Privater Gebrauch --> Mähroboter

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  • Huhu.

    Ich frage jetzt mal das Human ChatGBT. Das digitale kenn ich ja nicht.

    Ich soll einen Mähroboter beurteilen. Liest sich alles ganz toll. Dann taucht plötzlich der Satz auf: Bestimmungsgemäßer Gebrauch --> nur im privaten Bereich einsetzbar!

    Wie ernst nehmt ihr diesen Satz. Ich bin davon überzeugt, dass wenn etwas passiert, was auf einen Konstruktionsfehler etc. zurückzuführen ist, fliegt uns das um die Ohren.

    Eigentlich habe ich damit die Frage schon beantwortet. Wollte nur Eure Meinung dazu hören.

    file:///C:/Users/V162475/Downloads/AR01671207-10L-KR233EKR236EOwnersmanual.pdf

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    dein File ist nicht aufrufbar.

    Wo wollt ihr den denn einsetzen und welche Gefahren rühren aus dem Einsatz, ist vllt. ein Spielplatz in der Nähe?

    Aber ja, was nur für den privaten Gebrauch würde ich auch nicht gewerblich einsetzen. Es unterliegt ggf. anderen Prüfvorschriften und Teilezulassungen. Sind die Betriebsstunden vergleichbar? Es gibt auch gewerblich Mähroboter.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Man könnte ja nochmal beim Hersteller nachfragen, aber die schreiben das normalerweise nicht ohne Grund in eine Bedienungsanleitung.

    Für den privaten Gebrauch gelten wiederum andere Vorgaben wie für einen gewerblichen Einsatz. Muss man zwar nicht immer verstehen und macht aus meiner Sicht nicht unbedingt Sinn, aber wir brauchen ja eine Beschäftigung und Themen über die wir uns aufregen können :Lach:

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Moin,

    dein File ist nicht aufrufbar.

    Wo wollt ihr den denn einsetzen und welche Gefahren rühren aus dem Einsatz, ist vllt. ein Spielplatz in der Nähe?

    Aber ja, was nur für den privaten Gebrauch würde ich auch nicht gewerblich einsetzen. Es unterliegt ggf. anderen Prüfvorschriften und Teilezulassungen. Sind die Betriebsstunden vergleichbar? Es gibt auch gewerblich Mähroboter.

    Kinder Reha-Klinik, Begleiteltern mit u. U jüngeren Geschwistern in Begleitung. Genau das ist der Grund, warum ich Bauchschmerzen habe.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Genau das ist der Grund, warum ich Bauchschmerzen habe.

    ja aber dann geh doch kein Risiko ein, nur weil jemand Geld sparen möchte ... Da könnte man das ganze Thema Mähroboter hinterfragen, aber ich kenn mich da überhaupt nicht aus, wie zugänglich sind die Schneidblätter?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Wenn sich die Nutzung des Geräts im gewerblichen Bereich nicht von der Nutzung des Geräts im häuslichen Bereich unterscheidet, so spricht nichts gegen die Nutzung des Geräts.

    Hmmm, mich stört, dass die in dem Text / Hinweis hauptsächlich Weißgeräte aufgeführt sind.

    Ich weiß nicht, ob hier ein Rasenmäher mit darunterfällt. Mir gefällt aber der Hinweis auf die Maschinenrichtlinie.

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    Gruß Mick

  • Ein Aspekt, den ich sehe, ist, dass im privaten Bereich kein unangekündigter Besucherverkehr zu erwarten ist. Wahrscheinlich gibt es im privaten Sektor auch Regelungen, die vorschreiben, dass der Mähroboter nicht unbeaufsichtigt betrieben werden darf, oder?

    Hinweis: Bisher habe ich mich mit Mährobotern noch nicht näher beschäftigt.

    GrannyCruiserV8

    Brandschutzbeauftragter (TÜV)

  • dass der Mähroboter nicht unbeaufsichtigt betrieben werden darf, oder?

    Hinweis: Bisher habe ich mich mit Mährobotern noch nicht näher beschäftigt.

    nur wenn Personen in der Nähe sind, dann muss beaufsichtigt werden. Da wir hier in einer Klinik sind, würden wir den Nachts betreiben. Das heißt aber nichts. Von Kleinkindern bis 18 jährigen Jugendlichen ist alles dabei.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Die Verwendung des Mähroboters im gewerblichen Bereich ist außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung. Damit wird er quasi zu einem neuen Produkt, wenn man das doch tut. Derjenige, der das veranlasst, nimmt das Teil erstmalig in der EU in Betrieb und wird so zum "Hersteller" mit den entsprechenden Pflichten an Prüfung und Dokumentation. Nachzulesen in der Maschinenrichtlinie und der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz. Hält er sich nicht dran, ist die Verwendung als Arbeitsmittel unzulässig.

