Bewertungsschema Verletzungen beim Heben?

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  • Hallo zusammen,


    wir hatten im Betrieb vor ein paar Monaten jemanden, der sich beim Hochheben einer Kiste im Rücken verletzt hat. Der Arzt hatte das damals nicht als Arbeitsunfall gewertet, weil junger Kerl und Kiste <5kg schwer.

    In dem Zusammenhang hatte ich damals ein Bewertungsschema online für solche Vorfälle gefunden, in dem u.a. Alter, Schwere der Last und Häufigkeit der Bewegung als Kriterien herangezogen wurden.

    Jetzt haben wir nochmal so einen ähnlichen Fall und jetzt finde ich das Schema aber nicht mehr. Der Mitarbeiter war nur 1 Tag zu Hause, insofern ist es eh nicht BG meldepflichtig, aber wir haben Konzernvorgaben, dass "arbeitsbezogene" Verletzungen schon nach 1 Tag Abwesenheit als Arbeitsunfall gemeldet werden müssen, und hier brauche ich eine Einschätzungshilfe, damit ich nicht ohne Not die Statistik nach oben treibe. Hat einer von Euch so etwas ähnliches zu Hand? Die Suche hat mir nicht weitergeholfen, aber vielleicht hab ich siue auch nicht mit den richtigen Stichworten gefüttert.


    Danke für Eure HIlfe!

  • „Ein Tipp zum Recht: halten Sie es ein!" Prof. Dr. Thomas Willrich

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

  • Zitat

    "Der Arzt hatte das damals nicht als Arbeitsunfall gewertet, weil junger Kerl und Kiste <5kg schwer."

    Seit wann entscheidet ein Arzt darüber, ob es ein Arbeitsunfall ist oder nicht? Ich dachte bislang, das dies einzig der jeweilige Unfallversicherer zu entscheiden hat. Sollte man nicht immer im Sinne des Arbeitnehmers handeln bevor man ggf. dessen Rechte ohne Not beschneidet?

  • Hallo,

    ich habe mir in jungen Jahren den Rücken so verrenkt, das ich es anderthalbTage gespürt haben. Die Kiste die ich aufheben wollte war leer, anstatt ca. 15 kg. Das Gewicht ist nicht immer entscheidend auch der Bewegungsablauf. Früher hat man gegsagt, Jung du hast dumm gehoben, morgen ist der Schwerz weg.

  • Der Arzt hatte das damals nicht als Arbeitsunfall gewertet, weil junger Kerl und Kiste <5kg schwer.

    Trifft hier die Definition des Arbeitsunfalls überhaupt zu?

    Seit wann entscheidet ein Arzt darüber, ob es ein Arbeitsunfall ist oder nicht?

    Ein D-Arzt muss schon entscheiden, ob er den Körperschaden als Arbeitsunfall ansieht oder aus innerer Ursache, denn das ist für dessen Abrechnung entscheidend.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das pdf hatte ich gefunden, aber da gibt es auch Checklisten und "Rechner" dazu. Dank deines Links bin ich da jetzt drauf gestoßen. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

    StefSchmidt "Basis-Check und Einstiegsscreening bei körperlicher Belastung: Interaktives Formular" auf der BAuA - Gefährdungsbeurteilung mit den Leitmerkmalmethoden - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

  • Bei uns melde ich solche Fälle, wenn sie denn zu mehr als 3 Tagen Ausfallzeit führen... ganz normal.

    Von der LMM her klingen 5 kg unbedenklich... es kommt dann aber noch darauf an, was die Rahmenbedingungen beim Heben waren (Haltung, Raumverhältnisse, etc...). Wenn hier ganz komische Bedingungen vorherrschen, dann könnte es doch als Arbeitsunfall geltend werden...

    Auch junge Menschen können bereits eine ärztlich attestierte Vorschädigung haben... dann muss gemeinsam mit dem Betriebsarzt geschaut werden, wie man den Arbeitsplatz gestalten kann.

    Bis hierher hätte die Arbeitssicherheit ein To-Do...

    Wenn das alles nicht zutrifft, dann kann man davon ausgehen, dass der Vorfall nicht kausal mit dem Heben der Kiste in Verbindung steht, sondern anderen innere Ursachen vorgelegen haben... oder das Zementschleppen am Wochenende vorher beim Schwager... und da wäre ich dann raus...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Seit wann entscheidet ein Arzt darüber, ob es ein Arbeitsunfall ist oder nicht? Ich dachte bislang, das dies einzig der jeweilige Unfallversicherer zu entscheiden hat. Sollte man nicht immer im Sinne des Arbeitnehmers handeln bevor man ggf. dessen Rechte ohne Not beschneidet?

    Individuelle Leistungsvoraussetzungen ist hier das Zauberwort. Solche Verletzungen werden nicht als Arbeitsunfall gewertet. Weil niemand eine Vorverletzung oder andere Schädigung ausschließen kann.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Seit wann entscheidet ein Arzt darüber, ob es ein Arbeitsunfall ist oder nicht? Ich dachte bislang, das dies einzig der jeweilige Unfallversicherer zu entscheiden hat. Sollte man nicht immer im Sinne des Arbeitnehmers handeln bevor man ggf. dessen Rechte ohne Not beschneidet?

    Den Fall hatten wir auch schon. Der D-Arzt hat einen Mitarbeiter nicht behandelt, weil ein verrenkter Rücken kein Arbeitsunfall ist.

    Ich hab das später mit unserem TAP durchgesprochen, auch seiner Ansicht nach, entscheidet die BG und nicht der Arzt ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

    Von der LMM her klingen 5 kg unbedenklich... es kommt dann aber noch darauf an, was die Rahmenbedingungen beim Heben waren (Haltung, Raumverhältnisse, etc...).

    Auf die Rahmenbedingung kann ich bei der LMM doch eingehen, aber klar hat diese Grenzen.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Ein Unfall liegt nur vor, wenn ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eintritt. 1) Kiste anheben > verhoben > kein Unfall // 2) Kiste anheben > mit Kiste beim rückwärts gehen irgendwo anstoßen > Arbeitsunfall


    Den Fall 1 hatte ich bei zwei Kunden durch, weil deren BGen die Leistung deswegen verweigert hatten.

  • Ein Unfall liegt nur vor, wenn ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eintritt. 1) Kiste anheben > verhoben > kein Unfall // 2) Kiste anheben > mit Kiste beim rückwärts gehen irgendwo anstoßen > Arbeitsunfall


    Den Fall 1 hatte ich bei zwei Kunden durch, weil deren BGen die Leistung deswegen verweigert hatten.

    und was lernen wir daraus... *SarkAn* Wenn Du Dich beim Anheben einer Kiste verhebst, solltest Du Dich unbedingt noch irgendwo anstoßen oder Dir die Kiste auf den Fuß fallen lassen! *SarkEnd*

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • und was lernen wir daraus...

    Das ist eben wie der Toilettengang. Immer schön außerhalb der Toilette stürzen, damit es ein Arbeitsunfall ist, außer man ist Beamter, da ist selbst das sch...en versichert und schlafen im Dienst.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.