DGUV V2 - Regelungen, Handhabung, Berechnungen

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  • Hallo, Ich muss mal nachfrage, wie genau das funktioniert.

    Die Grundbetreuung ist ja gem. genannter Vorschrift klar geregelt.

    Die betriebsspezifische Betreuung (pB) ist selbst vom Unternehmer zu bestimmen.

    Es gibt ja in der DGUV V2 eine Vorlage an Aufgaben, die in der bB zu erledigen sind.

    Wie sind da eure Zeitansätze? Woran orientiert ihr euch. Gibt es eine Angabe / Grundregel an die man sich halten kann.

    Etwa so wie: bB 50 % von der GB = GB 400 h = bB 200 h.

    Vorab vielen Dank.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    "Computer sagt nein!" (Little Britain)

    Eine schlechte SiFa ist immer noch ein guter Betriebsarzt (Mick)
    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Die "bB" ist von vielen Faktoren abhänging und tatsächlich erfahrungsgemäß VB!!!

    Es macht halt einen Unterschied ob in einem Betrieb GB eigenständig innerhalb der Abteilungen erstellt werden - dann ist der Zeitansatz nahe 0- oder ob der Betrieb noch nie davon gehört hat...

    Ebenso können, von Betrieb oder SiFa, Prioritäten gesetzt werden.

    Also, auch wenn's nicht schön erscheinen mag, ist diese Zeit in meinen Augen immer individuell zu bestimmen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin Mick,

    also bei mir ist das gerade echt aktuell, da ich bei uns benannt werden soll. Ich habe eine Liste geschrieben, wo die Grundbetreuung in Std definiert ist. Ist ja klar geregelt.

    Dann alle Aufgaben, wie Schulungen, Unterweisungen und alles andere in Std aus eigenen Erfahrungswerten und den Zeiten der aktuellen SiFa die jetzt abgelöst wird.

    Damit soll dann die bB geklärt werden.

    Nebenbei habe ich das als Bewertungsgrundlage für Gehaltsverhandlungen genommen. Bin mal gespannt was dabei rumkommt

  • Dann alle Aufgaben, wie Schulungen, Unterweisungen und alles andere in Std aus eigenen Erfahrungswerten und den Zeiten der aktuellen SiFa die jetzt abgelöst wird.

    Damit soll dann die bB geklärt werden.

    Genau darum geht es! Was wird erwartet. Ist als präventive Maßnahme ein bisschen wie Glaskugellesen.

    Die tägliche Praxis wird das dann am Ende des Jahres zeigen, wie genau die Ansetzung war.

    Dafür wollte ich eine pimalDaumenformel haben.

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  • Hallo Mick,

    sollte dir hier nicht dein letzter Jahresbericht helfen?

    Gruß

    oh, das hatte ich nicht beschrieben. Es geht um die Betriebsärzte. Allerdings stehen in den Jahresberichten keine Zeitangaben. Das wäre für den Bericht auch nicht relevant.

    Die JB spiegeln auch nicht die Tätigkeiten gem. DGUV V2. Jedenfalls nicht in dieser Tiefe.

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  • Bei den Betriebsärzten würde ich keinerlei Formel finden. Das ist davon abhängig, wie viel sich die Docs einbringen. Die eine Gruppe arbeitet nur auf Vorsorgen hin, die andere Gruppe macht nur die Pflichtveranstaltungen ( 4 x ASA ). Den TOP Mediziner, der sich vergleichsweise einer SiFa ins Geschehen einbringt, habe ich noch nicht erlebt.

  • Ich denke auch, dass das Thema unter diesem Punkt gut beschrieben ist. Auch für den Betriebsarzt gibt die BGHM Orientierungswerte.

    Ich zitiere mich mal selbst (hoffe das ist erlaubt):

    Hallo zusammen,

    Wir orientieren uns an der Empfehlung der BGHM. Diese passen nach meiner Erfahrung immer (noch) ziemlich gut mit.

    Dabei wird auch berücksichtigt, dass diverse Themen nicht unbedingt planbar sind. Im Zuge der Budget- und Jahresplanung sind sicherlich viele Dinge bekannt, allerdings beruht die Aufwandsabschätzung für den betriebsspezifischen Teil dann sehr häufig auf sehr viel Mutmaßung. Insbesondere wenn Projekte oder Themen für das Ende des Geschäftsjahres vorgesehen sind. Hier ändern sich auch oftmals einige Punkte oder es tauchen ein paar „U-Boote“ auf. Dann fehlen gerne mal 300 Stunden…

    Ebenfalls umgeht man damit die Diskussionen über einzelne Positionen. „Warum brauchst du 0,5 h für eine Betriebsanweisung, etc.“.

    Für die Grundbetreuung rechnen wir auch pro Kopf + durchschnittliche Leiharbeitnehmerquote der letzten 3 Jahre. Begründung: Arbeitsschutz ist nicht teilbar. So wie 38sifa auch schon begründet hat.

    Nach meiner Erfahrung sind die Ärzte sehr stark geneigt sich auf die arbeitsmedizinische Vorsorge zu fokussieren und sind bei der Grundbetreuung oft sehr schwach aufgestellt.

    Bauchgefühl finde ich immer etwas schwierig.. also bei mir. Meistens, wenn ich Hunger habe *bretzel*;)

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  • BAD und IAS sagten unisono Grundbetreuung und für die betriebsspezifische B = 50% der Grundbetreuung.

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    Gruß Mick

  • hmm, und damit kommst du hin? Setzt aber voraus, das alle Beteiligten Personen im Arbeitsschutz auch ihre Rolle und Aufgaben kennen.

    Ich finde es schwierig solche Zahlen irgendwie als "Richtwert" zu definieren.

    Laut WZ Kode haben wir nach der DGUV eine Grundbetreuungszeit von 255 Std/Jahr. Davon die 50% der BAD oder IAS sind 128 Std für die betriebsspezifische.

    Da aber die wenigsten FK`s wissen, wie eine BDA (GBU) geschrieben wird, oder Unterweisungsunterlagen erstellt werden, bleibt es bei mir hängen. Und schon bin ich drüber da ich es ja auch noch gut machen möchte. (Innerer Monk und so). Außer ich schule die FK´s diesbezüglich, was dann ja noch mehr Zeit beansprucht.

    Also wie können nicht Betriebszugehörige Institutionen solche Zahlen definieren, auch wenn sie als nur als Richtwert gesehen werden sollen? Jeder Betrieb, jede SiFa hat doch seine eigenen Ansprüche und/oder Standards (oder auch nicht). Alleine der Unterschied, ob ich eine BDA oldshool mit Excel oder mit einer Software erstelle macht doch schon einen riesigen Unterschied.

    Und dann hast du auch noch einen pfiffigen GF oder Personaler, der so einen Richtwert irgendwo aufgeschnappt hat, und schon musst du dich rechtfertigen, warum du immer so lange brauchst ;)

  • Die Zeiten der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung sollten nicht vermischt werden. Die Stundenberechnungen anhand von WZ-Code und Mitarbeiterzahl ergibt nur die Grundbetreuung, die Betriebsarzt und FaSi gemeinsam aufbringen müssen. Die Aufteilung auf Betriebsarzt und FaSi ist im Betrieb abzustimmen und wird von der DGUV nur mit 80 % (FaSi)/ 20% (Betriebsarzt) vorgeschlagen. Bei der Grundbetreuung ist zu dem noch zu beachten, dass ein Mindestwert nicht unterschritten werden darf.

    Bei der betriebsspezifischen Betreuung gibt es keine Faktoren die angesetzt werden können. Diese ermittel (schätze) ich jedes Jahr neu. Die Einflüsse sind da von Betrieb zu Betrieb und von Jahr zu Jahr viel zu unterschiedlich. Einflüsse können sein:

    • werden viele neue Maschinen angeschafft
    • werden immer neue Gefahrstoffe eingesetzt
    • wird viel umorganisiert
    • soll die FaSi die Unterweisungen nachhalten
    • wird ein Managementsystem eingeführt
    • ...

    Hier hilft nur die Erfahrung der letzten Jahre und bedingt das eine oder andere Tool. Wenn diese Schätzung von kleinen Punkten das große Bild ergibt, passt es am Ende einigermaßen bzw. hast du eine Argumentation bei Abweichungen (z. B. es wurde mehr umorganisiert, als vorgesehen).

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  • Du hast vollkommen Recht. Im ÖD hast Du aber das Problem, dass Du im Vorfeld eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführen musst. D.h. du musst im Vorfeld wissen, wieviel Geld du ausgeben musst. Das musst Du dir darüber genehmigen lassen. Hinzu kommt, dass unsere BG die Berechnungen / Glaskugelangaben sehen will.

    Ich find das ja auch nicht sinnvoll. Vor allem, wenn wir jetzt mit ca. 750 h insgesamt rechnen und in ein paar Jahren eine Vollzeitstelle mit einem BA besetzen wollen. Weil wir einen Bewerber gefunden haben, kommst Du mit 750 h für die GB und bspez.B nicht hin. Dann brauchst du plötzlich wieder ca. 2.000 h.

    Dann steht der Rechnungshof wieder auf der Matte.........

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    Gruß Mick

  • Oh, ok, Das war mir nicht bekannt, das du im ÖD erst diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführen musst. Ich möchte dazu jetzt auch keine Diskussion losbrechen, ob es aus der Sicht einer SiFa so sinnvoll ist. Aber jetzt kann ich auch besser deine Ausgangsfrage verstehen.

    Aber wenn ich mir die Frage erlauben darf.. In wie fern wird denn dann nach dem Jahr auf den Plan Bezug genommen? Ab wann musst du dich denn rechtfertigen, mehr gemacht zu haben?

  • zurzeit noch gar nicht. Meine Position ist da auch nicht relevant. Das ist eine Vollzeitstelle.

    Da sind min. 2.000 h gefordert. Jetzt ist, mangels Bewerber, der Betriebsarzt ext. ausgeschrieben gewesen und IAS übernimmt das Geschäft.

    Diesbezüglich will die BG jetzt wissen wie das für die vier Kliniken und 7 Dienstorte der Hauptverwaltung aufgeteilt ist.

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    Gruß Mick

  • Da sind min. 2.000 h gefordert

    meinst Du Betreungszeit incl BÄ oder die Einsatzzeit als Sifa ?

    Im ÖD hat eine Mitarbeiterin ca 220 Arbeitstage (korrigiert, war auf der falschen Internetseite: 250 Werktage -30 Urlaubstage) macht bei grob gerechnet bei 8 h Tag lediglich 1760 h Arbeitszeit im Jahr.

    Also wären das nach Deiner Berechnung ~1200 h Grundbetreuung und 560 h Betriebsspezifische Betreuung.....wir haben ca 1200 Grundbetreuung (von der Formel Grundbetreuung hat ja auch ein Anteil die Arbeitsmedizin).

    Schu-huu-le

    sagt die Eule01

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von Eule (21. Januar 2025 um 18:30)

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  • Hallo,

    ich verstehe es so, dass es hier um die betriebsärztliche Betreuung geht.

    Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kann meines Erachtens nur hinsichtlich der Fragestellung erfolgen, ob man eine Leistung durch eigenes Personal oder an einen Dienstleister vergibt. Dies hat jedoch nichts mit der Stundenermittlung nach DGUV Vorschrift 2 zu tun.

    In der DGUV Vorschrift 2 wird festgelegt, was die Sifa und der Betriebsarzt machen soll. Die Aufgaben der Grundbetreuung sind definiert und können berechnet und auf Sifa und BA aufgeteilt werden. Die weiteren Aufgaben sind in der betriebsspezifischen Betreuung zu beschreiben und, möglichst genau, zu schätzen. Dies ist, wie bereits beschrieben, sehr individuell und hängt maßgeblich von den internen Abläufen ab.

    Es steht und fällt alles damit, wer was machen soll, z. B.

    • wer führt die arbeitsmedizinische Vorsorgekartei
    • wer hält nach, wann welche Vorsorge für welche Person ansteht. Soll der Dienst einladen oder die Personalabteilung?
    • wer organisiert den Untersuchungstermin (der Mitarbeiter selber oder wird eine Gruppenuntersuchung im eigenen Haus durchgeführt mit Organisation von geeigneten Räumen etc..

    Weil es so unterschiedlich ist, wird dir niemand einen realistischen Stundenansatz pro Person für die gesamte betriebsspezifische Betreuung nennen können.

  • wieviel Arbeitstage hat denn im ÖD ein Mitarbeiter????

    Wenn es nach der Ansicht in der Bevölkerung geht, dann arbeitet man im ÖD nicht, sondern schläft nur. Ich gehe immer von 220 Arbeitstagen/Jahr aus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)