Hallo, bei mir kam gerade die Frage auf ob die BSO ausschließlich digital zugänglich gemacht werden kann oder ob sie in Papierform vorliegen muss. Bei Teil B ist es klar ersichtlich. Hierzu sagt die DIN 14096: ,,Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil B sollte in Form von Merkblättern, Broschüren, in elektronischer Form usw. zur Verfügung gestellt werden. Es ist anzuraten, sich von jeder Person, die ein Exemplar des Teils B zur persönlichen Unterrichtung erhält, die Kenntnisnahme des Inhalts schriftlich bestätigen zu lassen. ,, Teil C ist nicht so eindeutig bzw. stolper ich über das Wort ,,mindestens,, in seiner doppeldeutigkeit.: ,,Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil C muss den Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben mindestens in Papierform übergeben werden. Es ist anzuraten, sich von jeder Person, die ein Exemplar des Teils C zur persönlichen Unterrichtung erhält, den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen. ,, Heißt das jetzt das es auf alle Fälle auf Papier sein muss oder das es zumindest auf Papier sein muss, also auch digital gelesen und bestätigt werden kann?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten bzw. eure Interpretationen......