Guten Tag,
ist es rechtlich in Ordnung, wenn pädagogisch geschulte Mitarbeiter (Ausbilder, Förderlehrer etc.) als befähigte Person einen Vorbereitungskurs für den theoretischen Teil durchführen und die Abnahme der schriftlichen Prüfung durch einen Ausbilder für Flurförderzeugführer abgenommen wird? Die Schulungsunterlagen (Powerpoint, Filme etc.) liegen vor.
Den praktischen Teil übernimmt der Ausbilder für Flurförderzeugführer.