Hallo zusammen,
folgende Situation:
Eine Mitarbeiterin (Bürojob) hat muskuläre Probleme, immer kalte Hände und Wärme ist das einzige, was ihr anscheinend hilft. Nun möchte sie für ihre Arbeit eine beheizbare Maus vom Arbeitgeber.
Eigenschaften der Maus (von der Produktbeschreibung): "Die Oberfläche der Maus ist vollständig erhitzt, so dass Sie sich nicht nur in der Handfläche, sondern auch in den Fingern warm fühlen. Es wird empfohlen, es im Winter zu verwenden. Die Temperatur von drahtgebundenen Mäusen hat drei Stufen. (A) Hohe Temperatur 48° C; Niedrige Temperatur 38° C). Wir haben den Heizchip in 2024 aktualisiert, der Heizeffekt wurde deutlich verbessert."
Was bedeutet das bezogen auf den Arbeits- bzw. Brandschutz? Ich habe bereits meine Bedenken geäußert, die da wären:
- Aktive Heizfunktionen (bis 48 °C) erhöhen die Brandlast – vor allem bei Dauerbetrieb, unbekannter Qualität oder fehlender Abschaltautomatik.
- Das Gerät muss vor Erstnutzung geprüft werden – CE-Kennzeichnung allein reicht nicht aus. Es fehlt eine zertifizierte Prüfung durch eine Elektrofachkraft, wie sie für Arbeitsplatzgeräte / ortsveränderliche Geräte vorgeschrieben ist.
- Privat gekaufte Geräte mit Heizfunktion sind nicht in die IT- und Arbeitsschutzprozesse eingebunden und könnten im Schadensfall zu Haftungsfragen führen.
Mich interessiert hier eure Meinung und ob ich das zu eng sehe. Mittlerweile sind hier einige Abteilungen involviert, was der Mitarbeiterin nicht hilft und die Wartezeit für sie in die Länge zieht. Welche Alternativen gäbe es noch? Der Betriebsarzt sieht bezüglich der Maus und Tastatur absolut keine Bedenken.
Vielen Dank für eure Zeit
René