Änderungen im Mutterschutzgesetz! 4. Bürokratiereduzierungsgesetz

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  • anbei zur Info. Ob uns das weiterhilft?

    Für mich heißt das: ich warte auf die Regelungen und sehe dann weiter. Seht ihr das auch so?

    Neue Regelungen zur mutterschutzbezogenen Gefährdungsbeurteilung | Arbeitsschutz | Haufe
    Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurden die mutterschutzbezogenen Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung angepasst. In bestimmten Fällen ist es nun nicht mehr…
    www.haufe.de

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Guten Morgen,

    Auf der Homepage https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/start/newsdeta…hmen-des-beg-iv steht der Satz "Eine Regel oder Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz, die diese Anforderungen erfüllt, liegt bislang nicht vor." Also entweder die GBU weiterhin so durchführen wie bisher, oder warten, warte, warten... Wobei, wenn dann keine GBU vorhanden ist, dies wieder eine OWi darstellt.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Den Sitzungsprotokollen des AfMu ist ja einiges zu entnehmen, dürfte allerdings für viele hier nicht relevant sein.

    • Der AfMu hat die Mutterschutzregel „Tätigkeiten von schwangeren Frauen mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung“, MuSchR 11.1.01 beschlossen.
    • Der AfMu hat die Mutterschutz-Information „Gefährdungen für Schwangere und Stillende im Arbeitsbereich OP: Infektionserreger, Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung“, MuSchInfo 11.0.01 beschlossen.
    • Der AfMu hat die Mutterschutz-Information „FAQ zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts (AGW) bei Formaldehyd-Expositionen in der Schwangerschaft in Betrieben und Ausbildungsstätten“, MuSchInfo 11.1.01 beschlossen.

    Veröffentlicht und somit in Kraft sind allerdings alle diese Beschlüsse noch nicht, wobei im klinischen Bereich diese mit Spannung erwartet werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Für mich heißt das: ich warte auf die Regelungen und sehe dann weiter. Seht ihr das auch so?

    Moin, im Grunde genommen "ja". Für mich machte die anlassunabhängige GBU nach dem MuSchG im Kontext der GBU nach dem ArbSchG nie so richtig Sinn, zumindest finde ich die Regelung wenig schlüssig. Letztlich soll sich der Arbeitsaufwand reduzieren, sofern sich dann spezifische Regelungen des AfMu ergeben. Mal gucken.

    Ich kann es Dir nicht anders erklären, nur noch lauter!