Hitze auf der Baustelle

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  • Mooin Leute :)


    Es wird heißer und die Arbeiten auf meinen Baustellen gehen ungehindert weiter.

    Da die BG Bau ja mittlerweile den Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt hat, sagt sie, man solle sich vor direkter Sonneneinstrahlung schützen, z.B. langärmelig rumlaufen. So ganz zuende gedacht ist dieser Gedanke aber nicht. Denn es funktioniert bei 35° C und mehr einfach nicht. Auch Atmungsaktive Gewebe sind kein wirklicher Schutz.

    meine Empfehlung ist immer: Viel trinken (gerne auch mit Brausetabletten "Multi Mineral"), schattige Plätze schaffen, in denen man kurze Pausen einlegen kann und wenn möglich, die Arbeiten in Abend oder Morgenstunden verlegen. Letzteres geht aber zu 90% nicht. Meistens aus Anwohnertechnischen Gründen.

    Habt ihr durchführbare Ideen, was man noch tun kann?

    Ja, ich bin im Arbeitschutz tätig.

    Nein, ich schütze Dich nicht vor Arbeit!  :saint: :saint: :saint:

  • Je nach Baustelle könnte man über eine Überdachung, ein Sonnensegel oder sogar Einhausung nachdenken, die dann gekühlt werden könnte.

    In unserem Schwesterwerk werden gerade Kühlwesten getestet (war hier auch irgendwo ein Thema...).

    Sonnenschutzcremes solltet ihr auch ausgeben und aufklären, wie die anzuwenden sind (leider kein Scherz: viele wissen nicht mal, was die LSF bedeuten)

    "Arbeitsschutz lebt nicht von Gesetzen, Normen und Vorgaben alleine - sondern von Menschen, die diesen ernst nehmen." Carsten Magiera

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

    "...wenn Führungskräfte diesbezüglich auf ihre Eignung untersucht werden würden, dann würden ganze Hierarchieebenen wegfallen..." MichaelD

  • Die Subvention der BG Bau für Sonneschutzkleidung kennst Du ?

    (Der AG muss aber wohl erst das Geld vorschießen).

    Es gibt auch extra Nackenschutz, der mit dem Helm getragen werden kann (Auch als Kühlversion vom Marktführer.)

    Und nicht Sonnenbrille vergessen....Spätfolge: grauer Star wird erst Jahre/Jahrzehnte später bemerkt

    Der Film zur Unterweisung wäre evtl auch was, einfach erklärt.

    Schu-huu-le

    sagt die Eule01

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • So ganz zuende gedacht ist dieser Gedanke aber nicht. Denn es funktioniert bei 35° C und mehr einfach nicht.

    Ich denke, einerseits würden Dir hier einige Branchen widersprechen.
    Andererseits ist das auch nicht die Rundum-Sorglos-Lösung, sondern nur ein Teil der Maßnahmen.

    Ansonsten hängt das auch stark von den ausgeführten Tätigkeiten und der Arbeitsumgebung ab.

    Für meine Begehungen habe ich ein UV-Shirt von Strauß. Im Vergleich zu einem Baumwollshirt ist das schon mal ein Unterschied wie Tag und Nacht. Ansonsten kann ich Begehungen auch in passende Tageszeiten schieben.

    Für die Eisenflechter oder Schaler taugen die auch, kombiniert mit weißen Bauhelmen und Nackenschutz. Da die der Sonne aber kaum entgehen können, brauchen sie auch zusätzlich Getränke, Entwärmungspausen.
    Da kommt dann die Baustelleneinrichtung ins Spiel: Wenn die Leute vernünftige Aufenthaltscontainer haben, ihre Arbeitskleidung reglämßig wechseln und trocknen können, und sich auch mal in den Schatten legen können, kommen die mit dem Wetter schon klar.
    Kombiniert man das mit zusätzlichen Maschinen oder Hilfsmitteln, die die körperlichen Aspekte der Arbeit mildern, wird ein Schuh draus.

    Je nach Baustelle könnte man über eine Überdachung, ein Sonnensegel oder sogar Einhausung nachdenken, die dann gekühlt werden könnte.

    Das sind mögliche Maßnahmen, die schon viel Erleichterung bringen.
    Bei unseren Elektrikern wird das auch gemacht, sofern z. B. die Sonnensegel so gesichert werden können, daß sie nicht beim nächsten Windstoß in die Freileitung fliegen.

    Muffengruben kann man durchaus mit einem Zelt überdachen und den Leuten einen Kasten Wasser dazustellen.

    Und Arbeit auf der Leiter ist durchaus körperlich anstrengend. Manchmal lohnt sich schon deswegen ein Gerüst.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!" - Günther Jerschke für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft

    "Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach spielen, bis die es verstanden hätten." - Sprengteufelin

    "It's better to look at it than for it." - "Haben ist besser als brauchen."

