Unterstützung bei der Berechnung des Aufwands für Arbeitssicherheit

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  • Hallo zusammen und ein frohes, gesundes und Unfallfreies neues Jahr,

    ich bin bereits seit 4 Jahren als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ausgebildet, konnte jedoch aufgrund von Schwangerschaft, Elternzeit und der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, in dem ich als Chemikantin auf Wechselschicht angestellt bin, bisher keine entsprechende Position übernehmen. Dennoch habe ich mich intensiv in verschiedenen Bereichen der Arbeitssicherheit eingearbeitet und durch meine Zugehörigkeit zum Betriebsrat sowie durch praktische Erfahrungen in der Arbeitssicherheit wertvolle Kenntnisse gesammelt.

    Nun zu meinem Anliegen:

    Jedes Unternehmen benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen entsprechenden Dienstleister, der diese Aufgabe übernimmt. Mein Mann hat im August letzten Jahres 2024 einen Betreuungsdienst gegründet und plant, diesen weiter auszubauen. Derzeit beschäftigt er 5 Mitarbeiter, und es sollen in naher Zukunft 40-50 hinzukommen. Da die Tätigkeiten in diesem Bereich sehr vielfältig sind und ich bisher noch keine Berechnung des Zeitaufwands für eine SiFa vorgenommen habe, wäre ich sehr dankbar für Unterstützung oder hilfreiche Tipps.

    Mein Plan ist es, ihn in dieser Phase zu unterstützen, damit er vor allem zu Beginn nicht zusätzliches Geld für externe Dienstleistungen aufwenden muss. Schließlich habe ich als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit das nötige Know-how, um ihn zu entlasten.

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

    Mit freundlichen Grüßen

  • Moin und willkommen im Forum.

    Du kannst ihn doch auch inoffiziell unterstützen. Arbeitsschutz ist Unternehmeraufgabe. Erstelle für ihn die erforderlichen GBUs und Betriebsanweisungen, erstelle für ihn die Unterweisungsunterlagen etc.

    ... hast du die entsprechende Fachspezifität der BGW?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Moin,

    da gibt es so einige Fallstricke. Hier ist eine Handlungshilfe der BGHW, die ganz praktisch ist.

    Willkommen bei der Online-Handlungshilfe der BG ETEM zur DGUV Vorschrift 2 — Online Handlungshilfe

    Aber bei der betriebsspezifischen Betreuung wird es dann knackig. Falls Reisezeiten hinzu kommen, müssen diese zwar in die Arbeitszeit mit hineingerechnet werden, aber dürfen nicht zur Betreuungszeit gerechnet werden. Eine Vollzeit Sifa, die durch die ganze Bundesrepublik fährt, kommt also nicht auf ca. 1700 Std. pro Jahr sondern effektiv weniger. Habe dazu aber auch noch nichts konkretes gefunden. Ist alles sehr individuell.

  • Hallo Katharina,

    könnte dein Mann dich nicht als Mini-Jobber im Rahmen der Betreuungsstunden als SiFa anstellen? Mit entsprechender Fachspezifik für die Branche und in Absprache mit deinem Arbeitgeber, sollte dies doch möglich sein.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Malu2023 (2. Januar 2025 um 08:32)

  • Hallo Katharina,

    die Einsatzzeiten für eure betreuten Branchen kannst du ja aus den entsprechenden DGUV's entnehmen - so verstehe ich deine Frage aber nicht.

    Ein Versuch: Ein freiberuflich tätiger Si.-Ing. hat mir mal seine Kalkulation skizziert, in der er - bei reeller Kundenabrechnung - ca. 66 % seiner Jahresarbeitsstunden in Rechnung stelle.

    mfg

    Uwe

  • Ich muss mich entschuldigen, hatte es falsch verstanden.

    Wenn Du deinen Mann in SEINEM Unternehmen entlasten möchtest, kann er Dich ja theoretisch anstellen und Du wirst zur beratenden SiFa bestellt. Bei dem Unternehmermodell, muss dein Mann sich noch einen Lehrgang genehmigen bei der zugehörigen BG.

    Die verschiedenen Modelle sind hier noch einmal gut erklärt:

    Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung — bgetem.de - BG ETEM