Absturz b. Instandhaltungsarbeiten an Maschinen u. Anlagen

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  • Hallo zusammen,

    es geht um Möglichkeiten gegen Absturz von Maschinen und Anlagen während Instandhaltungsarbeiten. Generell habe ich zu diesem Thema wenig konkrete Literatur gefunden. Es gibt den Entwurf FBHM-136 der DGUV der Näher auf dieses Thema eingeht.

    Wir haben einen gemischten Maschinenpark aus „gewöhnlichen“ CNC-Bearbeitungsmaschinen ca. 2m hoch und auch einigen Bearbeitungszentren mit einer Höhe von ca. 3-4,5m. In den Dokumenten der Maschinenhersteller ist diesbezüglich auch wenig zu finden, allerhöchstens der Satz „sind geeignete Maßnahmen zu treffen“.

    Gemäß ASR A2.1 muss ich ja bereits Schutzmaßnahmen ab 1m Absturzhöhe treffen.

    Doch wie sollen diese aussehen? Wenn ich auf einer umhausten Drehmaschine mit 1,2m breite ein Geländer montiere so kann ich mich auf der Maschine nicht mehr bewegen, geschweige den Knien o.ä.

    Ich würde ja nicht einmal den Aufwand anzweifeln an 30 Maschinen Geländer anzubringen, dies ist aber auch nicht ohne weiteres Möglich da häufig die beweglichen Maschinenschutztüren bis über die Oberkante der Maschine gehen. Oder ich Aufgrund des Geländers gewisse Maschinenteile nicht mehr demontieren kann.

    Ein Arbeiten von der Hebebühne aus ist auch nicht überall möglich, zum einen da die Zufahrt nicht immer möglich ist, zum anderen ist nicht jeder Punkt der Maschine vom Arbeitskorb der Hubarbeitsbühne erreichbar.

    Aktuell sehen wir nur die Möglichkeit an der Hallendecke Laufschienen zu installieren von welchen Falldämpfer hängen an denen die Instandhalter sich mittels PSAgA anhängen können.

    Wird PSAgA verwendet so benötigen wir aber auch ein Höhenrettungskonzept, Schulungen und Unterweisungen.

    Das Höhenrettungskonzept wurde noch nicht weiter betrachtet, was aber tun wenn man hier zu dem Entschluss kommt damit eine zeitnahe Höhenrettung nicht möglich ist?

    Hat hier vielleicht jemand andere Ideen oder Ansätze? Solche Maschinen (Drehmaschinen, Fräsen, Bearbeitungszentren) sind ja doch Massenware und er ein oder andere steht ja vor dem gleichen Problem.


    Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

  • Das Höhenrettungskonzept wurde noch nicht weiter betrachtet, was aber tun wenn man hier zu dem Entschluss kommt damit eine zeitnahe Höhenrettung nicht möglich ist?

    Eine Möglichkeit ist Höhensicherungsgeräte (HSG) mit Rettungshubfunktion oder HSG mit Abseilfunktion einzusetzen. Bei der Abseilfunktion erfolgt nach dem Sturz ein automatischer Ablass. Dafür muss natürlich der genaue Betriebsort geprüft werden. Beispielsweise über Wasser oder anderen Bädern nicht einsetzbar.

    Solche Systeme können Rettungskonzepte und Ausbildung deutlich vereinfachen.

    Viele Grüße

    Nick

    „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein“

  • Meine beiden Vorschreiber haben schon recht. Diese 'HSG gibt´s und die ASR zieht hier nicht.

    Vielleicht helfen dir da die Bausteine der BG Bau weiter . Hier gibt´s eine App ;)

    Wenn du die Mitarbeiter gegen Absturz sichern willst kann dir ein guter Gerüstbauer sicher helfen, das sind oft ganz schöne Zauberer, die bauen dir überall nach Anforderung ein Gerüst hin.

    Sollte das nicht klappen dann kannst du immer noch die PSA wählen:

    Absturzsicherungen kann man z. B. auch mit Gerüsttraversen errichten lassen.

    Bei uns werden diese beim Gerüstbauer beauftragt mit der Anforderung dass dieser min. 1 to. aushalten muss (BG Vorgabe sind 0,6 t, aber wir verwenden diese auch noch als Rettungs-Anschlagpunkt).

    Das mit dem Rettungskonzept gilt aber grundsätzlich.

    Vielleicht sind bei dir aber Industriekletterer die bessere Lösung, da kenn ich deinen Laden aber zu wenig ;)


    Viel Erfolg beim Finden der richtigen Lösung!

    Tarantula

    Krieg ist Verbrechen!

  • DGUV Information 209-015 "Instandhaltung – sicher und
    praxisgerecht durchführen" könnte herangezogen werden, Kap. 4.2 Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz an ortsveränderlichen hochgelegenen Arbeitsplätzen. Enthält vermutlich aber auch keine Universallösung.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Hallo,

    aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, die Maschinen einzeln detailliert zu betrachten. Du hast ja schon auf die unterschiedlichen Höhen, und Bedingungen hingewiesen. Bei der einen Maschine ist evtl. ein Geländer sinnvoll und zu einer anderen kommt man mit der HAB. Auch die Art der durchzuführenden Arbeiten kann da eine Rolle für die Vorgehensweise spielen.

    Wir hatten zu dem Thema auch die Maschinenhersteller direkt angefragt, wie die Wartung an ihren Maschinen ablaufen kann - wenigstens teilweise gab es da gute Rückmeldungen.

    Sobald Du bei dem Einsatz von PSAgA das Rettungskonzept betrachtest stößt man (nach meiner Erfahrung) wieder auf eine Vielzahl von schwer lösbaren Punkten (Fallhöhe / Rettungsmöglichkeiten / Zugänglichkeit zum Unfallort usw.) Ich würde daher die technischen Lösungen intensiv betrachten. So bleiben am Ende dann vielleicht nur noch wenige Ausnahmen für Sonderlösungen.

    Gruss

    EHS Mann

  • Hallo,

    das Thema Absturz bei Instandhaltungstätigkeiten beschäftigt uns auch schon länger. Eine universelle Lösung für jede Maschine ist nur schwer zu finden, sodass wir teilweise Sonderlösungen benötigen. Wir haben uns aber in diesem Zusammenhang eine mobile Höhensicherung angeschaut und waren von dieser sehr begeistert. Dies ist ein mobiler Kran, an dem man sich anschlagen kann. Aktuell sind wir in Abstimmung diese zu beschaffen.

    In der Ausgabe 02/2024 der Zeitschrift Arbeit&Gesundheit ist ein guter Bericht über unfallfreie Instandhaltung und auch das Thema Absturzsicherung:

    Alle Ausgaben von Arbeit & Gesundheit – Arbeit & Gesundheit
    „Arbeit & Gesundheit“ – Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte erscheint sechsmal pro Jahr. Laden Sie hier die Ausgaben herunter.
    aug.dguv.de

    Gruß

  • Erstmal Danke für die zahlreichen Antworten. Ist ja schon fast beruhigend damit einige mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben.

    Gerüste sind bei uns ehr nicht praktikabel. Zum einen kann ich schlecht jede Maschine einrüsten, zum anderen muss es bei Störungen schnell gehen. Wenn ich dann erst beim Gerüstbauer durchklingel sorgt das glaube ich für wenig Freude.

    Die Tipps mit dem HSG mit Abseilfunktion und das mobile Höhensicherungsgerät klingen aber vielversprechend.

    Wenn die ASR hier nicht zählt so wie oben erwähnt, an welchem Regelwerk orientiert man sich dann? Gelten dann die 1m Absturzhöhe nicht mehr?

    Wenn ich auf der Maschine bin um etwas zu reparieren ist das ja dann auch mehr oder weniger die Arbeitsstätte des Instandhalters.

    Oft sind es auch nur wenige Minuten die man mal auf die Maschine muss z.B. um einen Endschalter von der Schutztür zu prüfen, etwas schwer zu vermitteln wenn man dafür dann PSAgA anlegen und einen Kran platzieren muss, aber in diesem Fall muss dann Sicherheit vorgehen.

  • Oft sind es auch nur wenige Minuten die man mal auf die Maschine muss z.B. um einen Endschalter von der Schutztür zu prüfen

    Was sagt der Hersteller dazu in seiner Bedienungsanleitung?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Oft sind es auch nur wenige Minuten die man mal auf die Maschine muss z.B. um einen Endschalter von der Schutztür zu prüfen, etwas schwer zu vermitteln wenn man dafür dann PSAgA anlegen und einen Kran platzieren muss, aber in diesem Fall muss dann Sicherheit vorgehen.

