BG kommt und stellt fest

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  • Hallo an die Fachleute,
    mal ganz locker aus der Hüfte eine Frage .


    Wenn die BG bei einem Besuch Mangel feststellt und die allgemein in die Grundsätze der Prävention einordnet ,
    wie muß man sinnvollerweise damit umgehen?
    Muß erklären, dass ich nicht bei dem Besuch anwesend war,kamen unangemeldet.
    Es wird eine schriftliche Stellungnahme gefordert.
    So konnte der Kollege den Nachweis der Gefährdungsanalyse nicht tätigen, da diese aktuell nur bei mir auf dem Rechner ist

    Muß man Mängel die mündlich genannt werden in die Gefährdungsanalyse einarbeiten
    z.B. Riß in der Scheibe vom Rolltor
    z.B. keine nichtbrennbare Mülleinem von entzündlichen Putzmittel> das habe ich bereits gemacht
    z.B. ein fehlende Hinweisschild
    etc

    Gerne eine Nachricht wie Ihr das handhabt
    Danke und Gruß

  • Wenn die Aufsichtsperson etwas mündlich bemängelt und nicht im Bericht einträgt, dann ist die Mängelmeldung auch nicht bindend.

    Ich kenne es von unserer TAP so, dass man durchaus auch verhandeln kann. Dringend zu beseitigende Mängel kommen in den Bericht, mit Fristsetzung. Was unterwegs mündlich vereinbart wird, regeln wir auf kleinem Dienstweg und die TAP verlässt sich darauf.

    Generell gilt aber auch für die BG: Nur wer schreibt, der bleibt. Der Rest ist Vertrauenssache.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wenn du nicht dabei warst, würde ich die Aufsichtsperson kontaktieren und mir den/die Mängel erläutern lassen.

    Was caterpilar geschrieben hat, kann ich so bestätigen.

    Was nicht schriftlich übermittelt wurde, ist auch nicht relevant. Mit einem anderen Wissensstand (Dokument ist vorhanden, konnte aber nicht gezeigt werden) kann es durchaus sein, dass der Mangel gar nicht mehr als solcher gesehen wird bzw. vorliegt.

    Gruß

    Sebastian

  • Natürlich ist es sinnvoll, auch mündlich übermittelte Mängel, in der Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu berücksichtigen, damit der Mangel beseitigt wird und in Zukunft nicht mehr vor kommt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Natürlich ist es sinnvoll, auch mündlich übermittelte Mängel, in der Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu berücksichtigen, damit der Mangel beseitigt wird und in Zukunft nicht mehr vor kommt.

    Und vor allem "verscherzt" du es Dir nicht mit der TA... die sind ja auch nicht doof. Wenn sie was mündlich mitteilt, dann nur um Dir einen Gefallen zu machen. Ignorierst du das , könnte der nächste Bericht deutlich länger ausfallen, da sie wirklich jeden Punkt aufführt. Kommt auf dem Papier nicht gut herüber und der Bericht hat schon eine Beständigkeit...

    Was auch schon die anderen gesagt haben: Wenn du selber nicht dabei sein konntest nochmal nachfragen und sich die Punkte erläutern lassen.

    Zu den Punkten Stellung nehmen bzw. die Dokumente nachreichen reicht oft auch schon aus.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Also in meiner Welt steht in meiner GB:

    "Gefährdung durch Lärm >80 dBA"

    Maßnahmen:

    - Lärmreduzierung durch...,PSA (A, B, C...), Unterweisung,Kennzeichnung Lärmbereich etc,pp.

    Da steht nicht: Schild an Werkbank A, Schild an Eingangstür, Schild in der Kantine...

    Will also sagen: Ein fehlendes Schild mag einen erwähnenswerten Mangel darstellen; dies hat aber in meiner GB nix zu suchen und ich werde sie deswegen nicht umschreiben.

    Grundsätzlich sind Gefährdungsbeurteilungen und nachfolgende Prozesse/Dokumente als Ergebnisse derselben zu unterscheiden.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Will also sagen: Ein fehlendes Schild mag einen erwähnenswerten Mangel darstellen; dies hat aber in meiner GB nix zu suchen und ich werde sie deswegen nicht umschreiben.

    Wenn ich einen Lärmbereich habe, ist dieser entsprechend zu kennzeichnen. Das kann ich in der GBU durchaus erwähnen und wenn der Bereich gekennzeichnet ist, als erledigt dokumentieren.

    Fehlt dann irgendwann ein Schild, sollte dies beim Abgleich mit der GBU auffallen und wird dann entsprechend als Aufgabe hinterlegt, sofern man den Mangel nicht sofort beseitigen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS,

    ...ich muß mal wieder böse mit Dir werden und sagen: "Wer (richtig!) lesen kann ist klar im Vorteil!"

    Also, vielleicht liest Du meinen gesamten Beitrag noch einmal und reißt dann Aussagen nicht aus dem Zusammenhang, um sie dann zu kommentieren... 🫣

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Qualit,

    ob mündlich oder schriftlich ist für mich nebensächlich. Jeder genannte "Mangel" bewerte ich für erstmal neutral und schaue ob es den Arbeitsschutz weiterbringt.

    Versuche die Aufsichtsperson als Mitspieler anzusehen und nicht als Gegenspieler. Am Ende des Tages sitzt du am kürzeren Hebel.

    Ich habe das Glück, das unsere Aufsichtsperson sehr sympatisch ist von der Praxis einen großen Erfahrungsschatz mitbringt.

    Gruß

    Ralf

  • Hallo
    danke schonmal allen für die Tipps.

    Wenn Ihr einen neue Mangel feststellt und diese in die GBU aufnimmt
    macht Ihr das wie kenntlich in der "Tabelle" > da ist was Neues?

    Einfaches Markieren -wenn man das mit Excel macht oder was ist da der praktische sinnvolle Weg?