Arbeitsschutzbrille in Sehstärke – Erfahrung und Empfehlungen gesucht

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  • Hallo zusammen,
    ein Kollege (aktuell in der Sonderverpackung tätig) hat sich nach einer Arbeitsschutzbrille in Sehstärke erkundigt. Hintergrund ist, dass im XXXX-Bereich seine private Brille wohl durch Hitze geschmolzen bzw. die Gläser durch eine Zuckerschicht beschädigt wurden.

    Habt ihr Erfahrung mit solchen Situationen?

    • Gibt es Empfehlungen für bestimmte Modelle, die hitzebeständig und für solche Umgebungen geeignet sind?
    • Welche Anbieter kommen in Frage, wenn eine Sehstärke benötigt wird?
    • Wie organisiert ihr die Kostenübernahme in euren Betrieben?

    Danke im Voraus für eure Unterstützung! 😊*DueEi*

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  • Wir haben eine Kooperation mit einem örtlichen Optiker. Dort gibt es einige Gestelle zur Auswahl, wir haben welche von UVEX. Der Optiker setzt dann die passenden Gläser in der Gestelle ein. Wir rechnen direkt mit dem Optiker ab.

    Wenn allerdings eine Brille durch Hitzeeinwirkung schmilzt, würd ich mir die Bedingungen am Arbeitsplatz mal anschauen. so schnell schmilzt eine Brille nicht.


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Gibt es Empfehlungen für bestimmte Modelle, die hitzebeständig und für solche Umgebungen geeignet sind? Welche Anbieter nutzt ihr für Schutzbrillen ohne Sehstärke, die das können?
    • Welche Anbieter kommen in Frage, wenn eine Sehstärke benötigt wird? Die gleichen, die normale Schutzbrillen anbieten. Die Optikerketten haben oft eine Auswahl liegen.
    • Wie organisiert ihr die Kostenübernahme in euren Betrieben? MA geht zum Optiker und bekommt ein Angebot. Das gibt er in seiner Abteilung ab. Die Abteilung bestellt gemäß Angebot (bei uns über Einkaufsabteilung). Optiker fertigt Brille und schreibt Rechnung an Arbeitgeber, Arbeitgeber zahlt, MA holt Brille ab.
  • Wenn allerdings eine Brille durch Hitzeeinwirkung schmilzt, würd ich mir die Bedingungen am Arbeitsplatz mal anschauen. so schnell schmilzt eine Brille nicht.


    Grüße

    awen

    Hey das denke ich auch. geschweige den da laufen 2-3 Öfen :D ich glaube eher das er etwas hochspielt. Trotzdfem brauch ich rat

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  • Hallo,

    Also... wenn die Gläser einer Brille schmelzen... dann hast du noch ein weitaus größeres Problem.

    Aber prinzipiell: Wird für den Bereich ein Augenschutz benötigt? Muss der Kollege in dem Bereich dauerhaft einen Augenschutz tragen oder nur ganz kurz?

    Es gibt Möglichkeiten mit einer Überbrille zu arbeiten oder mit einem Visier - empfehle ich allerdings nur, wenn es kurzfristige Arbeiten sind, da diese doch schon unbequem oder zu Sichtfeldverzerrungen führen können.

    Für dauerhaftes Tragen ist eine Korrektionsschutzbrille doch schon besser. Das gehört zur PSA und der Arbeitgeber beteiligt sich daran... er kann auch das Modell vorgeben (also kein Designer-Modell...)

    Was die Anbieter angeht, dann kann man direkt einen Hersteller anfragen und mit welchen Optikern dieser zusammenarbeitet...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hi,

    die Schutzbrille muss zu den Tätigkeiten des Beschäftigten passen. Hier ist eine fachkundige Beratung durch den Hersteller oder Händler zur Auswahl geeigneter Modelle sehr empfehlenswert. Bei Korrektionsschutzbrillen muss ein Optiker beteiligt sein, damit die Sehschwäche korrekt durch die Brillengläser ausgeglichen wird. Die Hersteller arbeiten dazu i.d.R. mit ortsansässigen Optikern zusammen. Man kann sich z.B. beim Hersteller nach Vertragspartnern in seiner Nähe erkundigen.

    Neben uvex sind z.B. ForSec (top Preis-Leistungs-Verhältnis bei Gleitsicht-Korrektionsschutzbrillen) oder INFIELD Safety weitere namhafte Hersteller von Korrektionsschutzbrillen.

    Zur Kostenübernahme: Theoretisch besteht die Möglichkeit, die Beschäftigten an den Kosten zu beteiligen, wenn z.B. im Gegenzug die private Nutzung gestattet wird. In der Praxis ist bei solchen Beteiligungsmodellen Streit vorprogrammiert, wenn bei der privaten Nutzung die PSA kaputt geht. Praktisch ist deshalb meiner Erfahrung nach hier die vollständige Kostenübernahme durch den Arbeitgeber zu bevorzugen (entweder nur zur Nutzung bei der Arbeit oder zur freien Verwendung, da es dem Arbeitgeber auch dient, wenn sich der Arbeitnehmer in seiner Freizeit schützt und nicht verletzt).

    schöne Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von MrH (8. Januar 2025 um 20:32)

  • Moin,


    wir haben am Ort zwei Optiker und eine Kooperation.

    Unser MA geht dort mit Auftrag hin, alles technische wird direkt geregelt, alles Weitere läuft über den Bürokratismus. Das hat sich alles eingespielt und funktioniert.

    Auch diese Optiker haben viele Modelle, z.B. auch U..x. Der MA ist frei in der Gestellfindung.


    Und zum #1. Beitrag: Arbeitsbedingungen checken. Was schmilzt nach der Brille?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wir haben auch eine Regelung mit einer Optiker-Kette.

    Der Mitarbeiter bekommt einen "Bezugsschein" für eine Brille, die für seien Arbeitsplatz (keine Hitzearbeit) geeignet ist.

    Es gibt eine Höchstgrenze, bis der die Firma die Brille bezahlt.

    Ist die Brille durch Sonderwünsche (besonderes Gestell, zusätzliche Beschichtung) teurer, muss der Mitarbeiter die Mehrkosten tragen.

    Klappt problemlos.

    Bei Schuhen handhaben wir das öhnlich.

    Wir haben einen Schuhvorrat vor Ort.

    Passen diese nicht oder es muss schnell gehen, bekommt der Mitarbeiter einen "Bezugsschein" für einen gut sortierten Anbieter vor Ort.

    Auch hier gibt es eine Obergrenze, ab der der Mitarbeiter die Kosten übernehmen muss.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hintergrund ist, dass im XXXX-Bereich seine private Brille wohl durch Hitze geschmolzen bzw. die Gläser durch eine Zuckerschicht beschädigt wurden.

    Als Arbeitsunfall der BG melden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

  • Moin,
    ich kenne von einem früheren Arbeitgeber auch die Variante "Optiker->UVEX Brille".

    • Mitarbeitende Person benötigt eine Schutzbrille in Sehstärke
    • erhält vom Arbeitgeber ein Schreiben das bei Optik XY vorgelegt wird
    • Sehstärke wird ermittelt
    • Brillenmodell wird ausgesucht
    • Brille abholen

    Feddich.


    Ich denke UVEX hat da eine sehr gute Auswahl an Schutzbrillen bei diversen Optikern im Angebot.

    „Echte Dummheit schlägt jedes Mal künstliche Intelligenz.“ – Terry Pratchett

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  • Als Arbeitsunfall oder Beinaheunfall?

    Als Arbeitsunfall entsprechend §8 Abs. 3 des SGB VII mit Bitte um Kostenübernahme entsprechend §27 Abs. 2 SGB VII.

    Dem Gesetz ist ja zu entnehmen:

    "§ 8 Arbeitsunfall

    ...

    (3) Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels."

    dann weiter

    "§ 27 Umfang der Heilbehandlung

    ...

    (2) In den Fällen des § 8 Absatz 3 wird ein beschädigtes oder verlorengegangenes Hilfsmittel wiederhergestellt oder erneuert."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

  • Hi,

    frag mal bei deinem Ausrüster für PSA nach, ob er einen Testkoffer für Schutzbrillen hat. Die stehen einem da gern mit Rat und Tat zur Seite.

    Die größeren PSA-Anbieter stellen solche Koffer zur Verfügung, wie z.B. UVEX,Infield etc. Da kannst du dir das passende Modell aussuchen oder auch erklären lassen.


    Wir bekommen von unserem Ausrüster (Hommel-Hercules) einen Gutschein und der kann dann bei "Apollo" eingelöst werden. Das gute ist, die Gläser sind auf die Mitarbeiter abgestimmt, da es aus dem Fachhandel kommt. Man liegt bei den Gutscheinen im Rahmen, daß die Förderung der BG-Bau greift. Ich empfehle einen geringen Selbstkostenanteil mit einzubringen von 15-50€, damit der MItarbeiter auch aufpasst auf das gute Stück. Manch einer reizt sowas gerne aus, wenn es komplett vom Arbeitgeber bezahlt wird. Bei 20-40 Brillen im Schnitt pro Jahr, kommt da doch eine Menge zusammen. Das ist aber nur ein eigener Erfahrungswert und ja ich, weiss das der Unternehmer hier in der Pflicht ist die PSA kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Praxis zeigt aber, daß es sich bewehrt hat.

  • Ich empfehle einen geringen Selbstkostenanteil mit einzubringen von 15-50€, damit der MItarbeiter auch aufpasst auf das gute Stück.

    Das ist rechtlich nicht zulässig, siehe §3, Abs. 3 ArbSchG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

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  • Das ist rechtlich nicht zulässig, siehe §3, Abs. 3 ArbSchG.

    Da hast du komplett Recht und ich bin zu 100% bei dir.

    Bei uns auf den Baustellen bekommst du einen kostenlosen Helm mit integriertem Schutzvisier (kostenlos). Da kannst du deine eigene Sehhilfe drunter weiter tragen. Ist dieser beschädigt, wird für Ersatz gesorgt, ausnahmslos. So oft es erforderlich ist. Damit ist ausgeschlossen, dass der Augenschutz nicht griffbereit ist, da ja Helmpflicht besteht.

    Wenn du eine Schutz-/Korbbrille benötigst, bekommst du soviele du benötigst (kostenlos). Die Spender sind an jedem Erstehilfe-/Notfallpunkt und an den Zugängen für die Bereichen mit der Pflicht zum Tragen von Augenschutz.

    Ich beziehe mich hier auf den Nachfolgenden Kontext.

    Wenn du trotz der bereits getroffenen Maßnahmen jedoch den persönlichen Wunsch hast eine Schutzbrille in Sehstärke zu wollen, aus persönlicher Begärlichkeit, dann stelle Ich dir diese auch zur Verfügung und zahle sogar 175€ dazu, aber die Differenz von 25€ hast du in Eigenleistung zu zahlen.

    Oder Extrawünsche mit Gleitsichtgläsern oder besonderer Verspiegelung, da du die Brille privat beim Autofahren nutzen willst. Dann ist auch hier die in der Betriebsvereinbarung festgelegte Eigenleistung von dir zu tragen.

    Genauso wenn es die Verhältnismäßigkeit übersteigt und die Brille zu oft selbstverschuldet Schaden erleidet.

    Die Vergangenheit/Praxis hat es leider gezeigt, das dieses Thema ausgereizt wurde in unserem Unternehmen. Das ist bei mehreren Punkten leider so der Fall.

    In dem oben beschriebenen Einzellfall, würde ich der Ursache der auftretenden Hitze erstmal nachgehen.

  • Wenn du trotz der bereits getroffenen Maßnahmen jedoch den persönlichen Wunsch hast eine Schutzbrille in Sehstärke zu wollen, aus persönlicher Begärlichkeit, dann stelle Ich dir diese auch zur Verfügung und zahle sogar 175€ dazu, aber die Differenz von 25€ hast du in Eigenleistung zu zahlen.

    Die Notwendigkeit einer Schutzbrille ist über die GBU zu ermitteln. Wenn dort das Ergebnis ist, dass eine Schutzbrille notwendig ist, dann ist dies PSA, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Diese Schutzbrille ist dann so auszuführen, dass sie für die Tätigkeit geeignet ist, möglicherweise auch als Gleitsichtbrille. Ist die Schutzbrille nicht notwendig, ist es "Privatvergnügen" des Arbeitnehmers. Wenn der Betrieb hier trotzdem eine Unterstützung anbietet ist dies nett, aber nicht zwingend.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Nee, ich zeige jetzt immer auf Axel. Was der nicht weiß, ist nicht relevant. 8) (ThiloN)

  • Hallo,

    habe so eben bei der BG angerufen die sagen es sei nicht möglich. NUR wenn es einen Arbeitsunfall gibt und die Brille dadurch kaputt geht wird diese erstattet.

    LG