das Verpackungsgesetz

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  • Hallo,

    wenn ich in den Laden gehe und kaufe ein Snickers. Ist das eine Systembeteiligungspflichtige Verpackung?

    Wenn ich in einem Kiosk den Snickers verkauf, muss ich dann das registrieren lassen?

    Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich hab mal ChatGPT gefragt:


    Zitat

    Wenn Du ein Snickers kaufst, besteht die Verpackung aus einer systembeteiligungspflichtigen Verpackung. 😊

    Warum?

    1. Verkaufsverpackung: Die Verpackung um das Snickers (die Folie) ist eine sogenannte Verkaufsverpackung. Sie schützt das Produkt und ermöglicht es, es an den Endverbraucher zu verkaufen.
    2. Endverbraucherabfall: Nach dem Verzehr wird die Verpackung vom Verbraucher entsorgt, z. B. über den Gelben Sack, die Gelbe Tonne oder Restmüll (je nach Region).

    Wer ist verantwortlich?

    Der Hersteller (z. B. Mars, der Snickers produziert) ist für die Verpackung verantwortlich. Dieser muss:

    • sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) registrieren,
    • die Verpackung bei einem dualen System (wie Grüner Punkt) lizenzieren und
    • die Lizenzgebühren zahlen.

    So wird sichergestellt, dass die Entsorgung und das Recycling der Verpackung finanziert werden.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Zu deiner Kiosk-Frage: In der Regel ja.

    Ich würde sagen, in der Regel nein.

    Der Hersteller ist zur Registrierung verpflichtet, nicht der Zwischenhandel.

    Kritisch wird es, wenn ein Kiosk/Kantine z.B. Transportverpackungen beschafft wie Einwegbehälter für Speisen oder leere Einwegflaschen. Hier muss darauf geachtet werden, dass der Hersteller dieser Verpackungen diese auch entsprechend registriert hat.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zu deiner Kiosk-Frage: In der Regel ja.

    Mehr Infos dazu mit PDF-Übersicht.

    Danke

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick