Arbeitsschutzbrille in Sehstärke – Erfahrung und Empfehlungen gesucht

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  • Mich würde ja schon sehr interessieren, wieso die Brille schmelzen und/oder durch eine Zuckerschicht zerkratzt sein kann. Was macht ihr denn?


    LG

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Zuckerschicht klingt für mich auch ein wenig nach: Brille war eingestaubt und Mitarbeiter hat diese beim Reinigen zerkratzt - und auch hier wieder die Nebenschauplätze beachten: Wenn die Brille einstauben kann, dann wohl auch das Gesicht... kann dadurch eine Hautreizung entstehen und wie reinigt sich der MA selber? Wäre dann nicht sogar ein Visier besser geeignet?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • @awen&E.weline,

    Nehmt mir das jetzt nicht übel, aber:

    1. Habt ihr schon mal Zucker in der Küche geschmolzen/karamellisiert?!?!? Legt mal euren Brillenbügel oder euer Kunststoffglas in das Karamell... will heißen, eine Brille kann selbst in der Konditorei oder eurer Kantine Schmelzbeschädigungen bekommen.

    2. Haben eure Anmerkungen und Fragen so gar nix mit der Fragestellung des Erstellers zu tun.

    3. Junge, Junge, macht ihr ganz schöne Fässer auf...

    Aber, wie immer gilt: Wer's will...

    Nix für ungut.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • NUR wenn es einen Arbeitsunfall gibt und die Brille dadurch kaputt geht wird diese erstattet.

    Na dann einfach der BG die von mir erwähnten Paragraphen aus SGB VII vorlegen.

    Wobei es natürlich verdächtig ist, wenn die Brille massiv beschädigt wird, aber der Beschäftigte sonst keinen Schaden davon trägt. Auch ist fraglich, warum hier keine PSA zum Einsatz kam.

    Ich würde auf jeden Fall eine entsprechende Unfallmeldung machen und wenn diese abgelehnt wird steht dem Beschäftigten der Klageweg offen.


    Wir haben bei uns im Haus einen Maler beschäftigt, der Brillenträger ist. Da dieser auch öfter Decken streichen muss wurde über die GBU festgelegt, dass er für diese Tätigkeit eine Schutzbrille in seiner Sehstärke benötigt. Überbrillen wurden für diese Tätigkeit als unergonomisch ausgeschlossen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Man legt seine Brille ja nicht in die heiße Pfanne. Ich habe schon oft Zucker karamellisiert, bin Brillenträgerin und habe dabei bisher noch keine Schäden an der Brille davon getragen

    Die eigentliche Frage des TE wurde in der Tat schon hinreichend beantwortet.

    Mich interessiert es einfach, was für eine Tätigkeit dazu führen kann das eine Brille schmilzt oder verkratzt wird? Und ja, ich finde man schaut sich in solchen Fällen auf die Arbeitsbedingungen


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ich glaube ich habe mich eventuell etwas falsch ausgedrückt. Es herrscht in dieser Abteilung "fliegender Zucker" groß Konditorei geschmolzen direkt ist nichts jedoch durch die Wärme hat sich das alles etwas eingebrannt. Reinigung bringt leider nichts.