Hallo, Ich muss mal nachfrage, wie genau das funktioniert.
Die Grundbetreuung ist ja gem. genannter Vorschrift klar geregelt.
Die betriebsspezifische Betreuung (pB) ist selbst vom Unternehmer zu bestimmen.
Es gibt ja in der DGUV V2 eine Vorlage an Aufgaben, die in der bB zu erledigen sind.
Wie sind da eure Zeitansätze? Woran orientiert ihr euch. Gibt es eine Angabe / Grundregel an die man sich halten kann.
Etwa so wie: bB 50 % von der GB = GB 400 h = bB 200 h.
Vorab vielen Dank.