Hallo liebe Community,
falls das Thema hier flasch ist bitte ich um Verschiebung. Mir selbst fällt es schwer es den vorgegebenen Themen zuzuordnen und da es von unserem Betriebsarzt ausgeht poste ich es erstmal hier.
Letzte Woche hatten wir eine Begehung. In ihr wurde vom Betriebsarzt angemerkt,
- dass auf allen Kabinen von Damen-WCs Hygienebeutel ausliegen müssen.
- dass zwischen allen Pisoirs Schamwände installiert sein müssen.
- dass in mindestens in einer Kabine von Herren-WCs eine Hygienebehälter aufgestellt werden muss.
In der Folge-E-Mail hat er die Aussage zu den Pisoirs abgeschwächt zu "empfohlen". Dies deckt sich mit der ASR A4.1 im Punkt 5.2.4.
Die Forderung nach dem Hygienebehälter in den Herren-WCs fand ich dann in der ASR A4.1 im Punkt 5.4.1, also auch kein Schmerz.
Probleme habe ich mit der Aussage der Hygienebeutel. Die ASR A4.1 gibt im Punkt 5.4.1 nur die Forderung nach Hygienebehälter in allen Kabinen in Damen-WCs wieder.
Hatte jemand schon einmal Berührungspunkte mit dem Themenkomplex? Gibt es diese Forderung nach Hygienebeutel wirklich oder wurde hier der Beutel mit Behälter verwechselt?
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
Schöne Grüße
PieBue