Lichtgitter statt Schutzzaun

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  • Moin Zusammen,

    wir haben derzeit folgende Situation in der Fertigung:

    Um große Teile manuell in eine Presse legen zu können wird darüber nachgedacht den vorhandenen Schutzzaun zu entfernen und diesen durch ein Lichtgitter zu ersetzen.

    Meine Frage:

    Handelt es sich dabei aus eurer Sicht schon um eine wesentliche Veränderung der Maschine und werden wir somit zum Hersteller oder nicht?

    Da es ja doch den ein oder anderen Interpretationsspielraum gibt, lade ich gern zu einer Diskussion ein :D

  • Moin.

    Mhhhh... Vielliecht mal meine Gedanken dazu:

    1. Für was ist denn das Schutzgitter da? Soll das lediglich den Zugriff in die Presse verhindern, oder soll es auch verhindern, dass Teile raus"spritzen" und die Umgebung schädigen können?

    2. Wird das Schutzgitter in die Steuerungskreise der Anlage einbezogen? Gibt es einen Nachlauf? Wie lange dauert es denn vom Erkennen eines "Eingriffs" durch das Schutzgitter bis zum Vollständigen Stehen? Verfügt die Presse über ein Rückstellfunktion oder muss der Hub erst vollständig ausgeführt werden?

    3. Kann die Anlage hinterher "mehr"? Also größere Teile? mehrere Teile? Können die "neuen" Pressteile auch über das Gitter hinausragen ohne dass die Presse abschaltet oder verleitet es nicht dazu immer größere Teile einzulegen und das Lichtgitter zu brücken?

    4. Was sagt der Hersteller dazu? und vielleicht noch eins oben drauf... Werdet ihr vielleicht sogar Hersteller einer neuen Maschine (Stichwort CE)?

    Hast du dir mal die Infromationsschrift der BG RCI dazu angeschaut? Da sind verschiedene Ablaufschemata aufgeführt, die dir bei sowas helfen könnten.

    https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Fachwissen/Maschinensicherheit/Informationspapier_Wesentliche_Ver%C3%A4nderung_von_Maschinen.pdf

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Moin Mike144 ,

    Zu deinen Fragen:

    1. das Lichtgitter soll die Maschine abschalten sobald diese ausgelöst wird. (Beim Einlegen oder Entnehmen der Teile) Anschließend wird diese quittiert und die Maschine wird wieder gestartet.

    2. Ja wird dann in die Steuerung eingebunden, damit die Maschine auch sicher abgeschaltet wird. Das ganze wird natürlich auch mit einem entsprechenden Performance-Level ausgelegt und validiert. Auch Nachlaufmessung usw. wird in dem Zuge durchgeführt (wenn das ganze irgendwann passiert)

    3. die Presse kann dann größere Teile pressen, die aktuell nur nicht gepresst werden können, weil die Zuführung zu klein ist (die Presse an sich kann das auch jetzt schon). Größer werden die Teile nicht mehr.

    4. Hersteller ist kontaktiert aber hat bisher nicht reagiert.

    LG

  • Also wenn das alles schon geprüft ist und du keine wesentlich Erhöhung der Gefährdung hast... sehe ich da keine Wesentliche Änderung.

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    Mike

  • Also wenn das alles schon geprüft ist und du keine wesentlich Erhöhung der Gefährdung hast... sehe ich da keine Wesentliche Änderung.

    Eine Lichtschranke kann ausfallen und/oder Manipuliert werden. Der Zaun ist auch "unmittelbar wirksam", eine Lichtschranke hat immer eine Verzögerungszeit x. Somit hat sie nicht das gleiche Schutzlevel, wie ein Zaun.


    Wenn das Schutzlevel also herabgesenkt wird, sollte man das im Rahmen einer GefBU betrachten und beurteilen. Ansonsten wird es schwierig gegenüber Ämtern und Behörden im Falle eines Falls zu erörtern, warum man "gut" durch "weniger gut" ersetzt hat...

    „Ein Tipp zum Recht: halten Sie es ein!" Prof. Dr. Thomas Willrich

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

  • Eine Lichtschranke kann ausfallen und/oder Manipuliert werden. Der Zaun ist auch "unmittelbar wirksam", eine Lichtschranke hat immer eine Verzögerungszeit x. Somit hat sie nicht das gleiche Schutzlevel, wie ein Zaun.


    Wenn das Schutzlevel also herabgesenkt wird, sollte man das im Rahmen einer GefBU betrachten und beurteilen. Ansonsten wird es schwierig gegenüber Ämtern und Behörden im Falle eines Falls zu erörtern, warum man "gut" durch "weniger gut" ersetzt hat...

    Ein klares JEIN...

    Klar Schutzzäune können ausfallen. Dafür hab man ja aber auch die entsprehcende Vorgabe zur Prüfung der Maschine VOR Arbeitsaufnahme.

    Verzögerungszeit... hatte ich geschrieben.

    "Wie lange dauert es denn vom Erkennen eines "Eingriffs" durch das Schutzgitter bis zum Vollständigen Stehen?"

    Und eine Manipulation hast du auch bei nem Zaun. Sogar eigentlich eher leichter. Ist das Lichtgitter in die Maschinensteuerung eingearbeitet "merkt" die das wenn sie "gebrückt" wird (wenn man jetzt mal vom Stand der Technik ausgeht). Einen Schutzzaun kann man losschrauben (Abreißschrauben) und ihn einfach mit Haken oder Flügelmuttern wieder hinhängen, dann kann man ihn auch wegnehmen.... Hab ich schon zu oft gesehen.

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    Mike

  • Und eine Manipulation hast du auch bei nem Zaun. Sogar eigentlich eher leichter. Ist das Lichtgitter in die Maschinensteuerung eingearbeitet "merkt" die das wenn sie "gebrückt" wird (wenn man jetzt mal vom Stand der Technik ausgeht). Einen Schutzzaun kann man losschrauben (Abreißschrauben) und ihn einfach mit Haken oder Flügelmuttern wieder hinhängen, dann kann man ihn auch wegnehmen.... Hab ich schon zu oft gesehen.

    Deswegen muss der Zaun ja auch permanent unter Strom....achso, darf man ja nicht ;)

    Spaß beiseite: der Zaun darf natürlich nicht mit einfachen Handwerkzeugen entfernbar sein können und ist am besten auch noch mit einer Sicherung verbaut.

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  • sein können und ist am besten auch noch mit einer Sicherung verbaut.

    Deswegen... Abreißschraube.

    Wenn ich Zeit und Lust habe suche ich tatsächlich bei Unternehmen mit großen Zäunen nach den "versteckten Durchgängen". Den Fall hatte ich mal. Eine Galvanikanlage die wie ein U aufgebaut war. An der kurzen Seite war der Bedienstand. Und um auf die andere Seite des kurzen U zu kommen haben die Leute die Zäune auf beiden Seiten abgeschraubt und sind duch die Anlage gelaufen. Im Falle dass BG, FASI, etc. vorbeikommt hatten die Haken an den Pfosten um das Gitter einzuhängen. Dumm nur, dass einer von dem Förderwagen der in dem kurzen U gelaufen ist erfasst wurde... Da hat man das dann gesehen.

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    Mike

  • So steht es in diesem Papier drin:

    " Keine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn das alleinige Ziel der Veränderungen die Erhöhung des Sicherheitsniveaus ist."