    Achtung beim Einsatz von Kränen als Anschlagpunkt!!!

    Der Kran muss vom Hersteller als anschlagpunkt geeignet beschrieben sein!

    Es geht hier u. a. um die Bremsen, die müssen bei einem Stromausfall halten.

    Geregelt muss dann unter anderem auch werden, wie der Kran gesichert wird, dass er nicht verfahren wird während jemand am Haken hängt!

    Krieg ist Verbrechen!

  • Wenn die ASR hier nicht zählt so wie oben erwähnt, an welchem Regelwerk orientiert man sich dann? Gelten dann die 1m Absturzhöhe nicht mehr?

    Wenn ich auf der Maschine bin um etwas zu reparieren ist das ja dann auch mehr oder weniger die Arbeitsstätte des Instandhalters.

    Da lässt sich bestimmt drüber streiten.

    § 2 Begriffsbestimmungen

    (1) Arbeitsstätten sind:

    1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,
    2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,
    3. Orte auf Baustellen,

    sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.

    ...

    (4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.

    Insofern würde ich mal sagen ASR gilt. Des weiteren greift die BetrSichV:

    § 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

    (1) Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch...

    § 2 Begriffsbestimmungen

    (1) Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.


    Nun folgst du zur TRBS 1112 - Instandhaltung, damit dürftest du Regelwerkmäßig weitgehend abgedeckt sein.

    Der Kran den Domro #7 aufgeführt hat, macht mal einen soliden Eindruck, aber wie Tarantulla #10 erwähnt, vorher wegen Erlaubnis zum Anschlagen prüfen.

    Aber wenn du soviel Platz hast, kannst du auch 1 Personenlifter in Betracht ziehen.

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    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Da es sich um Maschinen handelt greift hier das Regelwerk zur Maschinensicherheit. Neben der Maschinenrichtlinie und der BetrSichV dürfte für deine Fragestellung die DIN EN ISO 14122:2016 Teil 1 bis 4 „Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen" relevant sein. Eine Musterlösung für alle Maschinen wird es nicht geben. Hier führt kein Weg an der Beurteilung jeder einzelnen Maschine vorbei. Erster Ansprechpartner ist der Hersteller. An zweiter Stelle können evtl. ein Gerüstbauer oder ein Stahlbauer (mit Erfahrung im Bereich der Absturzsicherung, auch z.B. mit Riggingkonstruktionen) helfen.

  • Guten Morgen,

    was ist mit der BAuA - Regelwerk - ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Es gibt bestimmt auch Podeste oder Überstiege die über die Maschinen gehen. Eventuell feste Leiteraufstiege, wenn es immer an der gleichen Stelle zu Problemen kommt.

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  • Bei Entstörung und Instandsetzung solltest du mal mit den Leuten vor Ort sprechen und dir die Arbeiten ansehen. Davon wirst du nichts in Texten finden. Hier ist der Nachsatz "oder auf andere Weise die notwendige Sicherheit herstellen" der Ansatz, sich als SiFa mal über den Tellerrand zu orientieren.

    Manchmal stehen auch die Leitern den Leuten zu weit weg und sie holen sie erst gar nicht. Auch dazu haben sie oft gute Ansätze, wie man es auf andere Weise sicher hinbekommt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • es geht um Möglichkeiten gegen Absturz von Maschinen und Anlagen während Instandhaltungsarbeiten.

    bei uns gilt der Grundsatz, bei Instandsetzungesmaßnahmen gehört die Anlage der Technik. Dauer und Sachlage sind geplant und bekannt und wir stellen bei Arbeiten mit Absturzrisiko Gerüste auf. Die Idee den Maschinenhersteller mal dazu zu befragen ist auch gut, führte aber bei uns meist zu keinem Ergebnis. Die Hersteller wollen verkaufen und die Anlagen werden so entworfen das die Wartung und Instandsetzung oder der GAB oft keine Rolle spielt.

    Grüße aus der Perle der Niederlausitz

    Andreas

  • *SarkAn*

    "Substitution" wird mal wieder völlig ausgeblendet.
    Wartungsvertrag mit dem Hersteller abschließen und ihr seid das Problem los.

    *SarkEnd*

    Und jetzt einmal ernsthaft.
    Ziehe auch Kombinationen der genannten Maßnahmen in betracht.
    Hinter der Maschine könnte #13 Bild 1 reichen, wohingegen links und rechts das Bild aus #11 als Lösung in Frage kommen könnte.
    Ich denke, Du verstehst was ich meine.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Moin,

    wenn auch nicht sehr elegant, aber schon mal daran gedacht?
    TRBS 2121 (Abschn. 3) iVm ASR A2.1 (Abschn. 4.2 Ziff. 4).
    "Lassen die Eigenart und der Fortgang der Tätigkeit und Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Schutzmaßnahmen nicht zu, darf auf die Anwendung von PSAgA im Einzelfall (z. B. Boden- und Wandöffnungen von Szenenflächen bei Bühnen) nur dann verzichtet werden, wenn:

    • die Arbeiten von fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden,
    • der Arbeitgeber für den begründeten Ausnahmefall eine besondere Unterweisung durchgeführt hat und
    • die Absturzkante für die Beschäftigten deutlich erkennbar ist."

    Alternativ zu oben ginge ja auch so etwas:

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    Ich kann es Dir nicht anders erklären, nur noch lauter!

  • Arbeiten oberhalb der Maschinen, Mitarbeiter an einer PSgA hängend? Am Kran?

    Wie soll das denn aussehen?

    Ich kenne das von einer Automatendreherei. Die haben mit hohen Drehzahlen Kleinteile für die Automobilindustrie gedreht. Das war alles schmierig von der Kühlflüssigkeit.

    Die haben die Maschinen mit Rollgerüsten und -brücken "bearbeitbar" gemacht. Wenn Sicherheit bei Euch an erster Stelle steht, muss man halt in den sauren Apfel beißen und Zeit investieren. Wie schreibt doch mein Vorschreiber "Unfälle passieren nicht, sie werde verursacht". Wenn die Situation nichts anderes hergibt, dann dauert es eben so lange, wie es dauert. Ansonsten geht man Risiko.

    Ihr solltet euch ein Verfahrenskonzept für die einzelnen Maschinen anhand einer Gefährdungsbeurteilung erstellen. Wie immer im Leben, wer ernten will, muss vorher den Samen in den Boden stecken. (€5,-- fürs Phrasenschwein)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das Problem ist ja damit ich nicht alle Arbeiten aus dem Arbeitskorb der Hebebühne heraus durchführen kann, selbst wenn ich mit der Bühne um die komplette Maschine herum fahren könnte. Es gibt diverse Arbeiten wo man zwangsweise auf der Maschine knien oder stehen muss um die Arbeitsstelle zu erreichen.

    Hier mal ein grobes Beispiel einer solchen Maschine, Höhe ca. 3m. Wenn ich 20-30 solcher Maschinen habe (verschiedener Hersteller, Bauarten und Formen) kann ich leider nicht jede einrüsten.

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    Die praktikabelste Lösung ist vermutlich wirklich ein zugelassener Anschlagpunkt (mobil Variante wie oben erwähnt, oder feste Laufschiene an der Decke) und ein PSAgA.

    Die Begründung von Snooze in #17 hatte ich auch schon in Betracht gezogen, aber ob das dann im Falle eines Falles bestand hätte wäre denke ich fraglich. Die Ränder der Maschinen mit Warnband markieren wäre schnell erledigt und die Instandhalter sind fachlich und körperlich geeignet. Eine Sonderunterweisung allgemein oder vor jeder Tätigkeit auf einer Maschine wäre auch möglich.

  • Also eigentlich wollte ich ja schreiben "Baue ein Bällchenbad drumherum auf" so als gag.

    Aber aus jeder Idee und ist sie noch so doof, wächst dann doch mal was innovatives. Also hab ich mal nach Absturzkissen gesucht, wie bei Stuntman und habe tatsächlich was gefunden:

    Weiche Landung auf gelben Kissen - dach+holzbau

    Hatte ich bisher noch nie gehört. Kennt das jemand?

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint: