Kranführer ausbilden als SiFa möglich?

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  • Hallo zusammen,

    ich benötige erneut Eure Einschätzung.

    Unsere Werksleitung möchte, dass ich in Zukunft die Kranführer ausbilden und auffrischen soll, mir wurde aber der Konflikt als SiFa genannt, da man eine beratende Stabstelle bekleidet, in der man keine Verantwortung übernehmen soll. Kann mir jemand konkrete Gesetztestexte o.ä. nennen, auf ich mich hier beziehen kann?

    Die Werksleitung argumentiert, dass ich nur der Referent bin, der die Mitarbeiter schult, die Verantwortung bleibt beim Abteilungsvorgesetzten.

    Kurz: Wo ist das Problem, wenn ich als SiFa die Ausbildung der Kranführer übernehme?

    PS.: Ich habe jahrelange Erfahrung mit Kranfahren durch meine Tätigkeit als Werkzeugmacher in der Vergangenheit. Ich würde mir diese Aufgabe zutrauen, will mich aber auch gesetzeskonform verhalten.


    Danke für ure Einschätzung

  • Wenn der Werksleiter dich beauftragt die Ausbildung durchzuführen und du dafür befähigt bist, spricht Nichts dagegen. Er erteilt Dir in diesem Fall die "Weisungsbefugnis" für die Ausbildung.

    Ergänzung: Unabhängig ob du SIFA oder nur "normaler" Mitarbeiter bist.

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Falls du Sifa in Teilzeit bist (also nicht 100%) kannst du die Rollen Kranausbilder und Sifa sauber trennen.

    Falls du Vollzeit Sifa bist solltest du die Kranschulungen in Jahresberichten oder Einsatzzeitenberrechnungen unter ASIG-ferne Leistungen verbuchen.

  • Ich sehe es auch so. Meine damaligen Unterweisungen fing ich immer damit an: Im Auftrag von XY findet diese Unterweisung statt.

    Mittlerweile lehne ich jede Unterweisung ab und verweise auf den Vorgesetzten und das elektronische Portal.

  • wenn du über die erforderlichen Qualifikationen zur Ausbildung von Kranführern verfügst und die durchgeführten Schulungen ordnungsgemäß dokumentierst, sehe ich grundsätzlich kein Problem in der Übernahme dieser Aufgabe.

    Entscheidend ist, dass deine Tätigkeit klar als Schulung und nicht als unmittelbare Verantwortung für die Arbeitssicherheit der ausgebildeten Personen verstanden wird.

  • Ich sehe da auch keinen Konflikt. Zumindest nicht, solange es um die reine Schulung geht.

    Zur Unterweisung muss der Unternehmer natürlich anweisen, dass das gelernte auch beachtet werden muss.

  • Auch ich sehe hier kein Problem. Wenn du die Befähigung dazu besitzt, Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer usw. dann kannst du auch ausbilden. Damit befähigst du die Mitarbeiter im Umgang mit dem Kran. Die Unterweisung am Arbeitsplatz Kran muss der Vorgesetzte übernehmen. Ich bin auch der Ausbilder für Krane in unserem Unternehmen. Alles sauber dokumentieren, Prüfung in Theorie und Praxis nicht vergessen.

    Ich denke sogar das es förderlich ist als Sifa solch eine Ausbildung zu machen, da die Arbeitssicherheit noch mehr in die Ausbildung fließen kann. Wie macht es denn ein Ausbilder aus extern? (nicht alle ;))

    Mal nen Samstag in die Firma, kurz bissl Theorie, mit dem Kran mal hin und her gefahren, bestanden, herzlichen Glückwunsch. So war das bei uns noch vor einigen Jahren. Da bilde ich lieber aus und weiß das die Jungs und Mädels was mitbekommen haben.

    Bei mir sind auch schon mal welche durch die Prüfung gefallen. Das ist vorher nicht passiert.

    VG

    André

  • Gute Antworten. |?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    "Computer sagt nein!" (Little Britain)
    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Bei mir sind auch schon mal welche durch die Prüfung gefallen. Das ist vorher nicht passiert.

    Dienstleister winken alle durch, wollen ja die Folgeaufträge wieder haben. Wenn man dann mal diese Ausbilder mal mit Detailpunkten löchert, ob Sie das mit unterrichtet haben erkennt man wieviel Scharlachtane auf dem Markt unterwegs sind. Deshalb bilden wir nun wieder selbst aus!

  • Ausbildung und Unterweisung sind durch einen speziell hierauf ausgebildeten Ausbilder für Kranführer durchzuführen.

    Schau mal hier, welche Voraussetzungen Du haben musst:

    BGHM: Ausbilder von Kranführern

    Ich denke, dass hat Nic75 ausführlich beschrieben.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • Guten Morgen zusammen,

    ich arbeite zufällig auch gerade an diesem Thema und hätte zum Ausbilderlehrgang eine Frage. Meiner Recherche nach zu urteilen, bietet die ETEM keine Lehrgänge zum "Ausbilder für Kranführer" an.

    Meine Frage bezieht sich auf den Lehrgang der BGHM: Wie streng bewerten diese die Voraussetzungen zur Teilnahme? Muss dieser wirklich einen Ausbilderschein besitzen und reicht als "als Kranführer qualifiziert" die mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Kranen aus?

    Da wir ja noch keinen Ausbilder haben, sind unsere Kranführer entsprechend noch nicht.. naja "offiziell qualifiziert". Das heißt, ich müsste die Person erst mal extern zum Kranführer ausbilden lassen, um ihn dann zum Ausbilder ausbilden zu lassen?

    Das erscheint mir ein wenig übertrieben. Hat da jemand Erfahrungen?

    Dankeschön und viele Grüße

  • Guten Frage! Das würd emich auch interessieren. Ich habe einen Ausbilderschein für den Beruf in dem ich arbeite. Ist der gemeint?

    Ich vermute genau dieser Ausbilderschein ist als Voraussetzung gemeint. Aber ist der tatsächlich Pflicht Voraussetzung ist die Frage. Man kann sicher auch anders feststellen und nachweisen, dass jemand für die generelle Durchführung von Schulungen geeignet ist, oder?

  • Meine Frage bezieht sich auf den Lehrgang der BGHM: Wie streng bewerten diese die Voraussetzungen zur Teilnahme? Muss dieser wirklich einen Ausbilderschein besitzen und reicht als "als Kranführer qualifiziert" die mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Kranen aus?

    Bei dem Lehrgang für Ausbilder von Kranführern ist der AEVO Schein Pflicht, um dort angenommen zu werden.

    Da wir ja noch keinen Ausbilder haben, sind unsere Kranführer entsprechend noch nicht.. naja "offiziell qualifiziert". Das heißt, ich müsste die Person erst mal extern zum Kranführer ausbilden lassen, um ihn dann zum Ausbilder ausbilden zu lassen?

    So ist es.

    Das erscheint mir ein wenig übertrieben. Hat da jemand Erfahrungen?

    Absolut nicht! Wie kommst du darauf?

    Andere Kranführer darf ausbilden wer:

    - über 24 Jahre ist
    - erfolgreich als Kranführer ausgebildet ist
    - 2 Jahre Berufserfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Kranen hat
    - Meister (oder seit 4 Jahren gleichwertige Funktion) ist
    - erfolgreich als Ausbilder von Kranführern ausgebildet ist

  • Kurz: Wo ist das Problem, wenn ich als SiFa die Ausbildung der Kranführer übernehme?

    Grüß Dich,
    ich fange mal anders an:

    Es ist eine Unterweisung durchzuführen.
    Unterweisen darf nur jemand, der Weisungsbefugnis hat - ohne diese kannst Du nur schulen.
    Forist "lamaohnehut" ist da schon auf dem richtigen Weg:
    Wenn derjenige mit Weisungsbefugnis bei Deiner Schulung dabei ist und Dir bei Deinem Vortrag nicht widerspricht,ist es eine Unterweisung;
    wenn dieser Vorgesetzte Deine Schulungsunterlagen prüft und Dir schriftlich bescheinigt, dass das i.O.ist, wird es ebenfalls eine Unterweisung.

    In beiden Fällen übernimmt der Vorgesetzte die Verantwortung, dass Du geeignet bist, die Unterweisung durchzuführen.

    So, dann kannst Du loslegen, ohne dass es rechtliche Probleme geben sollte.

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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)

  • Interessanter Ansatz...

    Wenn ich also OHNE Beisein des Verantwortlichen und Ohne explizite Freigabe der Unterlagen (also gar keine Rückmeldung - höchstens mal: "Nee dafür haben die MA nur 15 min Zeit") referieren würde... dann... ist es quasi für die Tonne? Das merke ich mir mal als Gegenargument.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker