Moin,
ich brauche mal Schwarmwissen.
Eine Mitarbeiterin hatte bei der Arbeit eine allergische Reaktion, wir haben den Nitrilhandschuh in Verdacht.
Kontakt zu Gefahrstoffen bestand nicht, die Handschuhe werden aus "hygienischen Gründen" getragen, da an diesem Arbeitsplatz zurückgehendes Geschirr und Besteck manuell von Speiseresten gereinigt werden.
IMHO sind die Unfallkriterien gegeben: Ereignis, Gesundheitsschädigung, plötzlich, von außen, unfreiwillig.
Nun ist es aber so, dass die Dame "schon mehrfach" allergische Reaktionen zeigte (über diese aber nie berichtet hat
), nur war es noch nie so extrem wie an diesem Tag.
Sie arbeitet nun seit 13 Monaten bei uns und in dieser Abteilung und wird aktuell nicht mit arbeiten beauftragt, bei denen Sie diese Handschuhe tragen muss.
Meine Recherche ergab, das es keine bekannten Allergien gegen Nitril gibt. - Allergische Reaktionen bei Nitrilhandschuhen kommen trotzdem vor und lassen auf Zusatzstoffe, Beschichtungen etc. zurückführen.
Diese Allergien können auch erworben werden.
Ist das nun eine Unfallanzeige oder eine Verdachtsanzeige auf Berufskrankheit?
Danke für Eure Meinungen.