Reparatur/Instandsetzung von einer Leiter

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  • Hallo,

    ich bin gerade ein bisschen überfragt.

    Mir ist im Betrieb ein Leiter aufgefallen, an welcher die Spreizsicherung durch ein Stahlseil mit Seilklemme ersetzt wurde.

    Meiner Meinung ist das so nicht zulässig.

    Die Leiter wurde von unserem Leiterbeauftragten repariert mit der Aussage, dass dies so OK wäre.

    Meines Wissens dürfen Reparaturen nur mit Original-Teilen repariert werden.

    Hat hier evtl. jemand eine Norm bzw. was schriftliches indem ich dies genau nachlesen kann?

  • Moin,
    schau auf jeden Fall auch mal in die Bedienungsanleitung und oder frag beim Hersteller der Leiter nach. Dem kann man gut nachgehen, Hersteller schreiben meistens etwas zur Instandsetzung/ Reparatur in die Bedienungsanleitung. ...Nur Original Teile verwenden, nur von Fachpersonal instand setzen lassen, etc.

    Grüße

    „Echte Dummheit schlägt jedes Mal künstliche Intelligenz.“ – Terry Pratchett

  • Hersteller schreiben meistens etwas zur Instandsetzung/ Reparatur in die Bedienungsanleitung. ...Nur Original Teile verwenden, nur von Fachpersonal instand setzen lassen, etc.

    ...schreiben das nicht alle Hersteller pauschal so rein? Schon deshalb, um sich vor denkbaren Klagen und Gerichtsverfahren zu schützen?

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Meines Wissens dürfen Reparaturen nur mit Original-Teilen repariert werden.

    Nein, grundsätzlich dürfen Reparaturen nur mit geeigneten Teilen durchgeführt werden. Ob dies die "Original-Teile" des Herstellers sind, ist dabei erstmal egal. Natürlich schreiben alle Hersteller in ihrer Bedienungsanleitung, das nur Original-Teile verwendet werden dürfen ...

    Wenn es profesionell repariert wurde, sehe ich kein Problem damit. Wenn man rein nach Herstellervorgaben geht und nicht über den Tellerrand hinaus schauen möchte, dann wäre es nicht zulässig ...

    Muss Jeder für sich selbst entscheiden, welches "Risiko" er eingehen möchte. Ich persönlich bin eher im MichaelD Stil unterwegs ;):thumbup:

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Wenn sich der Beauftragte auskennt und Seil und Klemme fachgerecht zusammensetzt, dazu das Seil richtig ablängt, ist für mich alles in Ordnung.

    Für die Form macht man einen Eintrag im Protokoll der Leiterprüfung und alles wird gut.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo zusammen,

    ... Seil und Klemme fachgerecht zusammensetzt . . .,

    da hatte ich schon zu viele falsche Verbindungen gesehen und rate daher davon ab; alternativ ggf. Knotenketten, die formschlüssig mit der Leiter verbunden sind.

    Für das Anbringen der Seilklemmen gilt der Merksatz: Sattle nie ein totes Pferd :)

    mfg

    Uwe

  • Werden keine Originalteile verwendet, ist der Hersteller aus der Verantwortung raus.

    Der Leiterbeauftragte, der die Leiter mit viel Fantasie repariert hat - ist nun der Hersteller!

    ...und übernimmt die Verantwortung!


    Bei jeder Prüfung meinerseits, wird eine derartig reparierte Leiter von mir nicht abgenommen!

  • Nein, grundsätzlich dürfen Reparaturen nur mit geeigneten Teilen durchgeführt werden. Ob dies die "Original-Teile" des Herstellers sind, ist dabei erstmal egal. Natürlich schreiben alle Hersteller in ihrer Bedienungsanleitung, das nur Original-Teile verwendet werden dürfen ...

    Wenn es profesionell repariert wurde, sehe ich kein Problem damit. Wenn man rein nach Herstellervorgaben geht und nicht über den Tellerrand hinaus schauen möchte, dann wäre es nicht zulässig ...

    Muss Jeder für sich selbst entscheiden, welches "Risiko" er eingehen möchte. Ich persönlich bin eher im MichaelD Stil unterwegs ;):thumbup:

    Der Hersteller legt die "bestimmungsgemäße Verwendung" fest. Wenn in der Verwendungsanleitung steht, dass nur mit Originalteilen repariert werden darf, dann ist alles andere keine keine bestimmungsgemäße Verwendung. Durch die Reparatur wird man dann zum Hersteller. Der "Tellerrand" ist hier europäisches Produktsicherheitsrecht.

    Ich rate immer, sich daran zu halten.

  • Die passende Lektüre ist die BetrSichV und die Maschinenrichtlinie, bzw. die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz.

    So wie ich das lese, irrt euer "Leiterbeauftragter". Dem würde ich die genannte Lektüre ans Herz legen, oder gleich jemand anderes als "zur Prüfung befähigte Person" (so heißt der "Leiterbeauftragte" im Schlausprech ;) ) bestellen.

    Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit bedeutet dies: die Leiter darf so nicht verwendet werden. Das würde ich auch so kommunizieren und der verantwortlichen FK empfehlen, sie aus dem Verehr zu ziehen.

  • Die passende Lektüre ist die BetrSichV und die Maschinenrichtlinie, bzw. die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz.

    So wie ich das lese, irrt euer "Leiterbeauftragter". Dem würde ich die genannte Lektüre ans Herz legen, oder gleich jemand anderes als "zur Prüfung befähigte Person" (so heißt der "Leiterbeauftragte" im Schlausprech ;) ) bestellen.

    Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit bedeutet dies: die Leiter darf so nicht verwendet werden. Das würde ich auch so kommunizieren und der verantwortlichen FK empfehlen, sie aus dem Verehr zu ziehen.

    Ja genau - wie oben von mir ganz kurz und bündig beschrieben. ;)

  • Selbstverständlich gibt es, neben Originalteilen, auch durchaus zugelassene Ersatzteile Dritter. Wenn Du immer nur den Original BMW Scheibenwischer einsetzen möchtest...

    Davon ab ist der klassische Sinn einer GB, Gefahren und Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen, Maßnahmen zu treffen und Abwägungen zu treffen.

    Wenn ich hier eine solche GB mache, dann kommt bei mir mit der Seilklemmenlösung niemals ein "No Go" am Ende raus. Wer hier ein solches Fass aufmachen möchte - bitteschön. Ich für meinen Teil kann mit solchen MA nicht zusammenarbeiten. Aber - jeder wie er mag. Also nix für ungut...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Das ist nun mal europäische Recht.

    Ein Scheibenwischer ist übrigens kein in der BetrSichV geregeltes Arbeitsmittel. Dazu kommt, dass der Hersteller des Ersatzteils ja angibt, für welche Fahrzeuge das geeignet ist. Damit hat er den Hut auf und man kann das Teil verwenden. Das würde ich auch auf Ersatzteile für Leitern anwenden.

    Von einer Reparatur mir Seilklemme würde ich immer abraten. Aber wir beginnen , uns im Kreis zu drehen ;)

  • Die passende Lektüre ist die BetrSichV und die Maschinenrichtlinie, bzw. die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz.

    Seit wann fällt eine Leiter unter die Maschinenrichtlinie oder 9.ProdSV?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich sehe da eher (nicht) das Produktsicherheitsgesetz. Wobei hier nur die Rede davon ist, das Arbeitsmittel auf den Markt zu bringen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Über Reparaturen und Wartungen ist im Gesetz nicht die Rede. Und wenn dann nur im Zusammenhang mit der CE Kennzeichnung etc.

    Ich sehe hier eher die BetrSichV und die Bedienungsanleitung der Inverkehrbringers.

    Letztendlich bleibt da nur die BuA nach der Reparatur. Oder man verwendet Original Teil .........

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Mir ist im Betrieb ein Leiter aufgefallen, an welcher die Spreizsicherung durch ein Stahlseil mit Seilklemme ersetzt wurde.

    Meiner Meinung ist das so nicht zulässig.

    Wenn die Funktionsfähigkeit vergleichbar ist mit dem Original, wäre es für mich zulässig. Sinnvoll wäre ein entsprechender Reparaturvermerk im Leiterkontrollblatt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • [...] der Hersteller des Ersatzteils ja angibt, für welche Fahrzeuge das geeignet ist. Damit hat er den Hut auf und man kann das Teil verwenden [...]

    vs

    Selbstverständlich gibt es, neben Originalteilen, auch durchaus zugelassene Ersatzteile Dritter.

    🤔?🤔?

    ...ich werde dann beim nächsten mal meine Kommentare in einfacher Sprache verfassen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo, hier mal mein Senf. Leiterreparatur mit Originalteilen, wenn nötig mit Hersteller Kontakt aufnehmen. Wenn nicht original sondern Reparatur, dann eine Leiterprüfung nach Herstellerangaben! Da gibt es ca 10 Prüfpunkte. Da man diese Prüfung (Durchbiegungen, auch seitlich, Festigkeitsprüfung Sprossen, Verdrehprüfung, Aufwippprüfung, ... , aus wirtschaftlichen Gründen nicht selbst durchführen kann, ist teurer als eine neue Leiter, bleibt nur ein außer Verkehr nehmen. Viele Grüße Ry

  • Da man diese Prüfung (Durchbiegungen, auch seitlich, Festigkeitsprüfung Sprossen, Verdrehprüfung, Aufwippprüfung, ... , aus wirtschaftlichen Gründen nicht selbst durchführen kann, ist teurer als eine neue Leiter

    Die von Dir genannten Prüfungen sind nicht Bestandteil einer gängigen Leiterprüfung, sondern sind Prüfvorgaben an die Hersteller zur Normeinhaltung. Prüfvorgaben kann man z.B. finden in der DGUV I 208-016 im Anhang.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.