Moin,
die Unfallkasse wünscht in einer Sporthalle eine Nachrüstung eines Anprallschutzes. Das Denkmaschutzamt wünscht aber den Erhalt der Sichtbarkeit eines Fliesenspiegels.
Hat jemand ähnlich Erfahrungswerte? Wie steht es um einen Anpassungszwang vs. Bestandsschutz. Welche Regelungen verpflichten zu einem Anprallschutz im Bestand?
Die Gesamtinvestition beim Betreiber beläuft sich mit allen notwendigen Anpassungen auf rund 250.000 Euro samt Nebenkosten, zudem erbringt dies einen Raumverlust von 8 qm Turnhallenfläche (So mal eben Nebenbei-Fakten).