Hilfe bei der Absicherung einer Maschine mit horizontaler BWS

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  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, ihr könnt mir bei einem Problem helfen, das ich mit der Sicherheitseinrichtung einer Maschine habe. Ich beschäftige mich gerade mit einer Anlage mit einem Roboter, dessen Zugang zur Gefahrenstelle durch eine horizontale berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (BWS) abgesichert ist. Hier sind die relevanten Details:

    • Schutzfeldlänge: 1000 mm
    • Montagehöhe: 50 mm
    • Auflösung der BWS: 30 mm

    Soweit ich informiert bin, gilt für Trittmatten eine Mindestlänge von 1200 mm. Laut DIN EN ISO 13855 sollte die Schutzfeldlänge bei Schutzfeldern, die parallel zur Annäherungsrichtung angeordnet sind, nicht kleiner als 850 mm sein.

    In meinem Fall beträgt die Schutzfeldlänge 1000 mm. Ist das der Norm korrekt entnommen und umgesetzt?

    Zusätzlich habe ich den Nachweis über den ausreichenden Sicherheitsabstand zur Gefahrenstelle mittels Nachlaufzeitmessung erbracht und dabei folgende Formel verwendet:

    S=(1600×T)+(1200−0,4H)

    Ich wäre sehr dankbar für eure Unterstützung und Einschätzungen zu meiner Situation. Gibt es etwas, das ich beachten sollte bzw. etwas das ich übersehen haben?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Beste Grüße

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  • Hallo,

    so ganz verstehe ich die Frage auch nicht. Geht es um den Sicherheitsabstand oder die Länge der BWS?
    Eine durch Berührung wirkende Schutzeinrichtung (Trittmatte) und eine berührungsloswirkende Schutzeinrichtung sind nicht wirklich vergleichbar.

    Ich empfehle immer den Blick in die Norm, um die relevanten Rahmenbedingungen vorliegen zu haben.

    Alternativ kann ich die T-Merkblätter der BGRCI empfehlen.

    Vielleicht machst du mal eine grobe Skizze/Zeichnung?

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Im Prinzip ist es wie in der Skizze dargestellt, nur dass ich anstatt der Stanze den Roboter als Gefahrstelle habe.

    Verbaut ist eine Lichschranke (BWS) wie oben beschrieben mit folgenden Daten:

    • Schutzfeldlänge: 1000 mm
    • Montagehöhe: 50 mm
    • Auflösung der BWS: 30 mm


    Meine Frage ist, ob die Schutzfeldlänge mit 1000 mm ausreichend ist.

    Stichwort Übersteigen.

  • hmmm?

    Aus meiner Sicht hast Du Dir Deine Frage doch schon selbst beantwortet.

    Ich würde jetzt noch die Info des Maschinenherstellers zu Rate ziehen.

    Infos bei der DGUV suchen. Wenn da nicht anderes rauskommt als aus deiner Norm,

    dann bist du doch auf sicheren Seite. Ah, vergiss deine BuA nicht. Faktor Mensch nicht vergessen.


    Falsch

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    "Computer sagt nein!" (Little Britain)

    Eine schlechte SiFa ist immer noch ein guter Betriebsarzt (Mick)
    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (20. Januar 2025 um 16:35)

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  • ok, jetzt wird es etwas klarer.

    der "zusätzliche" Sicherheitsabstand C, berechnet aus 1200 mm - 0,4 H, darf nicht kleiner als 850 mm sein.
    Ausschlaggebend für die Schutzfeldlänge, sprich dem Sicherheitsabstand, ist der Nachlauf des Roboters. Wenn ich jetzt 200 ms annehme errechnet sich der Sicherheitsabstand:

    1. (7): (1600 mm/s x 0,2 s) + (1200 mm - 0,4 x 50 mm) = 320 mm + 1180 mm = 1500 mm
    + Abstand von der Gefahrenstelle 30 mm => 1530 mm

    2. Vergleiche ich jetzt mit dem geforderten Sicherheitsabstand für Trittmatten, so wird nur die Schrittlänge betrachtet: (14): (1600 mm x 0,2 s) +1200 = 1520mm
    + Abstand von der Gefahrenstelle 30 mm => 1550 mm

    3. Vergleiche ich noch mit dem geforderten Sicherheitsabstand gegen Hinüberreichen (kein ausreichender Schutz ggü. Übersteigen) so ergibt sich:
    (11): (2000 mm/s x 0,2 s) + ca. 1200 mm = 320 mm + 1200 mm = 1520 mm
    + Abstand von der Gefahrenstelle 30 mm => 1550 mm

    Gem. EN ISO 13855 Kap. 4 (f) muss der größte Wert für die Betrachtung ausgewählt werden.

    Die Schutzfeldlänge mit 1000 mm wird also zu klein sein, da alle zusätzlichen Abstände diesen schon überschreiten.

    Wenn du jetzt noch die IST-Nachlaufzeit einsetzt, kannst du den genauen Wert selbst berechnen.

    Lass mal lesen, was herausgekommen ist.

  • ok, jetzt wird es etwas klarer.

    der "zusätzliche" Sicherheitsabstand C, berechnet aus 1200 mm - 0,4 H, darf nicht kleiner als 850 mm sein.......

    Wieder etwas dazugelernt. Wenn man (ich) keine Ahnung hat, muss man sich raushalten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • Hallo SJ,

    ich sehe das so:

    Du hast einen Roboter mit max. möglichem Arbeitsbereich; dieser muss eine sichere kartesische Begrenzung des Bewegungsraums durch Software bzw. Hardware aufweisen. Ausnahme wäre bei einem Abstand der mechanischen Absperrungen des Zugangsbereichs außerhalb des Roboter-Bewegungsraumes. Das habe ich allerdings vor Jahren erst einmal bei der BAuA in Dortmund gesehen.

    Wenn der Roboter sicher ist, kannst du dich um den Sicherheitsabstand der BWS unter Berücksichtigung der Annäherungsgeschwindigkeit (Laufen!) und hinüberreichen kümmern. Ich persönlich würde da eine senkrechte Anordnung der BWS bevorzugen.

    mfg

    Uwe

  • Guten Morgen,

    Danke für die Antworten. Der tatsächliche Abstand zur Gefahrstelle beträgt 3000mm, die Berechnung mit der oben genannten Formel entspricht auch der Berechnung unserer Messung.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Also würde ich das als durchaus passend Bewerten, korrekt :thumbup:

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  • Du hast einen Roboter mit max. möglichem Arbeitsbereich; dieser muss eine sichere kartesische Begrenzung des Bewegungsraums durch Software bzw. Hardware aufweisen. Ausnahme wäre bei einem Abstand der mechanischen Absperrungen des Zugangsbereichs außerhalb des Roboter-Bewegungsraumes. Das habe ich allerdings vor Jahren erst einmal bei der BAuA in Dortmund gesehen.

    Auch ein sehr guter Hinweis, da dass oft nur anhand des programmierten Bewegungsablaufs bewertet wird. Nach meiner Erfahrung ist das eigentlich heute softwaretechnisch bei „neueren“ Industrierobotern kein Problem mehr.

    Zumindestens die Hauptachsen sind oft mittels Anschlag und/oder Endschalter abgesichert, um „sichere“ Räume zu schaffen.

  • Die Antwort von Q901S zeigt sehr gut wie wichtig der Blick in die Norm ist. Es ist nämlich nicht immer einfach. Danke für die ausführliche Antwort! |?

    Sifa Josef gibt es einen gesonderten Grund für die horizontal angeordnete BWS?

    Wie lang hast du die Lichtschranke, denn jetzt gewählt?

    Hey,

    das Lichtgitter wurde schon mit 1000 mm eingebaut.

    VG