Moin zusammen,
wir sind Betreiber von Türme in ländlichen und städtischen Gebieten (10- 100 Meter) und haben häufiger die Problematik, dass wir mit L-Steinen Böschungen absichern müssen. Dabei ergibt sich eine Absturzkante von größer 1 Meter und müssen somit eine Umwehrung gewährleisten.
Jetzt haben sich bei uns ein paar Fragen ergeben:
- Befinden wir uns wirklich im Rahmen der ArbStättenV?
Hintergrund: Wenn ich diese richtig lese, steht da "regelmäßig über einen längeren Zeitraum" sowie auch "im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen". Sollte keine neue Technik verbaut werden, kommt einmal im Jahr ein Wartungsteam und prüft den Turm.
- Sollten wir uns nicht im Rahmen der ArbStättenV befinden, wäre es dann möglich einen Zaun (2 Meter) als Umwehrung zu nutzen?
Hintergrund: In dem Fall könnten wir keine Lastprüfung durchführen. Hätten aber zusätzlich einen (gewissen) Schutz vor Eindringen.
Viele Grüße
Jo