bereich durfte zum Kennenlernen des Arbeitsschutzes anfangs einmal mitkommen, fühlt sich aber seit dem als berechtigter Teilnehmer
).
Natürlich verlief sich der Tross in viele kleine Gruppen mit Einzelgesprächen, es entstanden Zeitverzögerungen und in den begangenen Orten waren irritiere Blicke
, bei den dort tätigen Personen.
Nun habe ich den einladenden Bereich gebeten, einen Satz in der Einladung zu ergänzen, um die Anzahl auf die notwendigen Personen (entsprechend ASiG § 6) zu reduzieren.
Mal sehen, wie das ankommt.
Ich komme mir halt etwas brachialisch
vor, wenn ich die „überflüssigen“ Personen zurück ins Büro schicke…daher wollte ich klare „neuen Spielregeln“ formulieren, da ich in diesem Fall keine andere Lösung mehr sah.
- Wie handhabt ihr es, wenn die Anzahl der Teilnehmer zu groß wird?
- Oder habt ihr eher das Problem, dass zu wenige TN zur Begehung kommen?
Ohne (Haupt)verantwortlichen des Bereiches macht es meiner Meinung nach auch keinen Sinn, eine Begehung durchzuführen.