Erkundung nach Brandschaden

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  • Hallo Zusammen,

    ich komme mal wieder mit einem interessanten Thema um die Ecke, zu dem ich kontroverse Aussagen habe.

    Folgender Fall: Nach einem Brandschaden (ERKALTETE Brandstelle - Freigabe durch Polizei und Versicherung wurde bereits erteilt) müssen wir als Arbeitgeber initiale Maßnahmen ergreifen. Also eine erste Erkundung durch diverse Personen steht an... U.a. wie groß ist der Schaden zwecks Festlegung der Schutzausrüstung, was kann man einlagern, was muss entsorget werden, was muss instandgesetzt werden... aber auch Strom abschalten oder Lüften... aber kein Sanieren oder sonstiges...

    Die bereits in einem anderen Zusammenhang erwähnten Schriften haben wir vorliegen (TRGS 524, DGUV-Regel 101-004, VdS 2357, BG Bau C318, ArbMedVV, DGUV Information 203-018). Nun steht in der DGUV Information 203-018 "...Gasförmige Brandfolgeprodukte treten auf einer erkalteten Brandstelle in der Regel nicht mehr auf...". Das würde nach meinem Verständnis auch zu den Aussagen passen, die viele der anderen Schriften im Zusammenhang mit der Schutzkleidung treffen. Nämlich, dass in Abhängigkeit von der Ausdehnung der Brandstelle mitunter partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2/FFP3) reichen...

    Und nun bekomme ich aber auch folgende Aussage: Betreten mit Vollmaske und Gebläsefilter wegen Gasen... Es handelt sich wohl um einen Schmorbrand von unter 1 qm Ausdehnung... da hat eine batteriebetriebene Lichtinstallation angefangen zu kokeln.

    Ja was denn nun? Vielleicht könnt ihr mir eure Meinung dazu sagen.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Kleiner Gedankenhinweis:
    wann ist das Gebäude, das gebrannt hat gebaut?
    Je nach dem könnte Asbest vorhanden sein, das man beim Begehen aufwirbelt.
    Oder andere verbaute Stoffe, es soll ja nicht nur Asbest gefährlich sein ;)

    Daher kann ich die Masken schon nachvollziehen

    „Ein Tipp zum Recht: halten Sie es ein!" Prof. Dr. Thomas Willrich

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

  • Die durch den Brand entstandenen Stäube und Rückstände könnten auch das Problem sein:

    Die Vollmasken bieten, abhängig vom Filter, Schutz gegen Schadstoffe wie Staub, Aerosol, Gase und Dämpfe und können – dank des hohen Dichtsitzes – auch gegen höhere Schadstoffe eingesetzt werden.

    Hier noch ein Fachartikel zur Beseitigung und Belastung:

    Reinigung nach Brandschaden: 12 wichtige Tipps für den Notfall

  • Zunächst einmal: wer hat diese Aussage getätigt? Was ist die Grundlage? (gibt es z.B. ein Schadstoffgutachten?)

    Um eine erste Abschätzung vornehmen zu können muss man klären:

    a) von wann ist das Gebäude/die verbrannte Installation?

    b) was hat da gebrannt?

    c) wie groß ist der kontaminierte Bereich?

    b) und c) sind ja klar. Bei a) wäre neben PAK ggf. PCB zu erwarten.

    So wie der fall geschildert wurde, halte ich ein gebläseunterstütztes Atemschutzgerät für eine orientierende Begehung für recht ambitioniert*. Es sei denn, es gibt Hinweise auf besondere Kontaminationen (s.o.).


    *Nachtrag: Barträger benötigen natürlich trotzdem die gebläseunterstützte Maske.

  • Man muss im vorliegendem Fall halt einige Hintergrundinformationen berücksichtigen.

    Wenn dort eine Lagerhalle Baujahr 2020 niedergebrannt ist, die vollständig leer war. Dann ist die mögliche Kontamination und die Mögliche Produktvariation an Gefährlichen Stoffen einerseits recht überschaubar und entsprechend passende Schutzkleidung ableitbar.

    Hat dort ein Gefahrstofflager, Baujahr 1950 gebrannt und war vorher Randvoll mit lustig klingenden Gefahrstoffen vieler Klassen (Am besten noch mit einer Unvollständigen Bestandsliste was die Menge und den Standort betrifft) dann sieht die Welt schon ganz anders aus. Man darf ja nicht außer acht lassen das durch das Löschmittel unter Umständen Gefahrstoffe ausgeschwemmt oder in andere Gefahrstoffe eingebracht wurden, dadurch ist vielleicht eine Mischung entstanden die entsprechende Vorgaben benötigt.

  • Schmorbrand von unter 1 qm Ausdehnung... da hat eine batteriebetriebene Lichtinstallation angefangen zu kokeln.

    Was waren das für Batterien?

    Aus was bestand die Installation? War z.B. PVC verbaut, evtl. auch in den Kabeln?

    Wo befand sich die Brandstellen? Gibt es da Geschosse darüber oder darunter? Stichwort Statik?

    Steht in dem Bereich Wasser oder Schaum vom Löschvorgang?

    Primär würde ich Einweg Overalls, Handschuhe und FFP2 Masken als Schutzausrüstung verwenden. Bereich zuvor spannungsfrei schalten und die Statik abklären.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was waren das für Batterien?

    Aus was bestand die Installation? War z.B. PVC verbaut, evtl. auch in den Kabeln?

    Wo befand sich die Brandstellen? Gibt es da Geschosse darüber oder darunter? Stichwort Statik?

    Steht in dem Bereich Wasser oder Schaum vom Löschvorgang?

    Primär würde ich Einweg Overalls, Handschuhe und FFP2 Masken als Schutzausrüstung verwenden. Bereich zuvor spannungsfrei schalten und die Statik abklären.

    Das war in der Tat wohl nichts großes - FW hat "schnell" gelöscht - von Außen am Gebäude sieht man nichts - Brandursachenermittlung und Versicherung waren am nächsten Werktag bereits durch mit dem Thema... es stinkt wegen verbranntem/angekokeltem Kunststoff... das was gebrannt hat hat man zügig einlagern können für spätere Nachfragen... es waren wohl zwei Li-Ion Batterien (ich weiß aber nicht wie groß sowas für einen Tresen/Tisch sein kann - vielleicht so ein beleuchteter Tresen-Würfel? Noch habe ich keine Bilder davon, und bei der letzten Begehung ist mir das Ding also solches auch nicht aufgefallen) betroffen, wovon eine reagiert hat und die zweite für den Fall der Fälle in einen gesicherten abgesperrten Bereich eingelagert worden ist (man traut der nicht mehr...) - also nichts mit "ganze Lagerhalle", "Gefahrstofflager" - eher mehr so: Da brennt mir mein Vorratsraum daheim ab.

    Die Aussage bzw. die Bedenken kamen aus einem Bereich, der sich primär mit aktiven Bränden beschäftigt und weniger mit dem Arbeitsschutz bei Sanierungen nach Bränden. Insofern denke ich mir, dass diejenigen die Schutzmaßnahmen beim Brandlöschen auf erkaltete Brandstellen übertragen haben...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Wenn ich das richtig verstehe, war das ja kein riesiges Feuer, sondern eher ein begrenzter Schmorbrand durch zwei Li-Ion-Batterien. Die Feuerwehr war schnell fertig, von außen sieht man nichts, und die Versicherung hat das Ganze auch zügig abgehakt. Klar stinkt es wegen verbranntem Kunststoff, aber die eigentliche Brandgefahr ist ja vorbei.

    Bei der Schutzkleidung würde ich es auch pragmatisch sehen:

    • FFP2-Masken reichen in den meisten Fällen, damit man keine verbrannten Kunststoffpartikel einatmet.
    • Handschuhe sind eh Standard, gerade wenn noch Rückstände von den Batterien da sein könnten.
    • Einweg-Overalls kann man machen, aber ob das bei so einem kleinen Brand wirklich nötig ist, kommt drauf an, wie stark die Umgebung betroffen ist.

    Richtig gefährlich sind solche Brandstellen ja meistens nur, wenn viel PVC oder andere belastete Materialien verbrannt sind. Das könnte man mit Messungen zur Luftqualität oder Staubniederschlag checken – aber wenn die Feuerwehr da nichts Besonderes festgestellt hat, klingt es eher nach normalem Brandsanierungs-Standard und nicht nach einem großen Gefahrstoffeinsatz.

    Würde da also auch eher mit gesundem Menschenverstand rangehen, statt jetzt unnötig die ganz große Schutzmaßnahme-Keule zu schwingen.

  • Hallo an alle... Danke schon mal für eure Einschätzungen. Genau wie carlotti es beschrieben hat, werden wir gemäß Empfehlungen der BG Bau vorgehen.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

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    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Das Thema Flußsäure als Brandnebenprodukt hast Du auf dem Schirm, E.weline?

    Ja, haben wir auf dem Schirm.... und gehen da in Bezug auf PSA nach VdS 2357 Anhang 7 vor. Feuerwehr hat gelöscht, unsere Feuerwehr hat die Batterien gesichert und unsere MA haben lediglich eine Begehung im Bereich gemacht...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

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  • hat sich erledigt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Was denn Mick?

    ich wollte etwas posten was schon vorhanden ist.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick