Hallo zusammen,
heute benötige ich mal das Schwarmwissen von SifaBoard.
Der Auslieferungsfahrer beliefert eine Gaststätte mit Waren. Das Unternehmen hat in seinen AGB`s Lieferung frei Haus stehen.
Der Fahrer trägt einen Eimer und ein Packet für den Kunden in den Keller. In der GBU steht nicht explizit, dass das zu seinem Tätigkeitsfeld gehört. Ist aber laut Unternehmer Usus, um Kunden nicht zu verlieren.
Bei dieser Tätigkeit stürzt der Fahrer die Kellertreppe nach unten und zieht sich erhebliche Verletzungen zu . Bruch HWS, Rippenbruch, Platzwunde am Kopf, Knieprellungen.
ES gibt hierfür eine GBU, aber die beinhaltet die Serviceleistung nicht.
Klar es wird jetzt eine Aktualisierung vorgenommen.
Jetzt die Frage: ist das ein Arbeitsunfall für den Unternehmer, oder handelt hier der Fahrer aus Gefälligkeit und ist daher nicht mehr BG rechtlich versichert, sondern nur "gesetzlich Krankenversichert". Und hat er dann eventuell Schadensersatzansprüche an den Kunden
Vielen Dank für eure Einschätzungen
