Beheizbare Maus

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  • Hallo zusammen,

    folgende Situation:
    Eine Mitarbeiterin (Bürojob) hat muskuläre Probleme, immer kalte Hände und Wärme ist das einzige, was ihr anscheinend hilft. Nun möchte sie für ihre Arbeit eine beheizbare Maus vom Arbeitgeber.
    Eigenschaften der Maus (von der Produktbeschreibung): "Die Oberfläche der Maus ist vollständig erhitzt, so dass Sie sich nicht nur in der Handfläche, sondern auch in den Fingern warm fühlen. Es wird empfohlen, es im Winter zu verwenden. Die Temperatur von drahtgebundenen Mäusen hat drei Stufen. (A) Hohe Temperatur 48° C; Niedrige Temperatur 38° C). Wir haben den Heizchip in 2024 aktualisiert, der Heizeffekt wurde deutlich verbessert."

    Was bedeutet das bezogen auf den Arbeits- bzw. Brandschutz? Ich habe bereits meine Bedenken geäußert, die da wären:
    - Aktive Heizfunktionen (bis 48 °C) erhöhen die Brandlast – vor allem bei Dauerbetrieb, unbekannter Qualität oder fehlender Abschaltautomatik.
    - Das Gerät muss vor Erstnutzung geprüft werden – CE-Kennzeichnung allein reicht nicht aus. Es fehlt eine zertifizierte Prüfung durch eine Elektrofachkraft, wie sie für Arbeitsplatzgeräte / ortsveränderliche Geräte vorgeschrieben ist.
    - Privat gekaufte Geräte mit Heizfunktion sind nicht in die IT- und Arbeitsschutzprozesse eingebunden und könnten im Schadensfall zu Haftungsfragen führen.

    Mich interessiert hier eure Meinung und ob ich das zu eng sehe. Mittlerweile sind hier einige Abteilungen involviert, was der Mitarbeiterin nicht hilft und die Wartezeit für sie in die Länge zieht. Welche Alternativen gäbe es noch? Der Betriebsarzt sieht bezüglich der Maus und Tastatur absolut keine Bedenken.

    Vielen Dank für eure Zeit

    René

  • Zuallererst stellt sich mir die Frage: Hat die MA ihre kalten Hände (betriebs-)ärztlich begutachten lassen? ("Muskuläre Probleme")

    Ich würde den BA einbinden. - Wenn die MA ihr einverständniss gibt können sich auch der BA und der behandelnde Arzt (bA :saint:) austauschen.
    Nicht das hinter diesem banalen Symptom am Ende eine ernste Erkrankung steckt...

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (6. Juni 2025 um 07:29)

  • Sachen gibts... 😁

    Grundsätzlich finde ich als Benutzer die Idee schon mal interessant.

    Hinsichtlich Deiner Bedenken:

    Aktive Heizfunktionen (bis 48 °C) erhöhen die Brandlast

    Die Brandlast kommt vom Plastik. Hier wäre es eher eine Zündquelle.
    Wenn es die ist, die ich online gefunden habe, funktioniert die mit USB, also 5V und normalerweise max. 500mA. Das sind also 2,5W, von denen auch die Maus als solche betrieben werden muß. (Angegeben ist sie allerdings mit 5W, würde dann also einen USB-Hub mit separatem prüfpflichtigem Netzteil erfordern.)
    Moderne PCs haben USB-Ports mit Schutzbeschaltung, die sich bei Überlast abschalten; bei externen Hubs hängt es vom Einzelfall ab, ob die abschalten oder Vollgas geben.

    Die 48°C würde ich selbst erstmal bezweifeln; maximal direkt am Heizelement glaube ich die.
    Im Grunde genommen ist das Ding also erstmal ähnlich gefährlich wie ein USB-Stick. (Die erreichen bei mir ähnliche Temperaturen.)

    Allerdings sehe ich hier schon einen Anlaß, eine Besichtigung (vor allem das Kabel und das Gehäuse) und eine Erprobung durchzuführen. Letztere würde ich mit einer einfachen Thermographie kombinieren, um sicherzustellen, daß es keine Wärmenester gibt und sich niemand die Finger verbrennt.

    Die Erstprüfung gäbe mir einen Eindruck davon, wie sich das Ding im bestimmungsgemäßen Gebrauch verhält. Dann kann man das auch mit einem Brandschutzfachmenschen anschauen, und die Benutzung freigeben oder untersagen.

    Spannend wäre natürlich, mal reinzuschauen, was da für eine Heizung drin ist und ob die "durchgehen", also unkontrolliert heizen kann.

    Das Gerät muss vor Erstnutzung geprüft werden

    Die Frage ist: Nach welchen Kriterien?
    Vorschrift 3 beinhaltet zwar "Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik", schränkt dann aber auf elektrische Sicherheit ein. Die 5V des USB-Anschlusses sehe ich da im Bereich der Kleinspannung (SELV), also erstmal okay und ohne elektrische Gefährdungen.
    Elektrisch wäre es das also schon.

