Hallo an die Fachleute,
mal ganz locker aus der Hüfte eine Frage .
Wenn die BG bei einem Besuch Mangel feststellt und die allgemein in die Grundsätze der Prävention einordnet ,
wie muß man sinnvollerweise damit umgehen?
Muß erklären, dass ich nicht bei dem Besuch anwesend war,kamen unangemeldet.
Es wird eine schriftliche Stellungnahme gefordert.
So konnte der Kollege den Nachweis der Gefährdungsanalyse nicht tätigen, da diese aktuell nur bei mir auf dem Rechner ist
Muß man Mängel die mündlich genannt werden in die Gefährdungsanalyse einarbeiten
z.B. Riß in der Scheibe vom Rolltor
z.B. keine nichtbrennbare Mülleinem von entzündlichen Putzmittel> das habe ich bereits gemacht
z.B. ein fehlende Hinweisschild
etc
Gerne eine Nachricht wie Ihr das handhabt
Danke und Gruß