Anprallschutz in Sporthalle vs. Denkmalschutz

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  • Moin,

    die Unfallkasse wünscht in einer Sporthalle eine Nachrüstung eines Anprallschutzes. Das Denkmaschutzamt wünscht aber den Erhalt der Sichtbarkeit eines Fliesenspiegels.

    Hat jemand ähnlich Erfahrungswerte? Wie steht es um einen Anpassungszwang vs. Bestandsschutz. Welche Regelungen verpflichten zu einem Anprallschutz im Bestand?

    Die Gesamtinvestition beim Betreiber beläuft sich mit allen notwendigen Anpassungen auf rund 250.000 Euro samt Nebenkosten, zudem erbringt dies einen Raumverlust von 8 qm Turnhallenfläche (So mal eben Nebenbei-Fakten).

    Beste Grüße

    J.H.J

  • eine evtl. Lösung mit Zufriedenheitsgarantie für Unfallkasse und Denkmalschutzamt.

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    ...Schlimm, wenn sich Sicherheit und Denkmalschutz gegenseitig ausschließen.

    😊

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Wer soll denn den Fliesenspiegel bewundern können? Beim Sport gehört die Konzentration anderen Dingen, zum Beispiel den Mitspielern ;).

    Ernsthaft, bei so hohen Kosten müsste doch eine mobile Lösung bezahlbar sein, etwas, dass man zu Beginn des Unterrichts vor die Fliesen schiebt und danach wieder abziehen kann.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • So ein Prallschutz hat, um auf einer Mauerwerkwand installiert werden zu können einen konstruktiven Aufbau von insg. 20 cm (lt. Fachunternehmen). Die Hohenkosten sind in Summe aber nahe einer Sanierung der gesamten Turnhalle, da ist Boden und TGA mit drin, weil bspw. Heißkörper hinter dem Prallschutz verschwinden. Neue Beleuchtung etc. ... hängt euch nicht an den Kosten auf ;)

    Jemand Erfahrungswerte?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Der Prallschutz wird meines Wissens auch in allen Schulbauordnungen der Länder gefordert (vermutlich nicht zum Zeitpunkt des Baus der Halle).

    Wenn eine mobile Lösung ausscheidet (die würde sicherlich auch dauernd die schönen alten Fliesen verdecken, weil das keiner ständig wegräumt -- wohin auch) und eine Einschränkung der Sportarten durch die UK nicht getragen wird, kann bei Weigerung des Denkmalschutzes die Halle nicht (weiter) für Sport genutzt werden.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Mir hat es mal ein Kollege vom Hessischen Denkmalschutz folgendermaßen erklärt:

    Arbeitsschutz schlägt erst einmal Denkmalschutz, sofern dei Maßnahemn notwndig sind und das Ziel nicht anders zu erreichen ist. (das hat natürlich Grenzen)

    Und danach durften wir auch auf deiner Denkmalgeschützen Treppe Sichtstreifen auf den Stufen anbringen.

    Manchmal reichtes darzulegen, dass man etwas machen muss und keine andere Möglichkeit betseht. Solang das geschützte Objekt nicht beschädigt oder zerstört wird, kann man dann eigentlich vieles verhandeln.

  • Genau, unser Plan sieht schon vor Denkmalamt und UK Nord in einen Raum zu sperren, der überlebende bekommt seine Auflage ...

    Ich wollte hier nur die Ränder abklopfen und evtl. Erfahrungswerte bzw. Schwarmintelligenz mitnehmen. Danke.

    Beste Grüße

    J.H.J

    Einmal editiert, zuletzt von J.H.J (15. April 2025 um 13:31)

  • Der Fliesenspiegel ist ja nicht weg. Man sieht ihn nur nicht mehr. :D

    Prallschutzwand aus Plexiglas wie beim Eishockey wäre eine Variante. Dann hättet ihr eine Prallschutzwand und es bestünde eine Sichtbeziehung zum Fliesenspiegel :saint:

    GrannyCruiserV8

    Brandschutzbeauftragter (TÜV)

  • Hallo, dieses gleiche Problem kenne ich von einer anderen Stelle auch, da ging es um Mauervorsprünge, die in einer Turn- bzw Sporthalle nicht sein dürfen. Der Raum wurde ab dann Freizeitraum benannt, dafür gibt es keine Regeln mit Prallschutz usw. . Die Aktivitäten begrenzen sich allerdings auf Volleyball, Tischtennis, Stationstraining, ... . So dass niemand in die Verlegenheit kommt, sich an den Vorsprüngen zu stoßen. Viele Grüße Ry

  • Genau, unser Plan sieht schon vor Denkmalamt und UK Nord in einen Raum zu sperren, der überlebende bekommt seine Auflage ...

    Ich wollte hier nur die Ränder abklopfen und evtl. Erfahrungswerte bzw. Schwarmintelligenz mitnehmen. Danke.

    Bei uns kommt es auf den MA des Denkmalschutz an....ganz kurz, es gab bei uns über ein Steigleiter einen Minifensterausstieg aufs Dach, zurück...freies Klettern. Arbeitssicherheit und Gewerbeaufsicht einig...geht nicht, Denklaschutz MA1: Nö...ist doch noch nie was passiert.-> nach dem die in Rente war, ging doch was.

    Umgekehrt lässt aber unsere Aufsichtsperson ggf auch mit sich reden...aber wenn der Gegenüber nicht will....

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

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