  • Die BG hat Aktionspläne für Baustellen drin und draußen, da stehen sehr viele mögliche Maßnahmen drauf. Hier der Link für outdoor:

    Medium
    Medium
    www.bgbau.de

    Und kennst Du die UV-Schutzpakete der BG Bau? Sind immer sinnige Sachen drin inklusive Sonnencreme.

    Unabhängig davon - als es jetzt so extrem heiß war, haben wir soweit möglich etwas früher angefangen und mittags die Leute nach Hause geschickt, grade auf den Baustelle, wo es mit technischen Maßnahmen eher schwierig ist.

  • Unsere Baustellen sind im Gleisbereich. Da lässt sich mit Verschattung leider nichts machen und durch die zeitlichen Vorgaben vom Auftraggeber ist es auch selten möglich die Arbeiten zu verschieben. Bei der BG Bau sind wir auch nicht, so dass wir da keine Vorteile mitnehmen können...


    Unsere bisherigen Maßnahmen:

    - Nackenschutz für den (weißen) Helm steht zur Verfügung, wird aber kaum abgerufen.

    - Sonnenschutzcreme steht zur Verfügung. Mein Eindruck ist, dass die Nutzung durch die Kollegen noch ausbaufähig ist.

    - Kühlbandanas können bestellt werden.

    - Jährliche Unterweisung zu Hitze und UV-Strahlung

    - Prinzipiell sind es die Kollegen gewohnt auch schon mal in Nachtschichten zu arbeiten. Wenn der Auftraggeber mitspielt, könnte man also auch Schichten in die Nacht verlegen, um der Hitze auszuweichen. Aber dass der AG da mitspielt und die Kollegen das auch selbst so wollen, kommt eher selten vor.

    - Schutzbrillen mit UV-Schutz und Tönung können bestellt werden. Bzw. bei den bestellbaren Schutzbrillen mit Korrektur kann auch eine automatische Tönung mitbestellt werden.

    - Wasser kann auf Firmenkosten geholt werden.

    - "Passive" Kühlboxen werden seit diesem Jahr angeboten, um die Getränke nicht zu warm werden zu lassen. Feedback von den Baustellen steht noch aus.

    - Langärmelige UV-Schutz- und Warnkleidung ist vorhanden (Hose) bzw. gerade im Test (Longsleeve). Kurze Hosen werden nicht mehr ausgegeben. Laut einem Freund aus Australien ist lange (Warn)Kleidung dort auf Baustellen übrigens schon seit langem Pflicht. Also machbar ist das.

    - Kühlwesten sollen jetzt auch getestet werden. Da die Kollegen aber so schon viel Zeug mit sich schleppen müssen, bin ich persönlich skeptisch, ob das großen Anklang finden wird.

  • - Nackenschutz für den (weißen) Helm steht zur Verfügung, wird aber kaum abgerufen.

    - Sonnenschutzcreme steht zur Verfügung. Mein Eindruck ist, dass die Nutzung durch die Kollegen noch ausbaufähig ist.

    - Kühlbandanas können bestellt werden.

    Was ist denn das für ein Wunschkonzert bei euch?

    "Liebe BG, wir haben ja Schnittschutzhandschuhe aber die Mitarbeiter wollen die einfach nicht tragen. Da können wir ja nichts machen" Die BG möcht ich sehen, die das akzeptiert...


    PSA wird angeordnet und wer sich nicht dran hält bekommt eine Abmahnung und fertig. Die Beantrage und Vergebe ich als SiFa auch gerne persönlich. Alleine für den Flurfunk "Man, die hat mir doch glatt eine Abmahnung gegeben!"

    "Arbeitsschutz lebt nicht von Gesetzen, Normen und Vorgaben alleine - sondern von Menschen, die diesen ernst nehmen." Carsten Magiera

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

    "...wenn Führungskräfte diesbezüglich auf ihre Eignung untersucht werden würden, dann würden ganze Hierarchieebenen wegfallen..." MichaelD

  • Unsere bisherigen Maßnahmen:

    Das ist schon mal ein ordentliches Paket.

    Fehlt aber ein bißchen an der Führung, wie es scheint.

    Die BG möcht ich sehen, die das akzeptiert...

    Ich glaube, die erwähnen dann was von Direktionsrecht, AOK-Prinzip und ob man als Führungskraft vielleicht doch mal Hilfe von außen bräuchte.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!" - Günther Jerschke für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft

    "Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach spielen, bis die es verstanden hätten." - Sprengteufelin

    "It's better to look at it than for it." - "Haben ist besser als brauchen."

  • Ich glaube, die erwähnen dann was von Direktionsrecht, AOK-Prinzip und ob man als Führungskraft vielleicht doch mal Hilfe von außen bräuchte.

    Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach (Bing-Video) spielen, bis die es verstanden hätten

    "Arbeitsschutz lebt nicht von Gesetzen, Normen und Vorgaben alleine - sondern von Menschen, die diesen ernst nehmen." Carsten Magiera

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

    "...wenn Führungskräfte diesbezüglich auf ihre Eignung untersucht werden würden, dann würden ganze Hierarchieebenen wegfallen..." MichaelD

  • Hm, bei uns ist es aber ähnlich mit der Durchsetzung. Geahndet in irgendeiner Form wird da nix, Standpunkt "PSA tragen steht in der Betriebsanweisung, und wenn der Mitarbeiter sich nicht dran hält, ist das sein Thema".

  • "PSA tragen steht in der Betriebsanweisung, und wenn der Mitarbeiter sich nicht dran hält, ist das sein Thema".

    Setzen 6; dann sollte sich die Führungskraft schon mal warm anziehen, wenn was passiert.
    Wenn die dazu auch noch beratungsresistent sind, dann schau, dass du wenigstens alles gut dokumentiert hast, damit du nicht auch noch mit in den Strudel gezogen wirst.
    Frag mal Mike144 der hat da auch so einen speziellen Fall...

    "Arbeitsschutz lebt nicht von Gesetzen, Normen und Vorgaben alleine - sondern von Menschen, die diesen ernst nehmen." Carsten Magiera

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

    "...wenn Führungskräfte diesbezüglich auf ihre Eignung untersucht werden würden, dann würden ganze Hierarchieebenen wegfallen..." MichaelD

  • Ja, die Führungskräfte würden tatsächlich hier und da anders, aber letztendlich entscheidet die Geschäftsführung, und die blockiert. Wollte das schon mal als eigenes Thema aufmachen, ob und wie Führungskräfte (und ich) sich da absichern können...

  • Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach (Bing-Video) spielen, bis die es verstanden hätten

    Und das werde ich jetzt in meine Sifa-Mails mit aufnehmen. ;)

    Und im ASA zitieren.

    Danke!!

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!" - Günther Jerschke für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft

    "Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach spielen, bis die es verstanden hätten." - Sprengteufelin

    "It's better to look at it than for it." - "Haben ist besser als brauchen."

  • Wenn die dazu auch noch beratungsresistent sind, dann schau, dass du wenigstens alles gut dokumentiert hast, damit du nicht auch noch mit in den Strudel gezogen wirst.

    Die BG BAU (genauer: Die AP, die unser SiGeKo-Seminar durchgeführt hat) sagt ausdrücklich, daß nach mehrmaliger Ermahnung durchaus erwartet werden kann, daß SiGeKo und Sifa in Richtung Gewerbeaufsicht und/oder BG eskalieren, um Schlimmeres zu verhindern.

    Generell empfiehlt sich, auch Betriebsrat und Betriebsarzt in die Pflicht zu nehmen.
    Alles mit Dokumentation und externem Backup.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!" - Günther Jerschke für den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft

    "Wenn man es dürfte, müsste man den §13 ArbSchG in eine Holzplatte prägen und mit den Führungskräften so lange Zwergenschach spielen, bis die es verstanden hätten." - Sprengteufelin

    "It's better to look at it than for it." - "Haben ist besser als brauchen."

  • ob und wie Führungskräfte (und ich) sich da absichern können...

    Gar nicht!!!

    Im Rahmen ihrer so gern zitierten Weisungsbefugnis im Rahmen ihrer übertragenen Pflichten - zu denen i.d.R. insbesondere der Arbeitsschutz gehört - sind sie diejenigen die Maßnahmen treffen, im Rahmen ihrer Budgetverantwortung implementieren, die Anwendung bzw. Einhaltung überwachen und ggfls. Sanktionen treffen.

    Bei Unklarheiten sind in erster Linie arbeitsrechtliche Maßnahmen und die Organisation zu prüfen. Und beim Organisationsverschulden, DA wäre dann tatsächlich die GF im Boot an forderster Front.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ja, die Führungskräfte würden tatsächlich hier und da anders, aber letztendlich entscheidet die Geschäftsführung, und die blockiert. Wollte das schon mal als eigenes Thema aufmachen, ob und wie Führungskräfte (und ich) sich da absichern können...

    Der Fisch stinkt von oben.

    Ist hier nicht anders. PSA Tragepflicht wird überprüft. Sonnencreme ist aber so eine Sache...
    - die riecht seltsam
    - ist nicht meine Marke
    - da ist kein Selbstbräuner drin
    - ich bringe meine eigene mit

    Auf Empfehlung vom Betriebsarzt haben wir dm Sonnencreme. Wenn die jemand nicht möchte, verwendet er seine eigene - auch ok.
    Aber ob das Nachcremen durchgeführt wird, muss jeder selbst entscheiden - genauso das Händewaschen, Pflegeprodukte nach dem WC-Gang.....<X

    ---

    im Gleisbereich... das muss ja nach jedem Zug immer hin und wieder weg. Da fällt mir spontan nichts ein.

  • Im Rahmen ihrer so gern zitierten Weisungsbefugnis im Rahmen ihrer übertragenen Pflichten - zu denen i.d.R. insbesondere der Arbeitsschutz gehört - sind sie diejenigen die Maßnahmen treffen, im Rahmen ihrer Budgetverantwortung implementieren, die Anwendung bzw. Einhaltung überwachen und ggfls. Sanktionen treffen.

    Folgende Konstellation. Für eine Tätigkeit schreibt eine DGUV-Regel Maßnahmen X, Y und Z vor. Eine der Maßnahmen erfordert noch eine bestimmte Qualifikation. Führungskraft und ich diskutieren deswegen mit der GF. Die GF möchte weder die Maßnahmen noch die erforderliche Qualifizierung. Sanktionen ist das gleiche Prinzip - da geht nichts ohne die GF.

  • Und das werde ich jetzt in meine Sifa-Mails mit aufnehmen. ;)

    Und im ASA zitieren.

    Danke!!

    Darfst du auch in deine Signatur übernehmen ;)

    "Arbeitsschutz lebt nicht von Gesetzen, Normen und Vorgaben alleine - sondern von Menschen, die diesen ernst nehmen." Carsten Magiera

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

    "...wenn Führungskräfte diesbezüglich auf ihre Eignung untersucht werden würden, dann würden ganze Hierarchieebenen wegfallen..." MichaelD

  • Was ist denn das für ein Wunschkonzert bei euch?

    "Liebe BG, wir haben ja Schnittschutzhandschuhe aber die Mitarbeiter wollen die einfach nicht tragen. Da können wir ja nichts machen" Die BG möcht ich sehen, die das akzeptiert...


    PSA wird angeordnet und wer sich nicht dran hält bekommt eine Abmahnung und fertig. Die Beantrage und Vergebe ich als SiFa auch gerne persönlich. Alleine für den Flurfunk "Man, die hat mir doch glatt eine Abmahnung gegeben!"

    Verstehe ich. Den Nackenschutz hätte ich auch gerne als Anordnung und nutze ihn auch selber bei Begehungen. Dazu konnte man sich weiter oben aber bisher nicht durchringen.

    Sonnenschutzcreme ist angeordnet. Anders als ein Helm oder Sicherheitsschuhe, die man klar sehen kann, lässt sich vor Ort aber oft nicht so leicht sagen, ob der Mitarbeiter in dem Moment einen ausreichenden Sonnenschutz durch die Sonnenschutzcreme drauf hat. Daher ist das auch eher ein Gefühl von mir. Bestellt wird es und in den Containern sehe ich regelmäßig die Tuben. Aber ob die genug genutzt werden, fällt mir schwer klar zu beurteilen.

    Kühlbandanas klar vorzuschreiben und die fehlende Nutzung mit Abmahnungen zu quittieren fände ich schwierig. Anders als bei der UV-Strahlung variieren das Hitzeempfinden die Auswirkungen von Hitze von Person zu Person. Zudem würde es bei Abmahnungen spannend werden mit dem Nachweis, dass die Temperaturschwelle erreicht war, bei der man das Kühlbandana tragen muss.


    Bei anderer PSA ist das klar geregelt und wird auch konsequenter durchgesetzt. Die Beispiele hier waren jetzt zufälligerweise noch die größten "Wunschkonzerte" :D

  • Hm, bei uns ist es aber ähnlich mit der Durchsetzung. Geahndet in irgendeiner Form wird da nix, Standpunkt "PSA tragen steht in der Betriebsanweisung, und wenn der Mitarbeiter sich nicht dran hält, ist das sein Thema".

    Moin.

    Tja... Wenn eure Vorgesetzen und die GF diesen Punkt vertreten und auch so durchsetzen, dann wünsche ich denen viel Spaß bei einem Unfall in dem "ermittelt" wird...

    Lies dir mal den letzten Absatz durch...

    Persönliche Schutzausrüstung: Pflichten und Kategorien | Arbeitsschutz | Haufe
    Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmer und Mitarbeitende beim Umgang mit PSA und wie sind Ausstattung und Einsatz rechtlich geregelt?
    www.haufe.de

    Und ja... das wird kontrolliert im Falle eines Unfalls.

    Und wenn deine GF sich partout weigert PSA zu beschaffen, die Beschäftigten zu qualfizieren oder die einzusetzen... dann ist die dran. Aber das hilft meiner Meinung nach dem Beschäftigten das vom Dach gefallen ist, weil er keinen Auffanggurt und keine Quali dafür hatte wenig...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike