Kein Versicherungsschutz: Fahrt zur Arbeit abgebrochen

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  • Moin,

    das hätte ich anders erwartet, aber klar mit den Argumenten des Gerichts ist es so.

    Unfall nach dem Wenden ist kein Wegeunfall
    Kein Versicherungsschutz: Fahrt zur Arbeit abgebrochen


    Greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn ein Beschäftigter aufgrund einer Erkrankung den Weg zur Arbeitsstätte abbricht und zurück nach Hause fährt – ohne die Arbeitsstätte erreicht zu haben? Mit dieser Frage hat sich das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen befasst.


    Der Kläger war am Abend des Unfalls auf dem Weg zwischen dem Wohnort seiner Eltern und seiner Arbeitsstätte. Er gab an, auf dem Weg zu einer kurzfristig übernommenen Nachtschicht gewesen zu sein. Allerdings ergaben polizeiliche Ermittlungen, dass er in die entgegengesetzte Richtung fuhr. Bei einem Überholmanöver hinter einem Traktor wurde er aus dem Auto geschleudert und zog sich schwerste Verletzungen zu.

    Plötzliches Krankheitsgefühl

    Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Kläger sei auf einem unversicherten Abweg unterwegs gewesen, weil er in Richtung seines Wohnorts fuhr. Das Sozialgericht Braunschweig bestätigte diese Entscheidung.

    Im Berufungsverfahren gab der Kläger an, er sei wegen eines plötzlich aufgetretenen Krankheitsgefühls umgekehrt und legte medizinische Unterlagen vor, die belegten, dass er vor dem Unfall an einer Lungenentzündung erkrankt war. Der Grund für die Umkehr sei demnach eine akute Arbeitsunfähigkeit gewesen.

    Er argumentierte, dass es keinen rechtlichen Unterschied mache, ob ein Versicherter von der Arbeitsstelle aus den Heimweg antritt oder den Arbeitsweg aufgrund gesundheitlicher Probleme abbricht.

    Eigenwirtschaftlich unterwegs

    Das Landessozialgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und entschied, dass der Kläger zum Unfallzeitpunkt weder auf dem Weg zur Arbeit noch auf dem Rückweg von der Arbeit war. Der innere Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit sei in dem Moment aufgelöst worden, als der Kläger entschied, die Nachtschicht aus gesundheitlichen Gründen nicht anzutreten und nach Hause zu fahren. Von da an sei er eigenwirtschaftlich unterwegs gewesen.

    Denn der Kläger hatte die Arbeitsstätte noch nicht erreicht, bevor er umgedreht war. Damit befand er sich nicht auf einem Heimweg von der Arbeitsstätte. Das Gericht betonte, dass eine Erweiterung des Versicherungsschutzes nur dann möglich sei, wenn der Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit gewahrt bleibe. Im vorliegenden Fall diente die Fahrt vor dem Unfall ausschließlich dem Zweck, krankheitsbedingt schnell nach Hause zu kommen.

    (Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21.02.2024, Az. L 3 U 52/23)

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Also hinfahren, einstempeln, persönlich krank melden, ausstempeln und dann nach Hause fahren.
    Notiert ;)

    „Ein Tipp zum Recht: halten Sie es ein!" Prof. Dr. Thomas Willrich

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

  • Also hinfahren, einstempeln, persönlich krank melden, ausstempeln und dann nach Hause fahren.
    Notiert ;)

    *SarkAn* Es reicht schon, nicht umzukehren, sondern beim Weiterfahren auf dem Arbeitsweg den Unfall zu haben... *SarkEnd*

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Also wenn ich krank bin, dann fahr ich doch erst gar nicht hin ... habe den Bericht gelesen und musste da dem Gericht direkt zustimmen

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • *SarkAn* Es reicht schon, nicht umzukehren, sondern beim Weiterfahren auf dem Arbeitsweg den Unfall zu haben... *SarkEnd*

    *IroAN*Einen noch zum Abschluss: Der Kollege hätte einfach nur im Rückwärtsgang nach Hause fahren sollen...*IroAus*

    Zurück zum Thema: Das ist wieder mal eine Entscheidung aus dem Graubereich. Ich hatte mal folgende Situation...Es ging darum, dass wenn ein MA aufgrund eines Arbeitsunfalles x Tage krank geschrieben ist - er aber vorher bereits arbeitet bzw. arbeiten möchte ("Held der Arbeit") und innerhalb weniger h - z.B. 12 h - wieder bzw. weiterhin krank ist - dann immer noch zu dem Arbeitsunfall gezählt wird. Die BG nannte das "missglückter Arbeitsversuch" und die Ausfalltage laufen immer noch unter dem einen Vorfall - also kein erneuter Arbeitsunfall oder sonstiges... So was hätte man auch in dem obigen Fall annehmen können... MA war krank... versucht es trotzdem und stellt fest - ah nee war eine doofe Idee... sieht das Gericht nun anders... ok...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Also wenn ich krank bin, dann fahr ich doch erst gar nicht hin ... habe den Bericht gelesen und musste da dem Gericht direkt zustimmen

    Dann bist du wohl einer der Jahrgänge über 2000, denn Muddi hat einem damals schon beigebracht "Versuch es doch wenigstens erst! Du kannst ja sonst immer noch nach Hause, wenn es gar nicht geht."

  • Dann bist du wohl einer der Jahrgänge über 2000, denn Muddi hat einem damals schon beigebracht "Versuch es doch wenigstens erst! Du kannst ja sonst immer noch nach Hause, wenn es gar nicht geht."

    Nein, Jahrgang 85 ... habe nur gelernt das mir keine Firma es dankt, wenn ich krank in die Arbeit gehe ...

    Grüße,

    Andreas

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  • Ihr seid alle schon viel weiter als ich ... ich hätte noch Fragen und Anmerkungen:

    ergaben polizeiliche Ermittlungen, dass er in die entgegengesetzte Richtung fuhr.

    wo braucht es "polizeiliche Ermittlungen? Jeder Drittklässler weiß das nach einem kurzen Blick auf die Karte ... :rolleyes:

    Bei einem Überholmanöver hinter einem Traktor ...

    hat er den Traktor überholt, hat es nur versucht oder hat er einen anderen Wagen, der auch hinter dem Traktor her fuhr, überholt / zu überholen versucht?
    Ich kann mir die Situation nicht richtig vorstellen und noch weniger kann ich das bei

    aus dem Auto geschleudert

    wie war das möglich? Cabrio & nicht angeschnallt?

    vor dem Unfall an einer Lungenentzündung erkrankt war. Der Grund für die Umkehr sei demnach eine akute Arbeitsunfähigkeit gewesen.

    "Akute Arbeitsunfähigkeit", aber tauglich, um am Straßenverkehr teilzunehmen?
    Das kann gehen, aber ich würde nachfragen ...

    Für mich ist das Urteil letztlich nachvollziehbar.

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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)

  • "Akute Arbeitsunfähigkeit", aber tauglich, um am Straßenverkehr teilzunehmen?
    Das kann gehen, aber ich würde nachfragen ...

    Als ich meine Fußsehnen an- bzw. durchgerissen hatte, hätte ich laut Aussage meiner Versicherung auch mit dem Exoskelett Auto fahren dürfen. Aber arbeitsfähig war ich dadurch trotzdem nicht...
    Geht also

    „Ein Tipp zum Recht: halten Sie es ein!" Prof. Dr. Thomas Willrich

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

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  • Geht also

    ... das hatte ich eingeräumt ... bei Dir wäre die Nachfrage kurz und nachvollziehbar gewesen, aber Lungenentzündung mit Selbst-(?)-Diagnose?

    Symptome (plötzliches Fieber, Schüttelfrost, Husten und Atemnot), eingenommene Medikamente usw.?
    Also bei Schüttelfrost und Atemnot würde ich nicht mehr Auto fahren, auch nicht, wenn es "nur noch 3 km bis nach Hause" ist.

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    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)