Hallo zusammen,
es geht um Möglichkeiten gegen Absturz von Maschinen und Anlagen während Instandhaltungsarbeiten. Generell habe ich zu diesem Thema wenig konkrete Literatur gefunden. Es gibt den Entwurf FBHM-136 der DGUV der Näher auf dieses Thema eingeht.
Wir haben einen gemischten Maschinenpark aus „gewöhnlichen“ CNC-Bearbeitungsmaschinen ca. 2m hoch und auch einigen Bearbeitungszentren mit einer Höhe von ca. 3-4,5m. In den Dokumenten der Maschinenhersteller ist diesbezüglich auch wenig zu finden, allerhöchstens der Satz „sind geeignete Maßnahmen zu treffen“.
Gemäß ASR A2.1 muss ich ja bereits Schutzmaßnahmen ab 1m Absturzhöhe treffen.
Doch wie sollen diese aussehen? Wenn ich auf einer umhausten Drehmaschine mit 1,2m breite ein Geländer montiere so kann ich mich auf der Maschine nicht mehr bewegen, geschweige den Knien o.ä.
Ich würde ja nicht einmal den Aufwand anzweifeln an 30 Maschinen Geländer anzubringen, dies ist aber auch nicht ohne weiteres Möglich da häufig die beweglichen Maschinenschutztüren bis über die Oberkante der Maschine gehen. Oder ich Aufgrund des Geländers gewisse Maschinenteile nicht mehr demontieren kann.
Ein Arbeiten von der Hebebühne aus ist auch nicht überall möglich, zum einen da die Zufahrt nicht immer möglich ist, zum anderen ist nicht jeder Punkt der Maschine vom Arbeitskorb der Hubarbeitsbühne erreichbar.
Aktuell sehen wir nur die Möglichkeit an der Hallendecke Laufschienen zu installieren von welchen Falldämpfer hängen an denen die Instandhalter sich mittels PSAgA anhängen können.
Wird PSAgA verwendet so benötigen wir aber auch ein Höhenrettungskonzept, Schulungen und Unterweisungen.
Das Höhenrettungskonzept wurde noch nicht weiter betrachtet, was aber tun wenn man hier zu dem Entschluss kommt damit eine zeitnahe Höhenrettung nicht möglich ist?
Hat hier vielleicht jemand andere Ideen oder Ansätze? Solche Maschinen (Drehmaschinen, Fräsen, Bearbeitungszentren) sind ja doch Massenware und er ein oder andere steht ja vor dem gleichen Problem.
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.