    Interessanter ist meiner Meinung nach die Temperaturentwicklung, vor allem an der Oberfläche. Siehe oben.

    Privat gekaufte Geräte mit Heizfunktion sind nicht in die IT- und Arbeitsschutzprozesse eingebunden und könnten im Schadensfall zu Haftungsfragen führen.

    Das stimmt soweit, vor allem mit Blick auf das Thema Arbeitsmittel und die BetrSichV. Alles, was im Betrieb benutzt wird, muß entweder explizit oder durch Duldung freigegeben werden. Aber wir kennen ja die Praxis.

    Insofern gehören hier auch Benutzungsregeln dazu: Nicht unter Papier begraben, nach Feierabend abstecken, nicht unbeaufsichtigt lassen, regelmäßig auf Schäden prüfen und ggf. die EFK oder die IT konsultieren, damit sie ersetzt wird - Letztlich also mit GMV an die Sache herangehen.

    Bei der genannten CE würde mich zum Beispiel mal interessieren, nach welchen Standards/Normen da eine Konformität ausgestellt wird. Bei vielen (auch deutschen) Herstellern sind die meiner Erfahrung nach nicht unbedingt passend zum Produkt.
    "TÜV GS" ist da oft wesentlich aussagekräftiger, da die meines Wissens auch Sonderfunktionen wie die Beheizung ausgiebig testen.

    Ansonsten:

    zertifizierte Prüfung durch eine Elektrofachkraft

    Da bin ich nicht ganz sicher, was Du meinst. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ist die Prüfung durch eine Elektrofachkraft durchzuführen, die meist auch als Befähigte Person zur Prüfung nach TRBS 1203 bestellt ist. (Da sind wir wieder im Vorschriftendschungel)

    Zertifiziert wird da nix, in der Regel aber dokumentiert.


    Laanger Rede kurzer Sinn:
    Unterm Strich sehe ich relativ wenig Probleme, würde aber den Gebrauch nicht gutheißen, ohne ein Exemplar zerlegt und in Ruhe studiert zu haben.
    Gerade das thermische Verhalten im Fehlerfall oder bei Wärmestau würde ich mir anschauen wollen, eben wegen Brandschutzfragen.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Hi rklobi,

    das klingt nach einem Spezial gelagertem Sonderfall.

    zuerst, denke ich, greift nach der ArbStättV die ASR A 3.5 Raumtemperatur, welche das ganze etwas konkretisiert.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Demnach kommt ein AG seiner Pflicht erstmal nach, wenn diese Temperaturen eingehalten werden.
    Wenn jemand eine beheizbare Maus braucht, hat dieser Mensch mit Sicherheit ein weitaus größeres Problem mit seinem Organismus. An dieser Stelle sollte vielleicht ein Betriebsarzt hinzugezogen werden. Preislich ist so eine Maus ein eher geringfügiges Luxusproblem, dessen Budget ein AG aus dem Ärmel schüttelt.

    „Echte Dummheit schlägt jedes Mal künstliche Intelligenz.“ – Terry Pratchett

  • Naja... die Mitarbeiterin hat zunächst das individuelle Empfinden, dass... und auch eine Vorstellung, davon, was ihr hilft... klingt für mich wie mein damaliger Fall, bei dem eine MA einen Stecker gegen Elektrosmog unbedingt haben wollte...

    Anders sieht es dann aber aus, wenn ärztlich festgestellt worden ist, dass die MA Probleme hat... z.B. Rheuma.

    Erstmal ist es Pflicht des Arbeitgebers, geeignete Arbeits- und Hilfsmittel am Arbeitsplatz bereitzustellen, die die Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers gewährleisten...Gehen bestimmte Hilfsmittel über diese Pflicht hinaus (und dazu würde ich diese besondere Maus zählen), kann man als Arbeitnehmer beim Integrationsamt eine Erstattung oder Bezuschussung ergonomischer Arbeits- und Hilfsmittel beantragen. Die Krankenkassen können hier auch eine Rolle spielen... Auf alle Fälle den BA auch mit ins Boot holen... vielleicht sitzt ja das Problem nicht in der Hand, sondern wo anders?

    Ob man dann trotz ärztlichem Nachweis diese Maus aus Gründen des Brandschutzes verweigern kann?

    Auf bestimmten Reha-Seiten gibt es noch eine Reihe weiterer "sonderbarer" Eingabegeräte alternativ zur Maus - ganz ohne Wärmeentwicklung... geht ein wenig auch in die Richtung "Unterstützung nach Amputationen", oder anderen schwerwiegenden Fällen... vielleicht ist auch hier die Lösung versteckt?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Zuallererst würde ich mal in die Bedienungsanleitung schauen, ob die Maus für den gewerblichen Gebrauch zugelassen ist.

    Evtl. reicht ja eine ergonomische (Vertikal)maus.