    Im Zweifel ist es immer günstiger, ein zugelassenes Gerät zu kaufen ;)

  • Die Verwendung des Mähroboters im gewerblichen Bereich ist außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung. Damit wird er quasi zu einem neuen Produkt, wenn man das doch tut. Derjenige, der das veranlasst, nimmt das Teil erstmalig in der EU in Betrieb und wird so zum "Hersteller" mit den entsprechenden Pflichten an Prüfung und Dokumentation. Nachzulesen in der Maschinenrichtlinie und der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz. Hält er sich nicht dran, ist die Verwendung als Arbeitsmittel unzulässig.

    Im Zweifel ist es immer günstiger, ein zugelassenes Gerät zu kaufen ;)

    perfekt. Danke

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • nur wenn Personen in der Nähe sind, dann muss beaufsichtigt werden. Da wir hier in einer Klinik sind, würden wir den Nachts betreiben. Das heißt aber nichts. Von Kleinkindern bis 18 jährigen Jugendlichen ist alles dabei.

    Den nächtlichen Betrieb finden zum Beispiel Igel gar nicht toll und es wird normalerweise auch eben aus Tierschutzgründen davon abgeraten.

  • Die Verwendung des Mähroboters im gewerblichen Bereich ist außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung. Damit wird er quasi zu einem neuen Produkt, wenn man das doch tut.

    Das halte ich für eine weit hergeholte Interpretation. Der Mähroboter wird ja weiterhin als Mähroboter eingesetzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Grundsätzlich kann ich alle Positionen verstehen. Stimme aber eher AxelS zu. Ich würde zwar immer ein „gewerbliches“ Gerät bevorzugen. Aus meiner Sicht sollte es aber keine unterschiedlichen Anforderungen im Hinblick auf die Produktsicherheit geben.

    Der beschriebene Fall beschreibt aus meiner Sicht die vorhersehbare Verwendung bzw. die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung. Es ist schon erwartbar, dass ein Gerät im „Dauerbetrieb“ die ganze Nacht durch läuft und nicht nur 2 Stunden im Hausgebrauch (insofern der Akku) das hält. Das entspricht sogar fast der privaten Nutzung…

    Hast du mal Mäher für den privaten und gewerblichen Gebrauch verglichen. Kann mir fast nicht vorstellen, dass sich die Sicherheitsanforderungen stark unterscheiden. Ggf. ist ein gewerblicher Mäher teurer, da für längeren Betrieb ausgelegt?

    Aus meiner Erfahrung wird der Punkt vor allem hinsichtlich der Langlebigkeit und/oder bei Ausfall des Mähers relevant. Die Hersteller werden sich dann darauf beziehen, dass das Gerät nicht entsprechend der Vorgaben genutzt wird.

    Ich stelle mir immer die Frage was das Schutzziel ist und begründe das sinnvoll. Selbstverständlich berücksichtigte ich die Vorgaben/Regelwerke dabei. Das wird zusammen mit den Verantwortlichen diskutiert/begründet (und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert)

  • Der beschriebene Fall beschreibt aus meiner Sicht die vorhersehbare Verwendung bzw. die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung. Es ist schon erwartbar, dass ein Gerät im „Dauerbetrieb“ die ganze Nacht durch läuft und nicht nur 2 Stunden im Hausgebrauch (insofern der Akku) das hält.

    Das entspricht sogar fast der privaten Nutzung…Ggf. ist ein gewerblicher Mäher teurer, da für längeren Betrieb ausgelegt?

    Aus meiner Erfahrung wird der Punkt vor allem hinsichtlich der Langlebigkeit und/oder bei Ausfall des Mähers relevant. Die Hersteller werden sich dann darauf beziehen, dass das Gerät nicht entsprechend der Vorgaben genutzt wird.

    Der Mäher ist für eine Fläche von 36.000 m² zugelassen!

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Den nächtlichen Betrieb finden zum Beispiel Igel gar nicht toll und es wird normalerweise auch eben aus Tierschutzgründen davon abgeraten.

    Sieh dir mal die Beschreibung an. Der bleibt dann stehen, wenn sich etwas nähert.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    falls ich den richtigen online gefunden habe:

    Der Abschnitt wäre das Ausschlusskriterium in Deinem Anwendungsfall:

    2. Hinweis zum Automatikbetrieb des

    Roboters

    a) Den Kress Mission niemals

    unbeaufsichtigt verwenden, wenn sich

    Personen – besonders Kinder – oder

    Haustiere in der Nähe aufhalten

  • Beispiel:

    Es kommt zu einem Unfall, jemand wird verletzt. Das ganze landet vor Gericht.

    Was wird der Richter sagen?

    "Naja, war zwar nicht für den gewerblichen Bereich und somit nicht bestimmungsgemäß aber egal..."

    ODER

    "Ihnen war bewusst, dass diese Maschine nur für den privaten und nicht gewerblichen Bereich bestimmt war, warum haben Sie...".

    Ich nehme stark an, es wird nicht EGAL sein.