Spezifisches Verfahren zur Beurteilung der Einwirkungen

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  • Guten Morgen,

    ich lese hier so ein bisschen nebenbei mit und mir ist aufgefallen (sofern ich das hier alles richtig verstanden habe), dass in Teilen die Ansicht vertreten wird, bei Vorliegen von spezifischen Verfahren (meinetwegen Grenz-, Schwellen-oder Richtwerten aus Vorschriften) sei die Risikobeurteilung durch. Dem ist mit nichten so. Auch bei Anwendung spez. Verfahren muss eine Plausilitätsprüfung durchgeführt werden - dafür kann man beim Treffen seines Urteils sehr wohl auch auf Nohl zurückgreifen.

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    Ich kann es Dir nicht anders erklären, nur noch lauter!

  • Auch bei Anwendung spez. Verfahren muss eine Plausilitätsprüfung durchgeführt werden - dafür kann man beim Treffen seines Urteils sehr wohl auch auf Nohl zurückgreifen.

    Das was Du hier verwendest ist eher das Ampelmodell zur optischen Darstellung. Bei einer Überschreitung eines Grenz- oder Schwellenwertes kann ich niemals im grünen Bereich landen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das was Du hier verwendest ist eher das Ampelmodell zur optischen Darstellung.

    Genau, die Einteilung in Risikostufen. Nohl stellt unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefährdung und der möglichen Schadensschwere genau darauf ab. Bsp.: Absturzgefahr bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter iVm Moniereisen.

    Bei einer Überschreitung eines Grenz- oder Schwellenwertes kann ich niemals im grünen Bereich landen.

    Sagt ja auch keiner. Genauso ist das Einhalten von Grenz- oder Schwellenwertes nicht gleichbedeuten mit der Tatsache, im grünen Bereich zu landen.

    Bsp.: Absturz bei einer Absturzhöhe von 0,99 Metern iVm Moniereisen.

    Ich kann es Dir nicht anders erklären, nur noch lauter!

  • Bei unseren Lernbegleitern steht geradezu die Todesstrafe da drauf, wenn wir Nohl nutzen sollten 😅💀

    Warum? Wir machen alles nach Nohl, auch bei spezifischen werten. Das unterstützt aus meiner Sicht die Wertigkeit.

    Nehmen wir die Verkehrswege. Jetzt ist ein Verkehrsweg für Fußgänger in einer Halle zu schmal bemessen (-30 cm). Jetzt ist die Situation vor Ort so, dass ansonsten der Fahrweg zu schmal wird, wenn ich die erforderliche Fußwegbreite einhalte. Und jetzt?

    Weg zu schmal --> ergo neu einzeichnen? Oder beurteile ich das Risiko eines Unfalles?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Warum? Wir machen alles nach Nohl, auch bei spezifischen werten. Das unterstützt aus meiner Sicht die Wertigkeit.

    Nehmen wir die Verkehrswege. Jetzt ist ein Verkehrsweg für Fußgänger in einer Halle zu schmal bemessen (-30 cm). Jetzt ist die Situation vor Ort so, dass ansonsten der Fahrweg zu schmal wird, wenn ich die erforderliche Fußwegbreite einhalte. Und jetzt?

    Weg zu schmal --> ergo neu einzeichnen? Oder beurteile ich das Risiko eines Unfalles?

    also bei uns ist es auch nicht gern gesehen,

  • Genau, die Einteilung in Risikostufen. Nohl stellt unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefährdung und der möglichen Schadensschwere genau darauf ab. Bsp.: Absturzgefahr bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter iVm Moniereisen.

    Sagt ja auch keiner. Genauso ist das Einhalten von Grenz- oder Schwellenwertes nicht gleichbedeuten mit der Tatsache, im grünen Bereich zu landen.

    Bsp.: Absturz bei einer Absturzhöhe von 0,99 Metern iVm Moniereisen.

    Genau. auch wenn ein Grenzrisiko unterschritten ist, kann die Gesamtsituation so sein, dass eine Schutzmaßnahme erforderlich ist. Das Moniereisen ist ein gute Beispiel.

    Nur andersrum geht es nicht: bei Überschreiten des Grenzrisikos darf ich das nicht mit Nohl "schönrechnen".

  • Warum? Wir machen alles nach Nohl, auch bei spezifischen werten. Das unterstützt aus meiner Sicht die Wertigkeit.

    Nehmen wir die Verkehrswege. Jetzt ist ein Verkehrsweg für Fußgänger in einer Halle zu schmal bemessen (-30 cm). Jetzt ist die Situation vor Ort so, dass ansonsten der Fahrweg zu schmal wird, wenn ich die erforderliche Fußwegbreite einhalte. Und jetzt?

    Weg zu schmal --> ergo neu einzeichnen? Oder beurteile ich das Risiko eines Unfalles?

    Wenn der Weg z schmal ist, ist die qualitative Mindestanforderung nicht erfüllt und es besteht Handlungsbedarf. Kann der Weg nicht verbreitert werden, müssen andere Maßnahmen her. Man könnte z.B. mit Warneinrichtungen und entsprechenden Betriebsanweisungen/Unterweisung das Risiko eines Zusammenstoßes mit einem Flurförderzeug reduzieren.