    Ich habe gerade mal recherchiert und eine Bedienungsanleitung gelesen; da stand nichts von einer bestimmungsgemäßen Verwendung drin. Daher würde ich eine Elektrofachkraft fragen, ob elektrotechnische Bedenken bestehen. Falls nicht, würde ich die Verendung als Präventionsmaßnahme sehen, in der Gefährdungsbeurteilung begründen, eine Betriebsanweisung verfassen (nicht eingeschaltet lassen) und entsprechend unterweisen.

    Ich wüsste nicht, was dann gegen die Verwendung spricht. Immerhin geht es um ein per USB mit Energie versorgtes Gerät.

    Allerdings würde ich den Betriebsarzt einschalten, da es hier vermutlich noch andere Maßnahmen erfordert.

    Einmal editiert, zuletzt von Regelwerk (5. Juni 2025 um 17:31)

  • Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten. Es war die richtige Entscheidung, weitere Meinungen einzuholen. Es sind so viele gute Anmerkungen dabei, die ich alle evaluieren werde.

    Sie hat eine vom Arzt bestätigte Muskelkrankheit, so dass sie immer friert an den Händen. Betriebsarzt wurde involviert, er bestätigte HR und einer weiteren Abteilung, dass die beheizbare Maus eine gute Idee ist.

    Nochmals danke! :)

  • Also ich hatte mal eine Dame mit ähnlicher Thematik. Die hatte dann über ihren Arzt (denke mal Orthopäde) spezielle Handschuhe bekommen, wo nur die Fingerspitzen rausschauten. Seitdem trägt sie diese und ist auf Nachfrage sehr zufrieden. Bin jetzt kein Arzt, aber aus dem Bauch heraus würde ich mal behaupten, dass je nach Symptomatik eine permanente Temperatureinwirkung auf Gelenke etc. auch kontraproduktiv sein könnte. Ohne eine medizinische Fachmeinung würde ich da gar nichts befürworten/ anstoßen.

  • <...>

    Auf bestimmten Reha-Seiten gibt es noch eine Reihe weiterer "sonderbarer" Eingabegeräte alternativ zur Maus - ganz ohne Wärmeentwicklung... geht ein wenig auch in die Richtung "Unterstützung nach Amputationen", oder anderen schwerwiegenden Fällen... vielleicht ist auch hier die Lösung versteckt?

    Hast Du da zufällig einen Link?
    Ist zwar kein Thema bei uns, aber als Hobbydatenkrake habe ich solche Infos gerne im Hinterstübchen. Und neugierig bin ich auch, was es denn so gibt. - Letzteres überwiegt.:D

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Welche Alternativen gäbe es noch?

    Handschuhe.

    also 5V und normalerweise max. 500mA.

    Usb 3.1 Gen2 kann bis 3A, somit 15W.

    Die 48°C würde ich selbst erstmal bezweifeln

    Ich hatte mal eine Heizplatte für die Kaffeetasse, die wurde leicht warm, aber niemals 48°C, allerdings war das noch zu USB 1 Zeiten also mit 0,5A

    Hast Du da zufällig einen Link?

    Schnelle Google Suche ergab das.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die angegeben 48°C würde ich überprüfen. Bin keine Mediziner und habe nur ungeprüftes Wissen aus dem Netz aber hier stand:

    Entscheidend für den Schweregrad der thermischen Verletzung sind Wärmegrad und Einwirkungsdauer. Schon ab einer Temperatur von 40 bis 44°C beginnt der Gewebeschaden durch die Denaturierung von Proteinen in den Zellen der Haut. Der Zelltod tritt ab 45°C und einer Einwirkzeit von etwa einer Stunde ein.

    Das deckt sich so ziemlich mit meinem Allgemeinwissen. Daher würde ich hier in der GBU die Tätigkeit mit einer beheizten Maus berücksichtigen, wie heiß wird das Ding wirklich, welche Pausen in der Nutzung sind erforderlich etc...

    Viele Nutzer lassen ihre Geräte auch über Nacht an. Hier würde ich definitiv fordern, das bei Abwesenheit der PC aus ist bzw. die Maus aus ist. Sollte schon aus Stromspargründen jeder aber aber, naja.....

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hast Du da zufällig einen Link?
    Ist zwar kein Thema bei uns, aber als Hobbydatenkrake habe ich solche Infos gerne im Hinterstübchen. Und neugierig bin ich auch, was es denn so gibt. - Letzteres überwiegt.:D

    Bitteschön:

    REHADAT-Hilfsmittel

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Bitteschön:

    REHADAT-Hilfsmittel

    Noch ein Nachtrag/Tipp für euch zu Arbeiten mit dieser Datenbank:

    Wenn ihr in der Struktur tiefer reingeht (z.B. Thema Schreibtische), dann findet man auch folgendes...

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Bei den Praxisbeispielen steht dann z.B. MA hat folgende Erkrankung xyz, benötigt einen Büroarbeitsplatz, eingerichtet wurde mit folgender Ausstattung...

    Finde ich toll...:thumbup:

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker