Zaun als

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  • Moin zusammen,

    wir sind Betreiber von Türme in ländlichen und städtischen Gebieten (10- 100 Meter) und haben häufiger die Problematik, dass wir mit L-Steinen Böschungen absichern müssen. Dabei ergibt sich eine Absturzkante von größer 1 Meter und müssen somit eine Umwehrung gewährleisten.

    Jetzt haben sich bei uns ein paar Fragen ergeben:

    - Befinden wir uns wirklich im Rahmen der ArbStättenV?

    Hintergrund: Wenn ich diese richtig lese, steht da "regelmäßig über einen längeren Zeitraum" sowie auch "im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen". Sollte keine neue Technik verbaut werden, kommt einmal im Jahr ein Wartungsteam und prüft den Turm.

    - Sollten wir uns nicht im Rahmen der ArbStättenV befinden, wäre es dann möglich einen Zaun (2 Meter) als Umwehrung zu nutzen?

    Hintergrund: In dem Fall könnten wir keine Lastprüfung durchführen. Hätten aber zusätzlich einen (gewissen) Schutz vor Eindringen.


    Viele Grüße

    Jo

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  • Moin,

    auf die ArbStättenV wird bestimmt noch jemand antworten ...

    Es gilt aber auch die Landesbauordnung und diese sieht gemäß § 38 (1+4) MBO (übersetz dies in dein Bundesland, bitte) eine Umwehrung ab 1 m vor. Ein Zaun erfüllt in der Regel nicht die technischen Anforderungen einer Umwehrung (kommt auf den Zaun an).

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Danke ihr zwei.


    Wir haben bundesweit Türme, insofern würden wir einen internen Standard setzen, aus dem Bundesland aus dem die "schärfsten" Anforderungen hervorgehen.

    Insofern wäre mind. eine Umwehrung 1 bzw. 1,1 Meter mit entsprechender Holmlast erforderlich oder gibt es noch Alternativen? Bisher gibt es keinen sichtbaren Verkehrsweg mit Platten oder der Gleichen, die Fläche ist geschottert. Könnten wir solch einen legen wenn dieser 2 Meter von der Absturzkante entfernt ist. Wäre das auch ausreichend, wenn nicht Ortskundige auf das Gelände könnten. Die Standorte sind ohne Zaun geplant, wenn es keine Vorgaben durch das Land oder dem Grundbesitzer gibt.

  • Eine Frage:

    müssen die Türme nicht gegen Unbefugte gesichert werden. Auch Kinder usw..

    Wenn die Anlagen inkl. Geländesprünge frei zugänglich sind, können ja auch Wanderer im Dunkeln oder Tiere abstürzen. Somit müssten Warnschilder als Minimum überall stehen.

    Viele Grüße

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  • Könnten wir solch einen legen wenn dieser 2 Meter von der Absturzkante entfernt ist.

    Moin,

    entsprechend dem Baurecht ist die Entfernung kein zu bemessender Faktor. Eine Umwehrung ist immer, sofern zugänglich für irgendjemanden (Arbeitnehmer oder Dritte), erforderlich.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Eine Frage:

    müssen die Türme nicht gegen Unbefugte gesichert werden. Auch Kinder usw..

    Wenn die Anlagen inkl. Geländesprünge frei zugänglich sind, können ja auch Wanderer im Dunkeln oder Tiere abstürzen. Somit müssten Warnschilder als Minimum überall stehen.

    Viele Grüße

    Es sind Warnschilder aufgestellt, das unbefugte das Gelände nicht betreten dürfen. Überall stehen diese aber nicht sondern nur vorne ersichtlich bei der Zuwegung.

  • Wenn die Gefahr besteht das 3 (Unbefugt) dort sich verletzen können, würde ich immer ein Absperrung setzten. Da ich die Örtlichkeit aber nicht kenne, würde ich zu Not mal bei der LASI nachfragen. Was da wo setzten musst .

    Vielleicht hilft dir das

    Ansonsten hier nochmal ein Handlungshilfe der BG Bau Leitfaden zur Absturzsicherung

    https://www.bgbau.de/fileadmin/user_upload/GesamtwerkLeitfaeden.pdf

    :!::!:Die erste schriftliche Sicherheitsregel steht bereits im Alten Testament (5 Buch Mose 22,8) 15 Jahrhundert vor Christus.:!::!:

    Zitat

    "Wenn du ein Dach baust, so mache ein Geländer ringsum auf deinem Dach damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt"

    :rock2:

  • Ich vermute, ihr habt die Grundstücke, auf denen eure Türme stehen, gepachtet oder gekauft? Ihr betreibt dort (auf den Türmen) eure technischen Anlagen?

    Dann habt ihr für eure Grundstücke eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Ob die mit dem "Zutritt verboten" Schild erfüllt ist, weiss ich nicht.

    Euer Wartungsteam betritt dieses eine Grundstück mit diesem einen Turm nur einmal im Jahr (nur kurzfristig, nicht über einen längeren Zeitraum), aber

    - da sie in/auf diesem Turm arbeiten, ist das ein Arbeitsplatz (nicht zwingend eine Arbeitsstätte)

    - weil sie als Wartungsteam das ganze Jahr über eure Grundstücke betreten und Türme besteigen, ist die Einschränkung "kurzfristig" und "nicht über einen längeren Zeitraum" nicht mehr gegeben, weil das ein regelmäßiger Bestandteil ihrer Tätigkeit ist. Dann wird eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Tätigkeit zu dem Ergebnis kommen, dass an manchen Grundstücken eine Absturzgefahr besteht. Ob ein Zaun entlang der Absturzkante oder eine Umwehrung die geeignete Maßnahme ist, kann man sich im Zusammenhang mit o.g. Verkehrssicherungspflicht überlegen.

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  • Wir haben die Grundstücke gepachtet. Die technischen Anlagen sind nicht unsere sondern von unseren Mietern, wir sind nur die Eigentümer von dem Turm ohne aktive Technik.

    Die Wartungsfirma ist extern.

    Kann denn ein Zaun statt einem Geländer genommen werden? Aktuell finde ich nur, dass der Zaun nicht als Absturzsicherung gesehen werden kann.

    Okay, die Verkehrssicherungspflicht ist natürlich noch zu berücksichtigen und schränkt (im positiven Sinne, was die Argumentation an geht) ein.

  • Eine Frage:

    müssen die Türme nicht gegen Unbefugte gesichert werden. Auch Kinder usw..

    Wenn die Anlagen inkl. Geländesprünge frei zugänglich sind, können ja auch Wanderer im Dunkeln oder Tiere abstürzen. Somit müssten Warnschilder als Minimum überall stehen.

    Viele Grüße

    nein, warum. Der Turm z. B. Windkraftanlage ist abgeschlossen, da kommt keiner rauf oder rein. Offene Gittertürme sind die Leitern abgedeckt und nicht betretbar.

    Bilder wären hier ganz nett gewesen. Ich kenn das von unseren Grünanlagen (Kurparks), da stehen auch keine Geländer. Sind aber auch keine gekennzeichneten Wege entlang. Betriebsfremde (Fremdfirmen) sind wohl kaum ohne Begleitung von Euch vor Ort. Zur Not in die Ausschreibung mit reinschreiben, dass Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Z. B. beim Rasen mähen. Ansonsten sehe ich die Notwendigkeit nicht, da hier die ArbStättV (wie Du beschrieben hast) nicht greift. Nicht ständig, kurzfristig (temporär) und ihr arbeitet im / auf dem Turm. Beurteilungen der Arbeitsbedingungen schriftlich Begründen, Fertsch.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    "Computer sagt nein!" (Little Britain)

    Eine schlechte SiFa ist immer noch ein guter Betriebsarzt (Mick)
    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wenn das Wartungsteam regelmäßig mehrere Anlagen täglich kontrolliert, ist die Gesamtexposition je MA ja nicht unerheblich.

  • Der Turm selber ist nicht euer Thema, sondern der öffentlich zugängliche Bereich um den Turm herum, wo rein zufällig eine Absturzthematik besteht. Also euch geht es um die Kante an der Böschung (mit L-Steinen hergestellt), welche in einem Höhenunterschied von mehr als 1m resultiert. An der Kante selber ist kein asphaltierter, gepflasterter oder sonst wie eindeutig erkennbarer Verkehrsweg für Wanderer, Besucher etc. Allerdings ist der Bereich an der Kante / in der Nähe der Kante geschottert. Habe ich das soweit richtig erfasst?

    Warum ist denn der Bereich Geschottert und nicht einfach nur eine grüne Bepflanzung, Wiese? Sollen sich da bei Bedarf doch Fahrzeuge (Mieter, Wartung, Landschaftspflege) bewegen oder doch Personen aufhalten können? Dann wäre es ein Verkehrsweg oder ein "Platz"... und dann könnte ich mir denken, dass sowohl eure MA, die Mieter, die Wartungstrupps, als auch die Nutzer dieses Verkehrsweges, Platzes geschützt werden müssen. Das könnte dauerhaft sein (wenn ein richtiger Verkehrsweg ist), oder auch nur temporär für die Dauer der Arbeiten an der Kante (wenn z.B. 1x im Jahr die Böschung kontrolliert wird)...

    Wenn es einfach nur eine Landschaft ist (wie eine Böschung im Wald, am Weiher, am Fluss, eine Uferpromenade) zu der jeder nach eigenem Ermessen nach Verlassen der Verkehrswege Zugang hätte ist für mich fraglich, ob wir jeden "De..." vor seiner eigenen Dummheit schützen müssen. Auch so haben wir nicht jede Absturzgefährdung eliminiert... noch kann ich mich frei auf eigene Gefahr hin an Uferpromenaden, an Flussufer, an Böschungen im Wald bewegen... wenn ich sturzbetrunken da reinfalle weil ich eine Abkürzung nehmen möchte - meine Entscheidung - genauso gut könnte ich im Hauptbahnhof am Gleis die Abkürzung nehmen... Hmmm... jetzt springt mein Kopfkino in Bezug auf nicht gesicherte Absturzkanten im öffentlichen Bereich an...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Auf die schnelle nicht die besten Beispielbilder...

    Einmal ein Standort an dem L Steine gesetzt wurden und oben ein Zaun lang läuft. Dieser Standort befindet sich direkt auf einem Feld.

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    Die beiden anderen Bilder zeigen die Fläche eines Standortes. Es geht ein Forstweg entlang dem Standort. Geplant ist hier kein Geländer oder Zaun.

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    Einmal editiert, zuletzt von jcsn (6. Mai 2025 um 10:24)

  • Bepflanzung haben wir teilweise, kommt immer auf die Kommune an, ob wir dies gefordert ist. Ansonsten versuchen wir es aus Kostengründen zu vermeiden, weil die Pflege 1-2x im Jahr erfolgen sollte.

  • Je nach Neigung der Böschung kann sicher auf einen Zaun verzichtet werden. Die Böschung wird mit er Zeit auch zuwachsen.

    Bei den L Steinen ist der Absturz zu verhindern. Alternativ könnte eine Hecke das Begehen der Oberen Fläche verhindern.

    Auch Tiere könnten von der oberen Fläche über den Zaun springen und dann dort verenden.

  • Auch Tiere könnten von der oberen Fläche über den Zaun springen und dann dort verenden.

    Warum sollten die Tiere das tun?

    Ist auch kein Thema des Arbeitsschutzes.

    Ich würde die Zäune nicht installieren. Die Idee mit der Hecke finde ich gut.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Der Wolf ist bestimmt gesprungen, weil da leckeres Essen auf der Weide war. :27:

    Gruß Peter

    "Sicherheit ist etwas, das zwischen den Ohren passiert, nicht etwas, das man in den Händen hält." - Jeff Cooper

  • In der Wildnis können leider einige Unfälle passieren, die nicht immer verhindert werden können. Ist auch kein Arbeitsschutzthema!

    Eine Hecke oder ein Zaun sollte verhindern, dass Kollegen oder Spaziergänger unbeabsichtigt abstürzen.