BG Beitragsbescheid prüfen

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Guten Morgen allerseits :)

    Ich habe zu dem Thema über die Suche nichts gefunden, wusste jetzt aber auch nicht genau, wo ich das Thema eröffnen sollte, falls ich hier im falschen Bereich bin, Thema gerne verschieben :)

    Unsere neue GF hat sehr große Augen bei unserem letzten BG Beitragsbescheid gemacht und war sehr erstaunt, wie hoch die Beiträge bei der BG sind.

    Jetzt kam irgendeine externe Beraterfirma auf unsere GF zu, die angeboten hat die Beitragsbescheide zu prüfen, ob wir hier zu viel zahlen.

    Hat von euch hier schon jemand Erfahrungen damit gemacht, bzw. wie prüft ihr die Beitragsbescheide bei euch im Unternehmen?

    Danke euch und schon einmal ein schönes Wochende!

    Kevin

  • Hier auch die Seite der BG ETEM:

    Beitrag — bgetem.de - BG ETEM

    Dann kommt noch euer individuelles Unfallgeschehen (auch aus den zurückliegenden Jahren) hinzu, das die Beiträge auch noch beeinflusst...

    So sparen Sie 18 Prozent! — etem - Das Magazin Ihrer Berufsgenossenschaft

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo Kevin,

    der vollständighalber noch der Link zur Beitragsberechnung BGHM.

    Zudem solltet ihr euch in eurem Portal auch die gemeldeten Unfälle ansehen, da es passieren kann, dass nicht Meldepflichtige Unfälle, oder Wegeunfälle mit in die Berechnung fließen, dem ihr dann widersprechen könnt.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Guten Morgen,

    danke euch für die Links zu den verschiedenen Rechnern der BGen. Die grundsätzliche Berechnung der Beiträge kann ich nachvollziehen.

    Meine GF möchte, dass ich den Bescheid einmal prüfen lasse, werde daher mit dem Dienstleister vielleicht mal nachfragen, wo sie denn Fehlerquellen in den Bescheiden finden möchten, möchte das einfach nachvollziehen können was sie da versprechen...

  • Im Prinzip geht es darum, eure gemeldeten Unfälle und die damit verbundenen Ausfalltage, die vermutlich eure Personalabteilung führt, mit dem Bescheid der BG abzugleichen.

    Ob das sinnvollerweise ein Dienstleister macht, dem ihr diese Informationen ja auch zufüttern müsst, hängt sicherlich vom Umfang des Bescheids ab.

    Bei uns ist die Liste der aufgeführten Unfälle so kurz, dass ich das selbst prüfen kann.

  • Hallo,

    ich möchte auch meine Sicht der Frage nach Prüfung BG Bescheid durch Dritte darstellen. Seit ca. 30 Jahren kenne und kontrolliere ich als Betriebsleiter, SiFa und jetzt als Berater Beitragsbescheide von div. BG´n (RCI, BGHM, VBG usw.). Einzige Abweichung die ich bisher mehrfach angetroffen habe, sind die Einstufungen von gemeldeten Unfälle, Wege - oder Arbeits ..; Hier gab es Differenzen und dann die notwendige Klarstellungen. Ein Dienstleiter kann diese Daten auch nur vom Melder bekommen. Dann kann er es gleich selber machen. In manchen Fällen gab es von diesen Dienstleitern die Empfehlung, die Einstufungen von Büro - und Werkstattpersonal und die Anzahl der Personen entsprechend der Gefahrenklasse zu prüfen - auch dies ist Wissen des Melders und sollte regelmäßig durch ihn durchgeführt werden. In größeren Konzernen war dann auch der Vorschlag - Wechsel Zugehörigkeit zur BG zu "günstigeren Tarifen" - zu prüfen, wenn die BG mitmacht. Man kann dann viel "sparen". Das war es aber auch. Und dann zum Schluß war die Empfehlung zu lesen, weniger Neulasten im Beitragsbescheid durch Reduzierung der Anzahl der Unfälle.

    Zusammenfassung: Für mich ist es wichtig, daß sich die GL, der Betrieb mit den Führungsrkäften und die SiFa, ggf. auch der BR mit diesen Daten auseinandersetzt, sie analysiert und die Kosten für BG Beiträge über die Jahre klar darlegt. Bei Audits auf die Frage: Wieviel geben Sie für BG Beiträge im Jahr aus, wie ist Ihre Gefahrenklassenstruktur, kommt bei den meisten GL´s und BL´s die Aussage - fragen sie bitte meine Personalabteilung oder meine SiFa, ich weiß es nicht.

    Und bitte daran denken, nach SGB VI und DGUV Satzung ist die Widerspruchsfrist nach Eingang Bescheid 1 Monat. Alles andere ist Kulanz der BG´n.

    Mit freundlichen Grüßen aus Oberbayern

  • Moin

    ich habe mit Betragsberechnungen gar nix zu schaffen, daher mal eine ganz naive Frage?

    Warum fragt ihr nicht einfach bei der BG nach,wie der Betrag zustande kommt? Schließlich sind sie eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, von daher mutmaße ich, dass bei einer Falschberechnung keine Absicht liegt.

    Und somit lassen sich die eignen Daten und die der BG am Besten abgleichen.

    Schu-huu-le

    sagt die Eule01

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von Eule (13. Mai 2025 um 15:25)

  • Eule,

    Wie der Beitrag sich zusammensetzt ist klar und deutlich dem Bescheid zu entnehmen und die Prüfung hat ungefähr die gleiche Qualität wie der Abgleich des Samstagseinkaufs mit dem Kassenbon. Man sollte halt über Begrifflichkeiten wie: Einstufung, Lohnsummen, Unfalldefinitionen und -Ereignisse im Unternehmen, etc.pp. Bescheid wissen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich habe da mal unterstützen dürfen, als die Unfallzahlen abgeglichen wurden... Da waren im Konzern einige der falschen Tochter zugeordnet. Aber sonst, wie von den Vorrednern aufgezeigt, hat man da eher nichts mit zu schaffen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller