Vorbereitungskurs für den theoretischen Teil der Ausbildung zum Staplerfahrer

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  • Guten Tag,

    ist es rechtlich in Ordnung, wenn pädagogisch geschulte Mitarbeiter (Ausbilder, Förderlehrer etc.) als befähigte Person einen Vorbereitungskurs für den theoretischen Teil durchführen und die Abnahme der schriftlichen Prüfung durch einen Ausbilder für Flurförderzeugführer abgenommen wird? Die Schulungsunterlagen (Powerpoint, Filme etc.) liegen vor.

    Den praktischen Teil übernimmt der Ausbilder für Flurförderzeugführer.

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  • Kann der pädagogisch geschulte Mitarbeiter Fachfragen der zukünftigen Flurförderzeugführer beantworten?

    Ich vermute nein, somit würde ich eine solche Schulung ablehnen.

    Ich könnte mir vorstellen, wenn vor der Prüfung und dem praktischen Teil der fachkundige Ausbilder noch eine Diskussions-/Fragerunde abhält, dann könnte man diese Problematik umgehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

  • Paragraphenreiter werden Deine Frage mit "Nein, auf gar keinen Fall!" beantworten, andere, wie ich beispielsweise mit: "Gute Idee, hau rein!"

    Ich muss hier Axel für seinen Kompromiss aber einmal ein Lob aussprechen. Dies ist eine sehr gute Lösung!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (20. Februar 2025 um 09:53)

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  • Schau mal hier in den Voraussetzungen: Seminar PS 9 – BGHW - BGHW

    Oder hier: DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“

    5 Anforderungen an Qualifizierende

    Als Qualifizierende für Bedienpersonen kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und [...] und mindestens folgende Anforderungen erfüllt:...

    Und dann kommen so einige Punkte, u.a. Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilderinnen und Ausbilder von Bedienpersonen für Flurförderzeuge

    Am Besten mal bei eurer BG nachfragen, ob die Aufteilung ok wäre, aber was würdet Ihr genau gewinnen? Kostenersparnis, Zeitersparnis?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Der/die Förderlehrer/in haben keinen Schein schulen bz. unterweisen jedoch viele Jahre in Arbeitssicherheit

    Warum werden die Förderlehrer/innen nicht qualifiziert? Dann könnten sie auch gleich die Prüfung abnehmen.

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • ist es rechtlich in Ordnung, wenn pädagogisch geschulte Mitarbeiter (Ausbilder, Förderlehrer etc.) als befähigte Person einen Vorbereitungskurs für den theoretischen Teil durchführen

    Versteht ich das richtig? Die Lehrer sind dann quasi "Fahrlehrer", welche nicht fahren können und unterrichten über das richtige Verhalten beim Fahren.

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!